Schiffskapitän*in

Schiffskapitän*innen steuern Personen- und Frachtschiffe und führen schwierige Manöver wie z. B. An-, Ablegen, Ankern oder Durchfahrten in Schleusen- und Brückenbereichen durch. Schiffskapitän*innen tragen die Gesamtverantwortung für das Schiff, die Besatzung sowie für die beförderten Personen und Waren. Sie sind Vorgesetzte der Schiffsbesatzung, sie planen die Fahrrouten, führen Dokumente und Betriebsbücher und betreuen die Passagiere. Außerdem organisieren sie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und kommunizieren mit Mitarbeiter*innen von Hafen- und Schifffahrtsbehörden.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Fahrtrouten mit Hilfe von speziellen Softwareprogrammen, Schifffahrtskarten planen
  • Wetterkarten und Wetterberichten lesen
  • Gezeiten und Witterung berücksichtigen
  • Fahrtüchtigkeit des Schiffes überprüfen sowie technische Einrichtungen kontrollieren
  • Stabilität, Manövrierfähigkeit des Schiffes und die seefeste Verstauung der Ladung kontrollieren
  • das Schiff steuern und schwierige Manöver wie An- und Ablegen, Ankern durchführen
  • in Brücken- und Schleusenbereichen manövrieren und an Schleppkähne andocken
  • Funk, Radar und sonstige Navigationseinrichtungen bedienen (z. B. GPS)
  • die Besatzung einteilen und kommandieren z. B. beim Festmachen des Schiffs, beim Anlegen (Leinenverbindungen, Landgangbrücken/Gangway), bei der Be- und Entladung, bei P?ßflege- und Reparaturarbeiten am Schiff
  • verwaltungstechnische Aufgaben durchführen: z. B. Laderaum berechnen, Kostenkalkulationen durchführen, Bestandsaufnahmen von Material und Proviant; technische Gerätschaften ankaufen, Schiffskasse abrechnen
  • Behördenverkehr abwickeln
  • Fahrgäste über Verlauf und Besonderheiten der Route informieren

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • guter Orientierungssinn
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Durchsetzungsvermögen
  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Angehende Schiffskapitän*innen müssen in Österreich die sogenannte Schiffsführerprüfung ablegen. Die dafür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten können an einer österreichischen Schiffsführerschule erworben werden. Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).

Wird eine Lizenz für die See- und Küstenschifffahrt angestrebt, empfiehlt sich eine Nautik-Ausbildung, die z. B. von verschiedenen deutschen Universitäten und Fachhochschulen angeboten wird.

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe:

Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997.Im Rahmen dieses Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:

  • Personenbeförderung im Linienverkehr
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
  • Güterbeförderung
  • Remork
  • Fährverkehr
  • Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Schwimmkörpern
  • Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeugen (z. B. Bugsieren in Häfen, Schleppen von Wasserschifahrern oder Fluggeräten, Eisbrecherdienste)

Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).

Information zum „Reglementierten Gewerbe“:

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Schiffskapitän*innen sind verantwortlich für den gesamten Schiffsbetrieb eines Binnen- oder Hochseeschiffes. Sie planen und organisieren alle an Bord anfallenden Arbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört, das Schiff zu navigieren und manövrieren, die technischen Ausrüstungen, die Sicherheitseinrichtungen und die Ladeeinrichtungen instand zu halten sowie zu kontrollieren und die Arbeitskräfte an Bord einzuteilen und zu überwachen. Auch beim Be- und Entladen eines Schiffes arbeiten sie in der Organisation und Koordination mit. Sie sind Vorgesetzte der Besatzung sowie gegebenenfalls Vertreter*in der Schiffseigner*in.

Die Hauptaufgabe von Schiffskapitän*innen ist das Navigieren und Manövrieren des Schiffes. Sie bedienen und überwachen nautische und technische Einrichtungen und setzen Navigationsmittel wie Funk, Satellitenfunk oder Radar ein. Für die sichere Steuerung von Schiffen benötigen sie gute Kenntnisse über den Streckenverlauf und das Fahrwasser (z. B. Wasserstand, Untiefen) der Wasserstraße. Bei besonders schwierigen Streckenabschnitten werden Schiffslotsen zu Hilfe gezogen.

Schiffskapitän*innen kennen die einschlägigen Schifffahrtsgesetze und setzen während der Fahrt optische und akustische Signale ein. Sie führen An- und Ablegemanöver durch und stellen Schiffe zu größeren Schubverbänden zusammen. Schiffskapitän*innen sorgen weiters für die regelmäßige Wartung des Schiffes und veranlassen gegebenenfalls die nötigen Reparaturarbeiten.

Arbeitsmittel

Schiffskapitän*innen bedienen eine Vielzahl von nautischen und technischen Geräten, z. B. Navigations-, Funk-, Satellitenfunk- und Radargeräte sowie optische und akustische Signalanlagen und verwenden spezielle Navigationshilfen (z. B. Echolot, Kompass, Funk, Karten). Für ihre Arbeit müssen sie mit den elektrischen und mechanischen Anlagen ihres Schiffes bis ins kleinste Detail vertraut sein. Sie führen ein Bordbuch und kennen die jeweiligen Schifffahrtsgesetze.

Arbeitsumfeld

Das Schiff ist häufig nicht nur Arbeitsstätte, sondern auch Wohnort für die gesamte Schiffsbesatzung. Schiffskapitän*innen sind Vorgesetzte der Schiffsbesatzung, sie arbeiten im Team mit der Schiffscrew (siehe z. B. die Berufe Schiffssteuermann / Schiffssteuerfrau, Schiffsmaschinist*in, Binnenschifffahrt (Lehrberuf), Matrose / Matrosin) und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Hafen- und Zollbehörden, auf Passagierschiffen auch mit Fahrgästen.

Schiffskapitän*innen sind je nach Schifffahrtsunternehmen national oder international unterwegs, wobei in Österreich die nationale Schifffahrt auf Ausflugsschifffahrt auf der Donau und einigen Seen beschränkt ist. Im internationalen Schiffsverkehr sind Schiffskapitän*innen oft lange von ihrem Wohnort entfernt.

  • Betriebe der Güter- und Personenbeförderung im Bereich der Binnen-, See-, Fluss-, Küsten- und Hochseeschifffahrt
  • Hafenbetriebe und Hafenbehörden

Der Beruf Schiffskapitän*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Frachtschifffahrt, Personenschifffahrt
  • betriebsspezifische Wasserstraßen, Routen, Regionen
  • spezielle Schiffstypen

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Schiffskapitän*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in technischen und kaufmännischen Bereichen an, die auch für Schiffkapitän*innen interessant sein können, z. B. in GPS-Technik, Navigation, Arbeits- und Betriebssicherheit, Buchhaltung und Kostenrechnung. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In vielen Schifffahrtsbetrieben werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen, z. B. in Schiffstechnik, Bordtechnik, nautische Kommunikation, Schiffsmanöver usw. durchgeführt.
Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

GPS

GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung.

Hydrodynamik

= Wissenschaft von den Bewegungsgesetzen der Flüssigkeiten; Strömungslehre.

Hydrostatik

= Wissenschaft von den Gleichgewichtszuständen von ruhenden Flüssigkeiten.

Katamaran

Katamaran ist ein spezieller Bootstyp mit zwei Rümpfen, die durch ein Tragdeck miteinander verbunden sind. Dadurch sind sie sehr schnelle, leichte Sportgeräte oder Fahrtenyachten; je nach Antriebsart unterscheidet man Motorkatamarane oder Segelkatamarane.

Kiel

= Flosse an der Rumpf-Unterseite von Segelbooten. Kiele bestehen meist aus Blei, Gusseisen und/oder Kunststoffen und sind mittels Kielbolzen mit dem Schiffsrumpf verschraubt. Das Gewicht eines Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewicht des Bootes ausmachen.

Kielboot

Ein Kielboot ist ein Segelboot, das an seiner Rumpfunterseite einen schweren Ballastkiel in Form einer Flosse (Kiel) trägt. Das Gewicht des Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewichts des Bootes ausmachen.

Navigation

Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen.

Radar

Kurzform von: radio detecting and ranging: Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, reflektiert werden und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden.