Schulwart*innen beaufsichtigen, warten und reinigen Räume, Gänge und die zugehörige Einrichtung eines Schulgebäudes. Sie bedienen haustechnische Anlagen, halten sie instand und überwachen die Versorgung des Gebäudes mit Heizöl, Strom oder Gas. Schulwart*innen werden bei ihrer Arbeit häufig von Reinigungskräften unterstützt. Sie arbeiten mit dem Verwaltungspersonal der Schule zusammen und haben Kontakt zu Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Voraussetzung für eine Tätigkeit als Schulwart*in sind der Abschluss der Pflichtschule und die österreichische Staatsbürgerschaft. Allerdings ist eine handwerkliche Berufsausbildung von Vorteil (z. B. diverse Lehrberufe).
Die Einschulung erfolgt in der Regel durch den/die Dienstvorgänger*in, die endgültige Einstellung erfolgt nach einem Probemonat.
Eine selbstständige Berufsausübung als Schulwart*in ist nicht vorgesehen.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Schulwart*innen reinigen, warten und beaufsichtigen die Räume eines Schulgebäudes. Sie putzen Stiegen, Gänge, Fenster sowie Unterrichts- und Turnräume und sorgen für saubere Sanitäranlagen. Bei diesen Arbeiten werden Schulwart*innen häufig von Reinigungskräften unterstützt. Schulwart*innen warten und bedienen haustechnische Anlagen (Heizung etc.), führen an diesen kleine Reparaturarbeiten durch oder bestellen im Auftrag der Direktion allfällige Reparaturdienste.
Schulwart*innen überwachen die Versorgung der Schule mit Energie (Heizöl, Gas und Strom). Sie verwalten das Mobiliar und führen daran kleinere Reparaturarbeiten durch, ebenso kleinere Umzugs-, Renovierungs- und Umbauarbeiten bzw. leiten diese. In den Sommermonaten helfen sie bei der Generalreinigung des Schulgebäudes und erstellen Listen von Gegenständen und Materialien, die erforderlich sind. Sie bestellen diese und verwalten den zugehörigen Etat. In den Wintermonaten sorgen sie für die Schneeräumung. Schulwart*innen pflegen die Rasenflächen und sind dafür verantwortlich, dass durch den Zustand des Gebäudes und der Außenanlagen keine Gefahr für die Schüler*innen und Lehrer*innen besteht. Außerdem erledigen sie Botengänge, gegebenenfalls Telefondienste und die Verteilung der Post.
Schulwart*innen verwenden Werkzeuge (Nägel, Hammer, Zangen, Schraubendreher usw.) und Maschinen (Rasenmäher, Bohrmaschine usw.) für diverse Wartungs- und Reparaturarbeiten. Sie setzen verschiedene Reinigungs-, Putz- und Poliermittel ein und hantieren mit Reinigungsgeräten wie z. B. Reinigungsmaschinen, Staubsaugern, Besen, Kübeln, Schwämmen und Wischtüchern. Schulwart*innen führen Bestell- und Inventarlisten und bedienen Computer, Drucker, Kopiergeräte sowie Telefonanlagen.
Schulwart*innen arbeiten sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, wo sie Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Beim gelegentlichen Umgang mit Ölen, Schmierstoffen oder Farben sollten sie nicht schmutzempfindlich sein. Schulwart*innen müssen auch zur Nachtzeit und an Wochenenden und Feiertagen in Rufbereitschaft sein, sie wohnen oft in der Nähe der Schulgebäude. Schulwart*innen arbeiten mit weiterem Verwaltungspersonal der Schule zusammen. Sie werden bei ihrer Arbeit von Reinigungskräften unterstützt und haben Kontakt zu Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen.
Schulwart*innen sind bei öffentlichen und privaten Schulen aller Schulstufen und -arten beschäftigt (Volksschulen, Mittelschulen, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen, Berufsschulen, Polytechnische Schulen usw.).
Weiterbildung kann für Schulwart*innen bedeuten, eine Fachausbildung im Rahmen einer Lehre zu absolvieren (etwa in einem handwerklichen Lehrberuf). Der Besuch von Vorbereitungs- oder Aufbaulehrgänge ermöglicht den Abschluss einer Höheren Schule, z. B. in einer Handelsakademie oder Höheren Technischen Lehranstalt. Außerdem bieten Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: