Sportgerätehersteller*innen und -monteur*innen produzieren, warten und reparieren Sportgeräte aller Art wie z. B. Schier, Fahrräder, Trainingsmaschinen, Rollerskates und vieles mehr. Die Sportgeräte müssen höchsten Ansprüchen in punkto Sicherheit, Bedienung, Funktionsvielfalt und Komfort entsprechen. Sportgerätehersteller*innen überprüfen und warten alle mechanischen, elektrischen und elektronischen Geräteteile und stellen diese genau ein.
Sie arbeiten in Werkstätten von Gewerbebetrieben sowie in industriellen Produktionshallen im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
b) freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
CAD | Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf. |
CNC | Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist. |
CNC-Maschine | Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control. |
Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. |
Schweißtechniken | sind verschiedene Verfahren, metallische Werkstoffe und zunehmend auch Kunststoffe bei hohen Temperaturen zu verbinden. Meist werden dabei Zusatzstoffe wie Schweißdrähte verwendet. Schweißtechniken sind z. B. Press-Schweißen, Schmelzschweißen, Gasschmelzschweißen (Autogenschweißen) mit Brenngas und Sauerstoff, Elektroschweißen (Lichtbogenschweißen), Schutzgasschweißen oder Kunststoffschweißen. |