Speiseeiserzeuger*innen sind im Gastgewerbe, in handwerklichen Betrieben und in Industriebetrieben beschäftigt und erzeugen verschiedene Speiseeissorten und Erzeugnisse aus Speiseeis (z. B. Eiscreme, Fruchteis, Eistorten). Je nach Rezept mischen sie die Zutaten, erhitzen sie in der Pasteurisierungsanlage und kühlen sie abschließend ab. Sie bedienen, überwachen und steuern Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Speiseeis und Portionierungs- und Verpackungsformen (z. B. Eisbecher, Eis am Stiel oder Haushaltspackungen). Speiseeiserzeuger*innen arbeiten in Betrieben, die Speiseeis herstellen, in Eiscafés und Konditoreien mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Von Vorteil für die Ausübung dieses Berufes ist eine abgeschlossene Lehre als °Konditorei (Zuckerbäckerei) (Lehrberuf)# bzw. °Koch / Köchin (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Speiseeiserzeuger*innen verarbeiten verschiedene Rohstoffe und Zusatzstoffe zu diversen Eissorten. Sie stellen die Zutaten (Wasser, Milch, Fruchtzusätze, Vanille, Farb- und Geschmackstoffe etc.) nach vorgegeneben Rezepten zusammen und vermischen sie mithilfe von Misch- und Rühranlagen. Speiseeiserzeuger*innen pasteurisieren die Masse, kühlen die Roheismischung ab und lassen sie in Gefrieranlagen („Freezer“) vorfrieren. Die vorgefrorene Masse wird in Portionsformen oder in Behältnisse unterschiedlicher Größe abgefüllt und zum Nachhärten in Tiefgefrierräume gebracht.
In größeren Betrieben bedienen, überwachen und steuern Speiseeiserzeuger*innen während des Produktionsprozesses verschiedene Maschinen und Anlagen. Sie kontrollieren die Funktionen und Einstellungen und sorgen für einen störungsfreien Produktionsablauf. Abschließend verpacken sie die Eisprodukte und stellen sie zur Auslieferung bereit.
In gastgewerblichen Betrieben stellen sie das Eis jeden Tag frisch her und sind auch an der Kreation neuer Eissorten beteiligt.
Speiseeiserzeuger*innen beachten bei ihrer Arbeit die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes, insbesondere die hygienischen Anforderungen. Sie entnehmen Kostproben, um Geschmack, Qualität und Aussehen des Speiseeises zu überprüfen. Sie achten auch darauf, dass in der Küche bzw. in den Produktionsräumen alles sauber ist; sie reinigen bzw. desinfizieren alle Arbeitsgeräte nach Gebrauch sorgfältig.
Speiseeiserzeuger*innen verwenden zur Zubereitung der Eissorten Früchte, Milch, Sahne, Aromastoffe, Nüsse, Zucker usw. Sie bedienen u. a. Misch- und Rühranlagen, Homogenisier- und Pasteurisieranlagen, Abfüllanlagen und Verpackungsmaschinen. Sie verwenden Waagen, Rührgeräte, Spachteln und arbeiten zu einem beträchtlichen Teil auch nur mit ihren Händen. Speiseeiserzeuger*innen benützen vorgegebene Rezepturen, sie führen Bestelllisten und kennen die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes. Bei Reinigungs- und einfachen Wartungsarbeiten hantieren sie auch mit Zangen, Schrauben, Schraubenzieher, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Im Bereich des Gastgewerbes werden Speiseeis und Eisspezialitäten in Küchen der Betriebe vor Ort hergestellt, ansonsten arbeiten Speiseeiserzeuger*innen in Produktionshallen der Süßwarenindustrie. Sie sind gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten, mit Mitarbeiter*innen des Gastgewerbes oder mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Süßwarenindustrie tätig.
Weiterbildungsmöglichkeiten sind in den Bereichen verwandter Berufe (z. B. Konditor*in, Zuckerbäcker*in) gegeben. Bildungsveranstaltungen bieten das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) an.
Das bfi und das WIFI bieten Vorbereitungskurse für die Gastgewerbe-Befähigungsprüfung, das WIFI bietet Vorbereitungskurse für die Meister*innenprüfung für Konditor*innen einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung an.
Das bfi und das WIFI führen zudem Kurse in verschiedenen kaufmännischen Bereichen (z. B. Finanz-und Rechnungswesen, Personalverrechnung, Marketing, Verkauf) durch.
Das Studium von Fachzeitschriften und -büchern ist ein weiterer Bildungsaspekt.
Mit erworbener Studienberechtigung besteht auch die Möglichkeit ein Universitätsstudium oder einen Fachhochschulstudiengang zu absolvieren (z. B. Lebensmittel- und Biotechnologie).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
homogenisieren | Verfahren zur Haltbarmachung von Milch, meist in Kombination mit Pasteurisierung, Sterilisierung oder Ultrahocherhitzen. Die Milch wird mit hohem Druck durch eine sehr feine Düse gedrückt. Fett und Wasser, die Bestandteile der Milch, werden dadurch gleichmäßig vermischt. |
Pasteurisieren | Hitzeverfahren zum Haltbarmachen von Lebensmitteln, vor allem von Milch. Das Verfahren ist nach dem Erfinder, dem französischen Chemiker Louis Pasteur benannt. Diese Methode gilt als die beste, um Keimfreiheit zu gewährleisten. Bei der Hitzebehandlung gehen aber auch Geschmack und viele wertvolle Vitamine verloren. |