Erwachsenenvertreter*in

Erwachsenenvertreter*innen regeln verschiedene Angelegenheiten bzw. treffen Entscheidungen für Personen, die aufgrund medizinischer Gutachten für unmündig erklärt wurden. Sie sind vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreter*innen dieser Personen und haben als solche die Rechte und Pflichten eines Vormundes. Erwachsenenvertreter*innen führen den Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, regeln die Finanzen und die sozialmedizinische Versorgung ihrer Klient*innen. Sie arbeiten in Büros, nehmen aber sehr viele auswärtige Termine wahr.

Erwachsenenvertreter*innen haben Kontakt mit ihren Klient*innen, mit Menschen aus deren Umfeld und Personen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen, wie z. B. den Mitarbeiter*innen von Behörden, Ärzt*innen und Pflegepersonal.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • soziales Engagement
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Rechtsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Erwachsenenvertreter*in ist nicht möglich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Demenz

Medizinischer Fachbegriff: dauerhafter Gehirnleistungsdefekt (meist altersbedingt), diagnostizierbare Erkrankung des Gehirns; bedeutet, je nach Verlaufsform, zunehmende Defizite in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten.

Patientenanwaltschaft

Die Patientenanwaltschaft sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen, die durch das Gesetz beauftragt sind, die Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten bzw. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen zu vertreten, wenn es zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommt. Die konkrete Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos.

Vertretungsbefugnis

Minderjährige oder Menschen, die nicht voll handlungsberechtigt sind, werden vor Gesetz von ihren Angehörigen vertreten. Sind diese dazu nicht in der Lage, wird die Obsorge an einen vom Pflegschaftsgericht bestellten Vormund übertragen.

Zivilgericht

In Österreich sind mehrere Gerichte tätig. Für Zivilsachen sind die Bezirksgerichte und die Landesgerichte in erster Instanz und die Oberlandesgerichte zuständig; in Rechtssachen höherer Streitwerte oder großer Bedeutung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in 3. und jedenfalls letzter (innerstaatlicher) Instanz tätig.