Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen) zu Fragen der Arbeits- und Betriebssicherheit sowie Arbeitsplatzgestaltung und unterstützen Arbeitgeber*innen bei der Erfüllung der relevanten gesetzlichen Vorgaben. Sie besuchen und besichtigen Betriebe vor Ort, überprüfen und kontrollieren die Arbeitsbedingungen, Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen, und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.
Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Darüber hinaus organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung und dergleichen. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aller Abteilungen sowie zum Management und zur Geschäftsführung der Betriebe.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft ist gesetzlich geregelt. Die Fachausbildung umfasst 300 Unterrichtseinheiten und kann bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dem Berufsförderungsinstitut (BFI), dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder anderen Erwachsenenbildungseinrichtungen absolviert werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fachausbildung ist
Weiteren Informationen zu Ausbildung und Zulassung findest du auf der Website der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das reglementierte Gewerbe Sicherheitsfachkraft (BGBl. II Nr. 81/2003) gegeben.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet Sicherheitsfachkräfte einzusetzen. In kleinen Unternehmen übernehmen diese Aufgabe Sicherheitsfachkräfte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), größere Unternehmen beschäftigen eigene Sicherheitsfachkräfte oder beauftragen sicherheitstechnische Zentren.
Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe über Sicherheitseinrichtungen und überprüfen die bestehenden Einrichtungen. Sie verschaffen sich umfangreiche Kenntnisse über den Betrieb (Produktionsverfahren, Herstellungsprozesse) und eruieren, welche Anlagen verwendet werden und wie diese funktionieren. Die Ergebnisse der Untersuchung, Hinweise auf Mängel und Vorschläge für Maßnahmen, fassen sie in einem schriftlichen Bericht zusammen (Begehungsbericht), den sie mit dem Management, Personalverantwortlichen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen besprechen.
Im Rahmen von Begehungen und Betriebsbesichtigungen überprüfen Sicherheitsfachkräfte z. B. die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Fluchtwegen, die Anbringung entsprechender Hinweistafeln und Erklärungen sowie die Aufstellung von Feuerlöschern und Schutzausrüstungen. Sie beurteilen die Beleuchtungsverhältnisse in Arbeitsräumen, besprechen die Gestaltung der Arbeitsplätze mit Mitarbeiter*innen (Ausrichtung von Computerbildschirmen, Sitzpositionen, Ausrichtung der Arbeitsplätze zum Fenster und anderen Lichtquellen usw.), beraten über die sinnvolle Gestaltung von Arbeitspausen und kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten. Dazu erstellen sie für größere Betriebe gemeinsam mit der Geschäftsleitung einen Jahreseinsatzplan. Auch bei der Planung neuer Anlagen und Produktionsverfahren sowie bei der Einführung neuer Werkstoffe werden sie als Berater*innen hinzugezogen.
Sicherheitsfachkräfte beurteilen in betrieblichen Produktions- und Leistungsbereichen die Arbeitsplatzsicherheit. Dabei hantieren sie mit den unterschiedlichen Arbeitsplatzausstattungen, Geräten, Maschinen, Möbelstücken etc., verändern Sitz- und Arbeitspositionen, prüfen Feuerlöscher, Schutzanzüge und andere Sicherheitsausstattung und bringen Kennzeichnungen und Markierungen (z. B. für Fluchtwege, Notausgänge, Gefahrenbereiche) an. Sie bedienen elektronische Messgeräte zur Messung der Luftgüte oder Lärm- und Staubbelastung und verwenden Gesetzestexte und Checklisten.
Sicherheitsfachkräfte arbeiten an Computern mit diversen Softwareprogrammen und verwenden verschiedene Bürogeräte und -materialien. Sie erstellen Berichte (Begehungsberichte) und Protokolle und führen Datenbanken und Kund*innenkarteien.
Sicherheitsfachkräfte arbeiten in Büros und Besprechungsräumen und vor Ort in den Betriebsstätten ihrer Kund*innen bzw. Unternehmen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit besuchen sie die verschiedensten betrieblichen Leistungsbereiche (Büro-, Lager-, Verkaufsräume, Produktionshallen, Werkstätten usw.) und haben Kontakt zu sämtlichen Mitarbeiter*innen sowie zu Führungskräften der Betriebe, für die sie die Überprüfungen und Bewertungen durchführen (z. B. Betriebsleiter*innen, Werkstättenmeister*innen, Personalverantwortliche, Sicherheitsvertrauenspersonen, Manager*innen, Produktionsleiter*innen). Sie stehen in Kontakt zu Berufskolleg*innen sowie zu Mitarbeiter*innen von Behörden.
Sicherheitsfachkräfte sind
Der Beruf Sicherheitsfachkraft (m./w./d.) ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Sicherheitsfachkräfte sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Die Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Verband der österreichischen Sicherheitsingenieure stellen Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten bereit und führen eigene Fortbildungen durch (z. B. Fachseminare „Aktueller Stand und Neuerungen im Arbeitnehmer*innenschutz“ oder „Digitalisierung für Sicherheitsfachkräfte“).
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten weitere Möglichkeiten sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.
Außerdem ist für Sicherheitsfachkräfte die laufende Lektüre von Fachzeitschriften, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Ergonomie | Ergonomie bezeichnet die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit der menschlichen Arbeit. Ein anderer Bereich der Ergonomie ist die Gestaltung von leicht und komfortabel handhabbaren Produkten. |
Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. |
REFA-Technik | REFA-Technik ist eine spezialisierte Form der Arbeitsplatzbewertung. REFA ist die Kurzbezeichnung des 1924 gegründeten Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung, eines technisch-wissenschaftlichen Verbandes mit Sitz in Darmstadt. Die REFA-Lehre stützt sich auf Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft, insbesondere auf die Ergebnisse technisch-organisatorischer, soziologischer, psychologischer und ökonomischer Arbeitsforschung und besteht im Wesentlichen aus anwendungsbezogenem Methodenwissen auf den Gebieten der Arbeits- und Betriebsorganisation. Ziele der Arbeit von REFA-Ingenieur*innen sind sinnvoll gestaltete Arbeitsplätze und menschengerechte Arbeitsbedingungen sowie möglichst wirtschaftliche und humane Arbeitsabläufe zum Nutzen der Arbeitnehmer*innen und der Unternehmen. |