Schiffskapitän*innen steuern Personen- und Frachtschiffe und führen schwierige Manöver wie z. B. An-, Ablegen, Ankern oder Durchfahrten in Schleusen- und Brückenbereichen durch. Schiffskapitän*innen tragen die Gesamtverantwortung für das Schiff, die Besatzung sowie für die beförderten Personen und Waren. Sie sind Vorgesetzte der Schiffsbesatzung, sie planen die Fahrrouten, führen Dokumente und Betriebsbücher und betreuen die Passagiere. Außerdem organisieren sie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und kommunizieren mit Mitarbeiter*innen von Hafen- und Schifffahrtsbehörden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe:
Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997.Im Rahmen dieses Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:
Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).
Information zum „Reglementierten Gewerbe“:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
Hydrodynamik | = Wissenschaft von den Bewegungsgesetzen der Flüssigkeiten; Strömungslehre. |
Hydrostatik | = Wissenschaft von den Gleichgewichtszuständen von ruhenden Flüssigkeiten. |
Katamaran | Katamaran ist ein spezieller Bootstyp mit zwei Rümpfen, die durch ein Tragdeck miteinander verbunden sind. Dadurch sind sie sehr schnelle, leichte Sportgeräte oder Fahrtenyachten; je nach Antriebsart unterscheidet man Motorkatamarane oder Segelkatamarane. |
Kiel | = Flosse an der Rumpf-Unterseite von Segelbooten. Kiele bestehen meist aus Blei, Gusseisen und/oder Kunststoffen und sind mittels Kielbolzen mit dem Schiffsrumpf verschraubt. Das Gewicht eines Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewicht des Bootes ausmachen. |
Kielboot | Ein Kielboot ist ein Segelboot, das an seiner Rumpfunterseite einen schweren Ballastkiel in Form einer Flosse (Kiel) trägt. Das Gewicht des Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewichts des Bootes ausmachen. |
Navigation | Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen. |
Radar | Kurzform von: radio detecting and ranging: Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, reflektiert werden und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden. |