Schiffskapitän*innen steuern Personen- und Frachtschiffe und führen schwierige Manöver wie z. B. An-, Ablegen, Ankern oder Durchfahrten in Schleusen- und Brückenbereichen durch. Schiffskapitän*innen tragen die Gesamtverantwortung für das Schiff, die Besatzung sowie für die beförderten Personen und Waren. Sie sind Vorgesetzte der Schiffsbesatzung, sie planen die Fahrrouten, führen Dokumente und Betriebsbücher und betreuen die Passagiere. Außerdem organisieren sie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und kommunizieren mit Mitarbeiter*innen von Hafen- und Schifffahrtsbehörden.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Angehende Schiffskapitän*innen müssen in Österreich die sogenannte Schiffsführerprüfung ablegen. Die dafür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten können an einer österreichischen Schiffsführerschule erworben werden. Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).
Wird eine Lizenz für die See- und Küstenschifffahrt angestrebt, empfiehlt sich eine Nautik-Ausbildung, die z. B. von verschiedenen deutschen Universitäten und Fachhochschulen angeboten wird.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe:
Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997.Im Rahmen dieses Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:
Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).
Information zum „Reglementierten Gewerbe“:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Schiffskapitän*innen sind verantwortlich für den gesamten Schiffsbetrieb eines Binnen- oder Hochseeschiffes. Sie planen und organisieren alle an Bord anfallenden Arbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört, das Schiff zu navigieren und manövrieren, die technischen Ausrüstungen, die Sicherheitseinrichtungen und die Ladeeinrichtungen instand zu halten sowie zu kontrollieren und die Arbeitskräfte an Bord einzuteilen und zu überwachen. Auch beim Be- und Entladen eines Schiffes arbeiten sie in der Organisation und Koordination mit. Sie sind Vorgesetzte der Besatzung sowie gegebenenfalls Vertreter*in der Schiffseigner*in.
Die Hauptaufgabe von Schiffskapitän*innen ist das Navigieren und Manövrieren des Schiffes. Sie bedienen und überwachen nautische und technische Einrichtungen und setzen Navigationsmittel wie Funk, Satellitenfunk oder Radar ein. Für die sichere Steuerung von Schiffen benötigen sie gute Kenntnisse über den Streckenverlauf und das Fahrwasser (z. B. Wasserstand, Untiefen) der Wasserstraße. Bei besonders schwierigen Streckenabschnitten werden Schiffslotsen zu Hilfe gezogen.
Schiffskapitän*innen kennen die einschlägigen Schifffahrtsgesetze und setzen während der Fahrt optische und akustische Signale ein. Sie führen An- und Ablegemanöver durch und stellen Schiffe zu größeren Schubverbänden zusammen. Schiffskapitän*innen sorgen weiters für die regelmäßige Wartung des Schiffes und veranlassen gegebenenfalls die nötigen Reparaturarbeiten.
Schiffskapitän*innen bedienen eine Vielzahl von nautischen und technischen Geräten, z. B. Navigations-, Funk-, Satellitenfunk- und Radargeräte sowie optische und akustische Signalanlagen und verwenden spezielle Navigationshilfen (z. B. Echolot, Kompass, Funk, Karten). Für ihre Arbeit müssen sie mit den elektrischen und mechanischen Anlagen ihres Schiffes bis ins kleinste Detail vertraut sein. Sie führen ein Bordbuch und kennen die jeweiligen Schifffahrtsgesetze.
Das Schiff ist häufig nicht nur Arbeitsstätte, sondern auch Wohnort für die gesamte Schiffsbesatzung. Schiffskapitän*innen sind Vorgesetzte der Schiffsbesatzung, sie arbeiten im Team mit der Schiffscrew (siehe z. B. die Berufe Schiffssteuermann / Schiffssteuerfrau, Schiffsmaschinist*in, Binnenschifffahrt (Lehrberuf), Matrose / Matrosin) und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Hafen- und Zollbehörden, auf Passagierschiffen auch mit Fahrgästen.
Schiffskapitän*innen sind je nach Schifffahrtsunternehmen national oder international unterwegs, wobei in Österreich die nationale Schifffahrt auf Ausflugsschifffahrt auf der Donau und einigen Seen beschränkt ist. Im internationalen Schiffsverkehr sind Schiffskapitän*innen oft lange von ihrem Wohnort entfernt.
Der Beruf Schiffskapitän*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Schiffskapitän*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in technischen und kaufmännischen Bereichen an, die auch für Schiffkapitän*innen interessant sein können, z. B. in GPS-Technik, Navigation, Arbeits- und Betriebssicherheit, Buchhaltung und Kostenrechnung. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
In vielen Schifffahrtsbetrieben werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen, z. B. in Schiffstechnik, Bordtechnik, nautische Kommunikation, Schiffsmanöver usw. durchgeführt.
Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
Hydrodynamik | = Wissenschaft von den Bewegungsgesetzen der Flüssigkeiten; Strömungslehre. |
Hydrostatik | = Wissenschaft von den Gleichgewichtszuständen von ruhenden Flüssigkeiten. |
Katamaran | Katamaran ist ein spezieller Bootstyp mit zwei Rümpfen, die durch ein Tragdeck miteinander verbunden sind. Dadurch sind sie sehr schnelle, leichte Sportgeräte oder Fahrtenyachten; je nach Antriebsart unterscheidet man Motorkatamarane oder Segelkatamarane. |
Kiel | = Flosse an der Rumpf-Unterseite von Segelbooten. Kiele bestehen meist aus Blei, Gusseisen und/oder Kunststoffen und sind mittels Kielbolzen mit dem Schiffsrumpf verschraubt. Das Gewicht eines Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewicht des Bootes ausmachen. |
Kielboot | Ein Kielboot ist ein Segelboot, das an seiner Rumpfunterseite einen schweren Ballastkiel in Form einer Flosse (Kiel) trägt. Das Gewicht des Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewichts des Bootes ausmachen. |
Navigation | Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen. |
Radar | Kurzform von: radio detecting and ranging: Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, reflektiert werden und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden. |