Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen) zu Fragen der Arbeits- und Betriebssicherheit sowie Arbeitsplatzgestaltung und unterstützen Arbeitgeber*innen bei der Erfüllung der relevanten gesetzlichen Vorgaben. Sie besuchen und besichtigen Betriebe vor Ort, überprüfen und kontrollieren die Arbeitsbedingungen, Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen, und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.
Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Darüber hinaus organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung und dergleichen. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aller Abteilungen sowie zum Management und zur Geschäftsführung der Betriebe.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das reglementierte Gewerbe Sicherheitsfachkraft (BGBl. II Nr. 81/2003) gegeben.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Ergonomie | Ergonomie bezeichnet die Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit der menschlichen Arbeit. Ein anderer Bereich der Ergonomie ist die Gestaltung von leicht und komfortabel handhabbaren Produkten. |
Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. |
REFA-Technik | REFA-Technik ist eine spezialisierte Form der Arbeitsplatzbewertung. REFA ist die Kurzbezeichnung des 1924 gegründeten Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung, eines technisch-wissenschaftlichen Verbandes mit Sitz in Darmstadt. Die REFA-Lehre stützt sich auf Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft, insbesondere auf die Ergebnisse technisch-organisatorischer, soziologischer, psychologischer und ökonomischer Arbeitsforschung und besteht im Wesentlichen aus anwendungsbezogenem Methodenwissen auf den Gebieten der Arbeits- und Betriebsorganisation. Ziele der Arbeit von REFA-Ingenieur*innen sind sinnvoll gestaltete Arbeitsplätze und menschengerechte Arbeitsbedingungen sowie möglichst wirtschaftliche und humane Arbeitsabläufe zum Nutzen der Arbeitnehmer*innen und der Unternehmen. |