Schiffssteuermänner und Schiffssteuerfrauen sind in der Binnenschifffahrt tätig und lenken Personen- oder Frachtschiffe. Sie kennen den Verlauf, die Wassertiefe und die Strömungsverhältnisse und richten die Fahrgeschwindigkeit des Schiffes danach aus. Sie arbeiten eng mit Schiffskapitäninnen und -kapitänen und Schiffslotsinnen und -lotsen zusammen und beraten diese beim Festlegen des Kurses. Schiffssteuermänner und -frauen führen schwierige Manöver (Ab- und Anlegen, Schleusenfahrten etc.) durch und veranlassen die Signalgebung. Sie arbeiten in engem Kontakt mit den übrigen Crewmitgliedern des Schiffes. In der Personenschifffahrt haben sie fallweise Kontakt zu Fahrgästen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Als Ausbildung empfiehlt sich insbesondere der Lehrberuf °Binnenschifffahrt (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe:
Binnenschifffahrtsgewerbe gemäß Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. In Nr. 62/1997.Im Rahmen dieses Gewerbes können Konzessionen für folgende Arten der Schifffahrt erteilt werden:
Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).
Information zum „Reglementierten Gewerbe“:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Schiffssteuerleute arbeiten am Schiffsdeck im Führerstand, der sogenannten „Brücke“ eng mit den Schiffskapitän*innen zusammen. Sie lenken Schiffe der Personen- oder Frachtschifffahrt und führen komplizierte Manöver wie z. B. An-, Ablegen und Ankern oder Durchfahrten in Schleusen- und Brückenbereichen durch. Für die Navigation und Festlegung der Routen sind zwar die Schiffskapitän*innen verantwortlich, sie werden darin aber von den Schiffssteuerleuten beraten und unterstützt. Schiffssteuerleute sind auch für die Signalgebung zuständig, helfen bei anfallenden Verwaltungsarbeiten und bei der Führung von Schiffsdokumenten mit.
Schiffssteuerleute bedienen Funk, Radar und sonstige Navigationseinrichtungen (z. B. GPS, Echolot, Kompass, Wetter- und Routenkarten). Sie müssen mit den elektrischen und mechanischen Anlagen eines Schiffes vertraut sein. Zudem führen sie wichtige Schiffsdokumente und kennen die nationalen und internationalen gesetzlichen Verordnungen und Regeln der Schifffahrt.
Dieser Beruf bringt mitunter lange Abwesenheitszeiten vom Wohnort mit sich, da Schiffe im Bereich des Personen- oder Güterverkehrs oft wochenlang unterwegs sind. Das Schiff ist dann für die Crewmitglieder nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Wohnort. In Österreich kommen Schiffsteuerleute hauptsächlich entlang der Donau innerhalb der Landesgrenzen bzw. zwischen Regensburg (Deutschland) und Budapest (Ungarn) zum Einsatz.
Steuermänner/Schiffssteuerfrauen arbeiten im Team mit Schiffskapitän*innen und stehen in Kontakt mit anderen Crewmitgliedern (siehe z. B. die Berufe Binnenschifffahrt (Lehrberuf), Schiffsmaschinist*in, Matrose / Matrosin). In der Personenschifffahrt haben sie fallweise auch Kontakt zu Gästen.
Der Beruf Schiffssteuermann / Schiffssteuerfrau ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Schiffssteuermänner und Schiffssteuerfrauen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten in technischen und kaufmännischen Bereichen an, die auch für Schiffssteuermänner und -frauen interessant sein können, z. B. in GPS-Technik, Navigation, Arbeits- und Betriebssicherheit. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
In vielen Schifffahrtsbetrieben werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen, z. B. in Schiffstechnik, Bordtechnik, nautische Kommunikation, Schiffsmanöver usw. durchgeführt.
Nähere Informationen dazu finden Sie z. B. auf der Infoseite zur Schifffahrt des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (bmk).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
Navigation | Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen. |
Radar | Kurzform von: radio detecting and ranging: Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, reflektiert werden und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden. |