Staatsanwält*innen vertreten die staatliche Anklagebehörde, d. h. sie prüfen und beurteilen, ob Delikte strafrechtlich zu verfolgen sind. Zur Feststellung des Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie in Zusammenarbeit mit der Polizei und Haftrichter*innen Ermittlungsverfahren durch. Sie stellen Strafanträge, erheben öffentliche Anklage vor Gericht und sind in Strafprozessen als Anklagevertreter*in im Namen der Republik Österreich tätig. Sie stehen bei ihrer Arbeit in Kontakt zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit (z. B. Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Exekutivbediensteten im Polizeidienst).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Studium:
Die Ausübung der klassischen Rechtsberufe (Richter*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in) erfordert die Absolvierung eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften.
Achtung: Der Abschluss von Bachelorstudien wie z. B. Wirtschaftsrecht berechtigt derzeit nicht zum Zugang zu den klassischen Rechtsberufen. Dazu wird der Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums vorausgesetzt.
Gerichtspraxis:
Im Anschluss an das Studium erfordern diese Berufe eine Gerichtspraxis als Rechtspraktikant*in von regulär sieben Monaten. Die Tätigkeit erfolgt in den Bereichen des Straf- und Zivilrechts. Sie umfasst unter anderem Judikatur- und Literaturrecherchen, Vorbereitung von Verhandlungen, Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen und wird durch Kurse und Seminare ergänzt.
Richteramtsanwärter*in:
Künftige Staatsanwält*innen und Richter*innen müssen darauffolgend einen richterlichen Vorbereitungsdienst als Richteramtsanwärter*in leisten. Dazu ist am Beginn der Gerichtspraxis ein entsprechender Übernahmeantrag zu stellen. Die Auswahl der Kandidat*innen erfolgt in einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren. Dieses besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen, einem psychologischen Eignungstest und einem Aufnahmegespräch („Hearing“) vor den Personalsenaten des jeweiligen Oberlandesgerichtes.
Der richterliche Vorbereitungsdienst dauert vier Jahre, wobei die Gerichtspraxis angerechnet wird. Im Rahmen dieser Ausbildung durchlaufen die Richteramtsanwärter*innen alle gerichtlichen Abteilungen bei Staatsanwaltschaften, besuchen fachspezifische Ausbildungsseminare und absolvieren die Richteramtsprüfung.
Die bestandene Richteramtsprüfung befähigt Richteramtsanwärter*innen dazu, sich um eine Planstelle bei einer Staatsanwaltschaft oder als Richter*in zu bewerben.
Weitere Informationen:
Dauer: 8 Semester
Form: Fernstudium / Fernlehrgang (Online oder Hybrid)
Voraussetzungen:
Abschluss: Magister/Magistra iuris (Mag.jur.)
Berechtigungen: Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Das Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien der JKU organisiert und betreut das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Die Studierenden nehmen weltweit am Studium mit größtmöglicher Flexibilität unabhängig vom Ort sowie von Zeit- und Stundenplänen teil. Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften ermöglicht höchste Lernautonomie und einen individuellen Lernstil mit modernstem elektronischen Studienmaterial nach neuesten didaktischen Erkenntnissen.
Lehrinhalte: Das Diplomstudium Rechtswissenschaften vermittelt die rechtswissenschaftlichen Methoden sowie die Grundstrukturen des Rechts, wobei der internationalen Ausrichtung besondere Bedeutung zukommen soll. Damit erhalten die Studierenden eine solide Grundausbildung für jene Berufe, die das juristische Studium voraussetzen als auch für andere juristische Berufe in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.
Berufsfelder: Tätigkeiten in Bereichen der Justiz und Anwaltschaft, Steuer- und Finanzberatung, Notariatswesen, Wirtchaftsberatung; mit Zusatzqualifikationen auch in angrenzenden Bereichen wie z. B. Wirtschaft und Politik.
Weitere Infos: https://www.linzer.rechtsstudien.at/de/index.html
JKU Zentrum für Fernstudien Villach
Europastraße 6a/Fachhochschule Kärnten – Fernstudienzentrum Villach
9524 Villach
Tel.: +43 (0)5 90 500 2900
email: zf-villach@jku.at
Internet: https://www.jku.at/zentrum-fuer-fernstudien/kontakt/villach/
Schwerpunkte:
In Kooperation mit der Fern-Universität Hagen.
JKU Zentrum für Fernstudien Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -8662
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -8904
email: zf-linz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien/
Schwerpunkte:
Das Zentrum für Fernstudien Österreich an der JKU bietet Bachelor- und Masterstudien mit international anerkannten Abschlüssen. Mit ihren fünf Standorten in Linz, Wien, Bregenz, Saalfelden und Villach ist es deine Ansprechpartnerin für alle Fragen rund ums Fernstudium.
Seit mehr als 25 Jahren besteht die Kooperation mit der Fern-Universität Hagen.
JKU Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
email: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/zentrum-fuer-fernstudien/kontakt/bregenz/
Schwerpunkte:
In Kooperation mit der Fern-Universität Hagen.
JKU Zentrum für Fernstudien Wien
Wiesingerstraße 4/Ehemalige Postsparkasse
1010 Wien
Tel.: +43 (0)664 60 2468 781
email: zf-wien@jku.at
Internet: https://www.jku.at/zentrum-fuer-fernstudien/kontakt/wien/
Schwerpunkte:
In Kooperation mit der Fern-Universität Hagen.
Art: Diplomstudium
Dauer: 10 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Magister/Magistra der Rechtswissenschaften (Mag. iur.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Doktoratsstudien
Info:
Berufsfelder: im Bereich der Justiz und Anwaltschaft, Steuer- und Finanzberatung, Notariatswesen, Wirtchaftsberatung; mit Zusatzqualifikationen auch in angrenzenden Bereichen wie z. B. Wirtschaft und Politik.
Inhalte:
1. Studienabschnitt:Weitere Infos: https://www.uibk.ac.at/
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/
Art: Diplomstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Magister/Magistra der Rechtswissenschaften (Mag. iur.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Doktoratsstudien
Info:
Berufsfelder: im Bereich der Justiz und Anwaltschaft, Steuer- und Finanzberatung, Notariatswesen, Wirtchaftsberatung; mit Zusatzqualifikationen auch in angrenzenden Bereichen wie z. B. Wirtschaft und Politik.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Universität Graz – Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
email: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Bachelor of Laws
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://studieren.univie.ac.at/studienangebot
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, LLB. Oec.
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.plus.ac.at/studium/studienangebot/bachelor-und-diplomstudien/bachelorstudien/recht-und-wirtschaft/
Universität Salzburg – Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
email: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (LLM. oec.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.plus.ac.at/studium/studienangebot/masterstudien/recht-und-wirtschaft-2/
Universität Salzburg – Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
email: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Berechtigungen: Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Sigmund Freud Privatuniversität
Freudplatz 1/Campus Prater
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 798 40 98
Fax: +43 (0)1 / 798 40 98 -900
email: rektorat@sfu.ac.at
Internet: https://www.sfu.ac.at
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Master of Laws (LL.M.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://jus.sfu.ac.at/de/
Sigmund Freud Privatuniversität
Freudplatz 1/Campus Prater
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 798 40 98
Fax: +43 (0)1 / 798 40 98 -900
email: rektorat@sfu.ac.at
Internet: https://www.sfu.ac.at
Art: Diplomstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Magistra der Rechtswissenschaften bzw. Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Die JKU Linz bietet als erste und einzige österreichische Universität ein vollständiges zeit- und ortsunabhängiges Diplomstudium der Rechtswissenschaften auf der Basis von e-Learning an. Im virtuellen Multimedia-Diplomstudium Jus werden den Studierenden die Vorlesungen multimedial mit Video, Ton, Bild, Grafiken und Texten aufbereitet.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Universität Salzburg – Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
email: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/
Universität Graz – Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
email: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Universität Klagenfurt – Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
email: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Universität Klagenfurt – Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
email: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 bis 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abhängig von der Universität
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Dauer: abhängig von der Universität
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1, AD
1020 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 313 36 -0
Fax: +43 (0)1 / 313 36 -740
email: lehre@wu-wien.ac.at
Internet: https://www.wu.ac.at/
Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Staatsanwält*in ist nicht möglich. Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung in juristischen Berufen ist beispielsweise durch die verwandten, freien Berufe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder Notar*in gegeben.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Staatsanwält*innen überprüfen die von Sicherheitsbehörden oder Privatpersonen eingelangten Anzeigen dahingehend, ob ein strafrechtlich zu verfolgender Tatbestand vorliegt oder nicht. Ist der Tatbestand ausreichend, leiten Staatsanwält*innen zur Feststellung des objektiven Sachverhaltes ein Ermittlungsverfahren ein. Sie schalten dabei Sicherheitsbehörden und Haftrichter*innen ein. Die Strafanträge und Anklageschriften werden dann an das zuständige Gericht weitergeleitet und das angezeigte Delikt gerichtlich geprüft. Bei sensiblen Ermittlungen können bzw. müssen Ermittlungsmaßnahmen vorab durch die zuständigen Haftrichter*innen genehmigt werden.
Staatsanwält*innen nehmen außerdem Stellung zu Anträgen, wie beispielsweise Anträge von Strafgefangenen auf Haftunterbrechung, Anträge von Untersuchungshäftlingen auf Enthaftung oder Anträge auf Ratenzahlungen bei verhängten Geldstrafen. Das zuständige Gericht entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Im Vergleich zu Richter*innen sind Staatsanwält*innen nicht unabhängig. Sie unterliegen bei ihren Tätigkeiten einer Weisungshierarchie, das heißt, dass Staatsanwält*innen grundsätzlich an die Anordnungen von den ihnen vorgesetzten Gruppenleiter*innen, Dienststellenleiter*innen oder Oberstaatsanwält*innen und letztlich des Ministers / der Ministerin gebunden sind.
Staatsanwält*innen verfassen Anklageschriften, Akten und Gutachten. Sie arbeiten mit Gesetzbüchern, Verordnungen und Richtlinien sowie mit juristischen Materialien und Unterlagen (z. B. Handbücher, Anträge, Stellungnahmen, Protokolle, Bescheide, Urteile). Sie führen Dokumente, Protokolle und Journale und stellen Beweismaterialien sicher. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker, Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.
Staatsanwält*innen arbeiten in den Büroräumen, Besprechungszimmern, Gerichtssälen und Archiven von Staatsanwaltschaften sowie im Bundesministerium für Justiz. Außerdem sind sie an Unfall- und Tatorten tätig.
Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diversen Mitarbeiter*innen der Exekutive (Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin) und der öffentlichen Verwaltung. Sie haben Kontakt zu Zeug*innen, Beschuldigten, Angeklagten und Opfern, zu Sachverständigen und Gutachter*innen, zu Rechtsanwält*innen und Richter*innen.
Staatsanwält*innen sind bei Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwaltschaften, der Generalprokuratur oder dem Bundesministerium für Justiz beschäftigt.
Offene Stellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
Auch innerhalb der Staatsanwaltschaft ist die Spezialisierung auf juristische Fachgebiete möglich und damit die Tätigkeit in bestimmten Dienststellen, beispielsweise bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Staatsanwält*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Rahmen des innerbetrieblichen Weiterbildungsangebots der Justiz haben Staatsanwält*innen laufend die Möglichkeit, ihr Wissen in sämtlichen Rechtsbereichen aufzufrischen, weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Darüber hinaus bieten Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Fachhochschullehrgänge und Universitätslehrgänge bzw. Weiterbildungsstudien eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren, beispielsweise in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums an.
Außerdem ist für Staatsanwält*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise juristische Fachzeitschriften zu strafrechtlichen Erkenntnissen, online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Außerstreitverfahren | Unter Außerstreitverfahren versteht man im österreichischen Recht ein juristisches Verfahren, bei dem es nicht um Streitsachen (daher auch "außer Streitsachen") im engeren Sinn geht, d. h. es gibt in solchen Fällen in der Regel keine KlägerInnen und Beklagten. In Außerstreitverfahren geht es beispielsweise um Fürsorgefragen (Obsorge über Kinder, Unterhalt, Adoption, Bestellung von Sachwalter*innen usw.), um gerichtliche Regelungen ohne Streitcharakter (z. B. Grundbuch- und Firmenbuchverfahren, Verlassenschaften (Erbschaften), Todeserklärungen) oder um sogenannte "streitige Außerstreitsachen (z. B. Vermögensaufteilung in Scheidungsverfahren, miet- und wohnrechtliche Verfahren). |
Bagatelldelikt | Ein Bagatelldelikt ist ein Delikt (Vergehen, Straftat), bei dem die Schuld bzw. das Strafausmaß des Täters / der Täterin gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. |
Exekutive | Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat. |
Judikative | Die Judikative ist die rechtsprechende, richterliche Gewalt im Staat. Häufig wird auch von Rechtsprechung oder Gerichtsbarkeit gesprochen. Sie stellt eine Säule der klassischen, dreigliedrigen Gewaltenteilung im Staat dar (vergleiche Exekutive, Legislative). |
Justizanstalt | Justizanstalten sind die zum Vollzug von Freiheitsstrafen zuständigen Einrichtungen ('Gefängnisse'). Auch die zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichteten Bewährungshilfeeinrichtungen zählen dazu. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, sie stehen jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz. |
Kuratel | Kuratel ist ein rechtssprachlicher Begriff für Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft. "Unter Kuratel stehen" bedeutet so viel wie unter juristischer Aufsicht stehen. |
Legislative | Die Gesetz gebende Gewalt im Staat. |
Mandat | Ein Mandat bezeichnet einen Auftrag mit bestimmtem Inhalt und Umfang, Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen juristisch zu vertreten. |
Oberster Gerichtshof (OGH) | Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei. |
Österreichisches Justizsystem | Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist. |
Staatsanwaltschaft | Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen, insbesondere die Anklageerhebung und Anklagevertretung in Strafprozessen. |
Strafgericht | Strafgerichte erster Instanz sind Bezirksgerichte und Landesgerichte. In zweiter Instanz, z. B. bei Berufungsverfahren, entscheidet das Oberlandesgericht und als letzte Instanz der Oberste Gerichtshof. |
Zivilgericht | In Österreich sind mehrere Gerichte tätig. Für Zivilsachen sind die Bezirksgerichte und die Landesgerichte in erster Instanz und die Oberlandesgerichte zuständig; in Rechtssachen höherer Streitwerte oder großer Bedeutung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in 3. und jedenfalls letzter (innerstaatlicher) Instanz tätig. |