Exekutivbedienstete im Polizeidienst sorgen für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Im Außendienst patrouillieren sie zu Fuß oder im Streifenwagen das Gebiet, für das sie zuständig sind (Rayon) und führen Verkehrs-, Fahrzeug- und Personenkontrollen durch. Sie fahren zu Einsätzen wie beispielsweise Verkehrsunfällen, Familienstreitigkeiten oder Gewaltdelikten. Auf den Dienststellen werden die Fälle aufgearbeitet und organisatorische Arbeiten erledigt. Im Außendienst sind sie immer mit einer*einem Streifenpartner*in unterwegs, arbeiten somit meist im Team. Außerdem arbeiten sie mit anderen Behörden und Abteilungen zusammen und stehen immer in direktem Kontakt zu den Bürgern*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die selbstständige Berufsausübung als Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst ist nicht möglich. Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist aber beispielsweise gegeben durch:
a) reglementiertes bewilligungspflichtiges Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
b) freiberufliche Tätigkeit:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Bagatelldelikt | Ein Bagatelldelikt ist ein Delikt (Vergehen, Straftat), bei dem die Schuld bzw. das Strafausmaß des Täters / der Täterin gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. |
Ballistik | Als Ballistik (griech. = werfen) bezeichnet man „Die Lehre von den geworfenen Körpern“. Sie ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Vorgänge, eines sich durch den Raum bewegenden Flugkörpers (Projektil, Rakete). |
Exekutivdienst | Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat. Ihre Befugnisse sind gesetzlich geregelt. Zu den Aufgaben im Exekutivdienst zählen die Sparten Sicherheitswache ( = Polizei), Kriminaldienst, Justizwache und Dienst der Jugenderzieher*innen an Justizanstalten und Zollwache. |
Exekutive | Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat. |
Fingerprint | Fingerprint-Scanner erfassen die sogenannten Papillarlinien, das sind charakteristische Täler und Erhebungen der menschlichen Haut an der Fingerkuppe. Um ausreichenden Schutz vor Fälschungen zu bieten, nehmen bessere Systeme eine Lebenderkennung vor. |
Forensik | Unter Forensik im weiteren Sinn bezeichnet man alle Bereich, in denen systematisch kriminelle Handlungen analysiert oder rekonstruiert werden. Im engeren Sinn bedeutet Forensik die Spurensicherung am Tatort. |
Judikative | Die Judikative ist die rechtsprechende, richterliche Gewalt im Staat. Häufig wird auch von Rechtsprechung oder Gerichtsbarkeit gesprochen. Sie stellt eine Säule der klassischen, dreigliedrigen Gewaltenteilung im Staat dar (vergleiche Exekutive, Legislative). |
Justizanstalt | Justizanstalten sind die zum Vollzug von Freiheitsstrafen zuständigen Einrichtungen ('Gefängnisse'). Auch die zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichteten Bewährungshilfeeinrichtungen zählen dazu. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, sie stehen jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz. |
Kriminalistik | Kriminalistik ist die Lehre von den Mitteln und Methoden zur Bekämpfung von Straftaten und Verbrechen durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende Maßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, wie z. B. das forensische (spurensicherungstechnische) Beweisen von Straftaten und Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung. |
Kriminaltechnik | Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören z. B.: Formspuren, Urkundentechnik, DNA-Analyse, Daktyloskopie oder Handschriftenuntersuchung.(Quelle: Wikipedia) |
Kriminologie | Kriminologie bedeutet wörtlich 'Lehre vom Verbrechen'. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt auch der Ökonomie. |
Legislative | Die Gesetz gebende Gewalt im Staat. |
LPK | Abkürzung für Landespolizeikommando. Diesem unterstehen die Bezirkspolizeikommandos (BPK) bzw. Stadtpolizeitkommandos (SPK), welche in Polizeiinspektionen (Polizeiposten) gegliedert sind. |
nichtletale Waffen | Letal bedeutet "tödlich". Nicht-letal sind demnach nicht-tödliche "Waffen" wie z. B. Pfeffersprays, Wasserwerfer oder Tränengas. |
Observation | Überwachung |