Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen (kurz: Sozialbetreuer*innen) betreuen, begleiten, beraten und pflegen Menschen, die aufgrund ihrer Lebenslage auf Unterstützung angewiesen sind. Das können sowohl alte Menschen, Menschen mit Behinderung oder psychisch kranke Menschen sein als auch Familien in schwierigen Lebenssituationen. Dabei unterstützen und entlasten sie die Menschen in vielen Bereichen, wie z. B. bei der Körperpflege, der Haushaltsführung oder bei Rechtsfragen.
Sozialbetreuer*innen arbeiten eigenverantwortlich, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Unterschiede zwischen Fach- und Diplomsozialbetreuer*innen liegen Umfang der Tätigkeiten, zu denen sie berechtigt sind und damit auch im Ausbildungsumfang.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
b) freie Berufe:
Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
active ageing | Active Ageing (aktives Altern) beschreibt insbesondere Konzepte,
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Ambient Assisted Living | Ambient Assisted Living (AAL) bedeutet frei übersetzt intelligente Assistenz im Alltag. Damit sind technische, oft elektronische Systeme, aber auch Konzepte und Methoden gemeint, die Menschen (insb. älteren oder behinderten Menschen) dabei unterstützen ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Dazu zählen elektronische Steuerung für automatische Ein- und Ausschaltungen von Licht, elektrischen Geräten, Heizungen, Unterhaltungselektronik ebenso wie Notruf- und Sturzdetektoren, TeleMonitoring-Systeme oder automatische Alarmsysteme, wenn z. B. eine Herd zu lange unbeaufsichtigt eingeschaltet bleibt. |
E-Health | E-Health bezeichnet die Vernetzung von Patientinnen und Patienten und Gesundheitseinrichtungen (Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Pflege- und Sozialeinrichtungen, Rettungsdienste usw.) durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In den Bereich E-Health fallen z. B. TeleMonitoring-Systeme, über die ein*e Patient*in regelmäßig von zu hause Messwerte an eine*n Arzt/Ärztin oder Krankenhaus übermittelt und dort der Gesundheitszustand überprüft und erforderlichenfalls die Therapie angepasst werden kann. Weitere Beispiele sind: Elektronische Krankenakte, Gesundheits-Apps (z. B. Diabetes, Menstruation), Online-Apotheke, Online-Beratung zur Gesundheit etc. |
Empathie | Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Situation und Problemlagen anderer Menschen einzufühlen. |
Geriatrie | Die Geriatrie oder Altersheilkunde ist die Lehre von den Krankheiten des alten Menschen. Als Gerontologie oder Altersforschung wird hingegen die Wissenschaft bezeichnet, die sich mit Alterungsvorgängen in allen ihren Aspekten befasst. |
Gerontologie | Altersforschung. Wissenschaft, die sich mit den körperlichen, seelischen und sozialen Vorgängen des Alterns beschäftigt. |
Psychosoziale Betreuung | bezeichnet alle Angebote für Menschen, bei denen sowohl eine psychische Beeinträchtigung als auch soziale Probleme aufgetreten sind. Durch besondere Maßnahmen wie z. B. der Unterstützung bei der Tagesstrukturierung oder der Sicherung von (finanziellen) Ansprüchen soll die Lebenssituation der Menschen positiv beeinflusst werden. |
Supervision | Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen. |