Staatlich geprüfte Schilehrer*innen vermitteln Anfänger*innen und Fortgeschrittenen aller Altersstufen die Technik des Schilaufs in Theorie und Praxis. Dabei orientieren sie sich an den Vorgaben des österreichischen Schilehrer*innenplans. Sie führen Aufwärmübungen durch, vermitteln Grund- und Spezialtechniken und informieren über Unfallrisiken. Schilehrer*innen arbeiten vor allem im Winter und im Freien und sind dabei unterschiedlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Sie unterrichten wechselnde Schüler*innengruppen und haben außerdem zu Berufskolleg*innen, Mitarbeiter*innen von Schischulen und Hotels Kontakt.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Schilehrerausbildung gliedert sich in die Ausbildung
Die Landesschilehrer*innen-Ausbildung besteht aus einem ersten Teil zum/zur Landesschilehrer-Anwärter*in und einem zweiten zum/zur Landesschilehrer*in. Sie kann auch in Sonderform zum/zur Landesschilehrer-Anwärter*in für Kinderunterricht (Kinderschilehrer*in) absolviert werden. (Nähere Informationen erteilen die Landesschiverbände der jeweiligen Bundesländer. Eine Übersicht über alle Landesschiverbände finden sie unter Österreichischer Schiverband.
Die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Schilehrer*in erstreckt sich über zwei Jahre mit einer mindestens sechsmonatigen praktischen Tätigkeit als Schilehrer*in an einer inländischen Schischule. Informationen über die Ausbildung erteilen die Österreichischen Sportakademien.
Hinweis: Die Ausbildung zum/zur Schiinstruktor*in berechtigt NICHT automatisch zur Tätigkeit als Schilehrer*in an Schischulen. Es ist dafür eine Anerkennung der Ausbildung (ex lege oder Bescheid) durch die jeweiligen Länder erforderlich. die Ausbildung zum/zur Schilehrer*in für Schischulen erfolgt über die Landesschilehrerverbände im Auftrag der Länder.
Art: Lehrgang
Dauer: 1 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre; erfolgreicher Abschluss der TrainerInnenausbildung und mehrjährige Praxis; Eignungsprüfung und ärztliches Attest.
Abschluss:
Diplomprüfung
Bundessportakademie Linz
Auf der Gugl 30
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 652 352
Fax: +43 (0)732 / 600 920
email: infolinz@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/linz/
Schwerpunkte:
Dilpomtrainer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Trainer/innenausbildung
Bundessportakademie Innsbruck
Fürstenweg 185
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 45 -400
Fax: +43 (0)512 / 507 45 -50
email: infoinnsbruck@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/innsbruck/
Schwerpunkte:
Bergführer/in- und Skilehrer/innenausbildung
Diplomtrainer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Trainer/innenausbildung
Bundessportakademie Wien
Auf der Schmelz 6
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -27901
Fax: +43 (0)1 / 42 77 -9279
email: infoWien@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/wien/
Schwerpunkte:
Diplomlehrer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Skiinstruktor/innenausbildung
Sportlehrer/innenausbildung
Tennislehrer/innenausbildung
Trainer/innenausbildung
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Diplomprüfung
Bundessportakademie Wien
Auf der Schmelz 6
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -27901
Fax: +43 (0)1 / 42 77 -9279
email: infoWien@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/wien/
Schwerpunkte:
Diplomlehrer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Skiinstruktor/innenausbildung
Sportlehrer/innenausbildung
Tennislehrer/innenausbildung
Trainer/innenausbildung
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung (im Jahr der Abschlussprüfung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein)
Bundessportakademie Linz
Auf der Gugl 30
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 652 352
Fax: +43 (0)732 / 600 920
email: infolinz@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/linz/
Schwerpunkte:
Dilpomtrainer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Trainer/innenausbildung
Bundessportakademie Graz
Kadettengasse 19d
8041 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 327 980 -0
Fax: +43 (0)316 / 327 980 -16
email: infograz@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/graz/
Schwerpunkte:
Lehrwarteausbildung/Instrukorausbildung
Tennislehrer/innenausbildung
Trainer/innenausbildung
Bundessportakademie Innsbruck
Fürstenweg 185
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 45 -400
Fax: +43 (0)512 / 507 45 -50
email: infoinnsbruck@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/innsbruck/
Schwerpunkte:
Bergführer/in- und Skilehrer/innenausbildung
Diplomtrainer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Trainer/innenausbildung
Bundessportakademie Wien
Auf der Schmelz 6
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -27901
Fax: +43 (0)1 / 42 77 -9279
email: infoWien@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/wien/
Schwerpunkte:
Diplomlehrer/innenausbildung
Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung
Skiinstruktor/innenausbildung
Sportlehrer/innenausbildung
Tennislehrer/innenausbildung
Trainer/innenausbildung
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freie Berufe:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe, Vortragende oder andere selbstständige Unterrichtstätigkeiten). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
WICHTIG: Schilehrer*in ist eine Tätigkeit die sich fast ausschließlich auf die Wintersaison beschränkt und häufig nebenberuflich ausgeübt wird. Überlegen Sie sich deshalb, mit welcher Hauptbeschäftigung oder anderen beruflichen Tätigkeiten sich dieser Beruf gut kombinieren lässt (z. B. andere Berufe und Tätigkeiten im Bereich Tourismus).
Schilehrer*innen unterweisen Anfänger*innen und Fortgeschrittene, fallweise auch Spitzensportler*innen, in der richtigen Technik des Schilaufs und üben den Bewegungsablauf. Sie trainieren mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Schilehrer*innen arbeiten sowohl im Breitensport als auch im Wettkampf bzw. Spitzensport.
Vor Beginn des eigentlichen Unterrichts leiten die Schilehrer*innen Aufwärmübungen an, um Verletzungen zu vermeiden. Sie führen mit ihren Schüler*innen alters- und entwicklungsgerechtes Konditionstraining durch. Dabei führen die Schilehrer*innen die verschiedenen Übungen und Techniken selbst vor und weisen dann ihre Schüler*innen zur Ausführung der Übung an, wobei sie die unterschiedlichen Fähigkeiten und Leistungsstufen der Schüler*innen berücksichtigen. Sie motivieren weniger routinierte Schiläufer*innen, Anfänger*innen und schaffen Anreize für Fortgeschrittene. Neben der Vermittlung der Schitechniken achten Schilehrer*innen auch darauf, ihre Schüler*innen zur Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und zum verantwortungsvollen Fahren zu erziehen. Schilehrer*innen informieren Schischüler*innen über die sportliche Ausrüstung.
Schilehrer*innen betreuen einzelne Schüler*innen auch im Leistungs- bzw. Spitzensport. Sie erstellen dabei individuelle Konditions- und Trainingsprogramme und vermitteln spezielle Techniken. Schilehrer*innen planen und führen Wettbewerbe, Schitouren und -wanderungen durch. Schilehrer*innen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, leiten auch Schischulen nach fachspezifischen und betriebswirtschaftlichen Richtlinien. Sie arbeiten überdies in der Ausbildung von Schilehrer*innen (ebenfalls nach entsprechender Zusatzausbildung).
Schilehrer*innen tragen der Witterung und Geländeanforderung entsprechende Bekleidung, zum Beispiel Schianzüge, Schischuhe, Helme und Schibrillen. Zudem führen sie eine Sicherheitsausrüstung mit sich, etwa ein Erste-Hilfe-Paket, Lawinenpiepser, Leinen und Schaufeln. Je nach Schitour zählen auch Tourenschier, Eispickel, Steigeisen und Seile zur Standardausrüstung. Sie lesen Bergkarten, Tourenpläne und -beschreibungen. Weiters erarbeiten sie auch selbstständig Konditions- und Trainingsprogramme. Zudem organisieren sie Wettbewerbe, Schitouren und bedienen dafür Telefone und Internet.
Schilehrer*innen arbeiten fast ausschließlich im Freien bei winterlichen Witterungsverhältnissen und Temperaturen. Dabei sind sie einer starker Belastung ausgesetzt, etwa durch UV-Strahlung, Nässe, Kälte und Unfallgefahren. Sie haben Kontakt mit ihren Schüler*innen in verschiedenen Altersstufen, anderen Schilehrer*innen, Mitarbeiter*innen von Schischulen und Hotels.
Für Schilehrer*innen bietet sich als Weiterbildung die staatliche Lehrwarte- bzw. Instruktor*innenausbildung, die staatliche Trainer*innenausbildung oder die Diplomtrainer*innenausbildung an.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der österreichischen Bundessportakademie.
Weiterbildungen in den Bereichen Sport-, Event- und Vereinsmanagement können den Grundstein zu einer Karriere als Sport- und Eventmanager*in legen. Auch der Sportjournalismus, die Gesundheits- und Sporttherapie, die Sportartikelindustrie und der Sportartikelhandel sowie die Bereiche Ernährungsberatung oder Mental-Coaching bieten Karrierechancen für Schilehrer*innen die sich beruflich weiterentwickeln möchten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: