Die Aufgabe der Straßenreiniger*innen ist es, Straßen und Gehsteige, Grünflächen, Plätze und Märkte zu säubern, Papierkörbe zu entleeren und Bankette zu säubern. Die Kehrarbeiten werden (händisch oder mit Kehrmaschine), entweder allein oder in Gruppen durchgeführt.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Beruf Straßenreiniger*in ist ein Anlernberuf. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden betriebsintern vermittelt.
Wenn du an einer qualifizierte Ausbildung im Bereich Straßenbetreuung, Grünflächengestaltung oder Reinigungstechnik interessiert bist, bieten z. B. folgende Lehrberufe eine Möglichkeit dazu:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende freie Gewerbe gegeben:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Straßenreiniger*innen säubern Straßen, Gehsteige, Grünflächen sowie Märkte und Plätze und entleeren die hier aufgestellten Müllkörbe. Manchmal kümmern sie sich auch um Straßenbankette (befestigte Randstreifen). In kurzen, mit Autos verparkten oder verkehrsreichen Straßenabschnitten einer Stadt arbeiten Straßenreiniger*innen allein und führen die Kehrarbeit händisch durch; den zusammengekehrten Abfall transportieren sie auf einem mitgebrachten Handwagen. In langen Straßenzügen oder in Straßen mit Parkverbot arbeiten sie gruppenweise in Arbeitspartien und setzen Kehrmaschinen ein. Während sie im Herbst das Laub zusammenkehren, sind sie im Winter für die Schneeräumung verantwortlich. Bei Glatteis streuen sie Sand und Splitt, den sie im Frühling wieder entfernen.
Straßenreiniger*innen benutzen für ihre Arbeit verschiedene Geräte und Maschinen, wie Kehrmaschinen, Besen, Schaufeln, Handwagen, Rasenmäher, Schneeschaufeln, Schneeräumgeräte, Putzmaterialien etc. Sie tragen bei ihrer Tätigkeit Handschuhe sowie eine feste Arbeitskleidung in Signalfarben, damit sie von den Verkehrsteilnehmer*innen gut gesehen werden.
Straßenreiniger*innen sind überwiegend im öffentlichen Dienst beschäftigt, wo sie allein oder mit Berufskolleginnen und -kollegen in Gruppen zusammenarbeiten. Sie arbeiten im Freien und das bei jedem Wetter, weshalb Witterungsunempfindlichkeit eine wichtige Voraussetzung für diesen Beruf ist.
Die Arbeitszeiten von Straßenreiniger*innen entsprechend üblicherweise den gesetzlichen Normalarbeitszeiten. Besonders bei der Reinigung nach Veranstaltungen (z. B. Jahrmärkte, Laufveranstaltungen, Kundgebungen) können auch Abend- oder Wochenendarbeiten erforderlich sein.
Der Beruf Straßenreiniger*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Für Straßenreiniger*innen ist es sinnvoll immer am neuesten Stand der technischen Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen und die Methodenkompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen Kurse zu relevanten Themenbereichen durch.
Als Weiterbildung kommt für Straßenreiniger*innen auch z. B. eine Lehre in der Straßenerhaltung (siehe Straßenerhaltungsfachmann / Straßenerhaltungsfachfrau (Lehrberuf)), in der Reinigungstechnik (Lehrberuf) oder auch in der Garten- und Grünflächengestaltung (Lehrberuf)) in Frage.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung nach Absolvierung der Lehre bieten insbesondere Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: