Standesbeamter / Standesbeamtin

Standesbeamt*innen erfassen innerhalb eines Verwaltungsbezirkes die Grunddaten aller Bürger*innen. Sie führen Personenstandsbücher, stellen Urkunden und Zeugnisse aus und vollziehen standesamtliche Trauungen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Grunddaten der Bürger*innen innerhalb eines Verwaltungsbezirkes erfassen
  • Urkunden ausstellen
  • standesamtlicher Trauungen vollziehen
  • Personenstandsbücher führen, Namensänderungen beglaubigen und die Rechtmäßigkeit vorgetragener Anträge prüfen
  • Personenstandsdaten vor Eheschließungen kontrollieren
  • Trauungszeremonie je nach Wunsch des Brautpaares gestalten und durchführen
  • allfällige Büro- bzw. Sekretariatsarbeiten durchführen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Die Ausbildung zum Standesbeamten / zur Standesbeamtin ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amtsintern, wobei Verwaltungsbeamt*innen nach Bedarf als Standesbeamt*innen eingeschult werden.

Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst:

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Landes,
  • erfolgreicher Abschluss der neunten Schulstufe bzw. in einigen Bundesländern die Matura (z. B. bei der Gemeinde Wien) und
  • ein Mindestalter von 18 Jahren.

Die Ausbildung umfasst

  • eine praktische Einschulung am jeweiligen Dienstort, die einige Monate dauert und von erfahrenen Standesbeamt*innen durchgeführt wird, sowie
  • einen Kurs, der zwei bis drei Wochen dauert und jedes Jahr an den Standesämtern abgehalten wird.

Außerdem muss ein allgemeiner Kurs für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung bzw. Gemeindebedienstete absolviert werden.

Selbstständigkeit

Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Standesbeamter / Standesbeamtin ist nicht möglich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Standesbeamt*innen erfassen die Grunddaten der Bürger*innen, wie Namen, Geburts-, Eheschließungs- und Sterbedaten, stellen Urkunden aus, z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, und vollziehen standesamtliche Trauungen. Sie führen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Personenstandsbücher und prüfen die Rechtmäßigkeit vorgetragener Anträge. Sie kontrollieren beispielsweise vor Eheschließungen, ob die Personenstandsdaten der Antragsteller*innen den gesetzlichen Bestimmungen für eine Ehe entsprechen, indem sie unter anderem überprüfen, ob früher eingegangene Ehen rechtskräftig geschieden wurden oder ob Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Partner*innen bestehen, die eine Eheschließung untersagen würden.

Sie registrieren die Personalien der Trauzeug*innen und gestalten die Trauungszeremonie je nach Wunsch des Brautpaares entweder mit Ansprache, Dekoration und Musik oder kurz und formlos durch Vorlegen des Ehebuches zur Unterschriftsleistung. Standesbeamt*innen führen außerdem allfällige Büro- und Sekretariatsarbeiten durch und erteilen telefonisch oder persönlich Auskunft im Zusammenhang mit ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Arbeitsmittel

Standesbeamt*innen führen Urkunden, wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie verschiedene Personalakten, z. B. Namens-, Geburts-, Eheschließungs- und Sterbedaten. Sie verwalten Akten, EDV-gestützte Karteien, Dateien und Statistiken, arbeiten mit Postsendungen, Schriftstücken, Listen, Protokollen und Terminkalendern. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops (einschließlich gängiger Textverarbeitungssoftware), Drucker, Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Arbeitsumfeld

Standesbeamt*innen arbeiten in Büroräumlichkeiten und Sälen von Gemeinde-, Bezirks- und Magistratsämtern. Sie arbeiten mit anderen Verwaltungsbediensteten zusammen und haben persönlichen oder telefonischen Kontakt mit Antragsteller*innen und Personen, die Auskünfte benötigen.

Standesbeamt*innen sind bei Gemeindeämtern oder Magistraten beschäftigt.

Für Standesbeamt*innen ist es sinnvoll immer am neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen und die Methodenkompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Fachhochschullehrgänge und Universitätslehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.

Außerdem ist für Standesbeamt*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

E-Government

Im Rahmen von E-Government nützen öffentliche Einrichtungen digitale Kommunikationsmedien in der Verwaltung, Administration und Kommunikation, sowohl intern als auch extern zu den Bürger*innen hin (z. B. digitale Steuererklärung, Online-Meldebestätigung).