Rettungsfahrer*innen sind ausgebildete Rettungssanitäter*innen (oder Notfallsanitäter*innen) mit der Berechtigung die jeweiligen Einsatzfahrzeuge zu lenken. Sie arbeiten bei Rettungsdiensten (Rotes Kreuz, Samariterbund, usw.) oder sind in Krankenhäusern und Spitälern angestellt. Sie sind für routinemäßige Krankentransporte (z. B. Abholungen von Patient*innen zu Untersuchungen und Nachhausebringen) zuständig und führen Rettungstransporte nach Notrufen und Unfällen durch. In solchen Fällen lenken sie unter großem Zeitdruck das Rettungsfahrzeug schnell und sicher zum Einsatzort, wobei sie erforderlichenfalls Blaulicht und Folgetonhorn einsetzen.
Rettungsfahrer*innen sind weiters für die Einsatzbereitschaft ihres Fahrzeuges verantwortlich, d. h. sie führen gemeinsam mit dem technischen Personal des Rettungsdienstes einfache Wartungsarbeiten und Funktionskontrollen an den Fahrzeugen durch, wie z. B. Ölwechsel, Bremskontrollen, Reifendruckmessungen. In ihrer Ausbildung als Rettungssanitäter*innen bzw. Notfallsanitäter*innen führen sie aber auch alle anderen, für Sanitäter*innen berufsüblichen Tätigkeiten durch. Rettungsfahrer*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Notärzt*innen und haben Kontakt zu den Patient*innen und Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum/zur Rettungsfahrer*in erfolgt bei der jeweiligen Rettungsorganisation intern und setzt eine Ausbildung zum/zur Sanitäter*in voraus, stellt also eine Weiterentwicklung von Rettungssanitäter*innen oder °Notfallsanitäter*in#nen dar.
Weitere Voraussetzungen sind der Führerschein B und lange unfallfreie Fahrpraxis. In der Regel werden auch Ortskenntnis, technisches Verständnis und eine längere Zugehörigkeit zur jeweiligen Rettungsorganisation vorausgesetzt.
Je nach Fahrzeugklasse (Krankentransportwagen, Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeug usw.) sind dann unterschiedliche Schulungen und Praxisfahrten erforderlich.
Nähere Informationen über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter findest du im Sanitätergesetz (BGBl Nr. 30/2002).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Rettungsfahrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.
Betriebe des Gesundheitswesens und Rettungsorganisationen führen in der Regel innerbetriebliche Kurse und Seminare zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen durch. Als Rettungssanitäter*innen sind Rettungsfahrer*innen verpflichtet, innerhalb von jeweils zwei Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 16 Stunden zu besuchen, um sich über die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen und Erkenntnisse zu informieren und die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen.
Nähere Informationen über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter findest du im Sanitätergesetz (BGBl Nr. 30/2002).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: