Rechtswissenschafter*innen befassen sich im akademisch-wissenschaftlichen Bereich mit allen Aspekten des Rechts (z. B. Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Umweltrecht). Wie Jurist*innen haben sie ein Studium der Rechtswissenschaften/Jus abgeschlossen, arbeiten aber vorwiegend in der Forschung und Lehre an Universitäten und rechtswissenschaftlichen Instituten, während Jurist*innen als Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Berater*innen oder in vielfältigen anderen Rollen in der Praxis tätig sind.
Rechtswissenschafter*innen sind meist auf ein bestimmtes juristisches Gebiet spezialisiert, z. B. Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht, international vergleichende Rechtswissenschaft und dergleichen. Sie arbeiten sowohl eigenständig aus auch im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Studierenden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende freie Berufe gegeben:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*ìn, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Judikative | Die Judikative ist die rechtsprechende, richterliche Gewalt im Staat. Häufig wird auch von Rechtsprechung oder Gerichtsbarkeit gesprochen. Sie stellt eine Säule der klassischen, dreigliedrigen Gewaltenteilung im Staat dar (vergleiche Exekutive, Legislative). |
Justizanstalt | Justizanstalten sind die zum Vollzug von Freiheitsstrafen zuständigen Einrichtungen ('Gefängnisse'). Auch die zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichteten Bewährungshilfeeinrichtungen zählen dazu. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, sie stehen jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz. |
Legislative | Die Gesetz gebende Gewalt im Staat. |
Oberster Gerichtshof (OGH) | Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei. |
Österreichisches Justizsystem | Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist. |
Strafgericht | Strafgerichte erster Instanz sind Bezirksgerichte und Landesgerichte. In zweiter Instanz, z. B. bei Berufungsverfahren, entscheidet das Oberlandesgericht und als letzte Instanz der Oberste Gerichtshof. |
Zivilgericht | In Österreich sind mehrere Gerichte tätig. Für Zivilsachen sind die Bezirksgerichte und die Landesgerichte in erster Instanz und die Oberlandesgerichte zuständig; in Rechtssachen höherer Streitwerte oder großer Bedeutung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in 3. und jedenfalls letzter (innerstaatlicher) Instanz tätig. |