Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Rechtsanwält*innen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Organisationen usw. in allen rechtlichen Bereichen (z. B. Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht). In der Regel sind sie jedoch auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisiert. Sie vertreten ihre Klient*innen vor Gericht und vor Behörden, verfassen und begutachten Verträge und unterstützen ihre Klient*innen in speziellen Rechtsfragen, z. B. im Rahmen von Unternehmensgründungen oder bei größeren Verkaufsgeschäften und Projektverträgen. Sie arbeiten als Freiberufliche in eigener Praxis oder angestellt in Rechtsanwaltskanzleien und haben direkten Kontakt zu ihren Klient*innen sowie zu Berufskolleg*innen und anderen juristischen Spezialist*innen, z. B. zu Richter*innen, Diplomrechtspfleger*innen und Gerichtsvollzieher*innen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • Repräsentationsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kompromissbereitschaft
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Dieser Beruf gehört zu den freien Berufen und wird häufig selbstständig ausgeübt. Rechtsanwältin*innen beginnen ihre berufliche Laufbahn als Rechtsanwaltskandidat*in in einer Rechtsanwaltskanzlei und machen sich dann selbstständig. Eine andere Möglichkeit im juristischen Bereich bietet der verwandte, freie Beruf Notar*in.

Voraussetzung für die freie (selbstständige) Berufsausübung ist die erfolgreiche Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung vor einer Kommission des Oberlandesgerichtes, die positive Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer sowie die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Weitere Informationen findest du unter „Ausbildung“ bzw. auf den Seiten der Österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*ìn, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Außerstreitverfahren

Unter Außerstreitverfahren versteht man im österreichischen Recht ein juristisches Verfahren, bei dem es nicht um Streitsachen (daher auch "außer Streitsachen") im engeren Sinn geht, d. h. es gibt in solchen Fällen in der Regel keine KlägerInnen und Beklagten. In Außerstreitverfahren geht es beispielsweise um Fürsorgefragen (Obsorge über Kinder, Unterhalt, Adoption, Bestellung von Sachwalter*innen usw.), um gerichtliche Regelungen ohne Streitcharakter (z. B. Grundbuch- und Firmenbuchverfahren, Verlassenschaften (Erbschaften), Todeserklärungen) oder um sogenannte "streitige Außerstreitsachen (z. B. Vermögensaufteilung in Scheidungsverfahren, miet- und wohnrechtliche Verfahren).

Bagatelldelikt

Ein Bagatelldelikt ist ein Delikt (Vergehen, Straftat), bei dem die Schuld bzw. das Strafausmaß des Täters / der Täterin gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Exekutive

Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat.

Judikative

Die Judikative ist die rechtsprechende, richterliche Gewalt im Staat. Häufig wird auch von Rechtsprechung oder Gerichtsbarkeit gesprochen. Sie stellt eine Säule der klassischen, dreigliedrigen Gewaltenteilung im Staat dar (vergleiche Exekutive, Legislative).

Kuratel

Kuratel ist ein rechtssprachlicher Begriff für Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft. "Unter Kuratel stehen" bedeutet so viel wie unter juristischer Aufsicht stehen.

Legislative

Die Gesetz gebende Gewalt im Staat.

Mandat

Ein Mandat bezeichnet einen Auftrag mit bestimmtem Inhalt und Umfang, Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen juristisch zu vertreten.

Oberster Gerichtshof (OGH)

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei.

Österreichisches Justizsystem

Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist.

Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen, insbesondere die Anklageerhebung und Anklagevertretung in Strafprozessen.

Strafgericht

Strafgerichte erster Instanz sind Bezirksgerichte und Landesgerichte. In zweiter Instanz, z. B. bei Berufungsverfahren, entscheidet das Oberlandesgericht und als letzte Instanz der Oberste Gerichtshof.

Zivilgericht

In Österreich sind mehrere Gerichte tätig. Für Zivilsachen sind die Bezirksgerichte und die Landesgerichte in erster Instanz und die Oberlandesgerichte zuständig; in Rechtssachen höherer Streitwerte oder großer Bedeutung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in 3. und jedenfalls letzter (innerstaatlicher) Instanz tätig.