Süßwarenhersteller*innen produzieren Süßwaren aller Art – sie bedienen die Maschinen von Süßwarenerzeugungsbetrieben und überwachen den Produktionsablauf von der Anmischung der Rezepturen bis zur Verpackung der Endprodukte. Sie führen laufend Qualitätskontrollen durch und warten und reinigen die Maschinen und Anlagen. In kleineren Gewerbebetrieben arbeiten die Süßwarenhersteller*innen auch händisch; oft verrichten sie ihre Arbeit unter der Anleitung von Konditor*innen und Zuckerbäcker*innen oder Lebensmitteltechniker*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für diesen Beruf gibt es keine geregelte Ausbildung. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden betriebsintern angelernt und vermittelt.
Einen möglichen Zugang zu diesem Beruf bieten die Lehrberufe °Chocolatier / Chocolatière (Lehrberuf)# oder °Konditorei (Zuckerbäckerei) (Lehrberuf)#.
Wer bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung als Süßwarenhersteller*in verfügt, kann eine Qualifizierung z. B. durch die außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung anstreben.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementiertes Gewerbe/Handwerk:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) freies Gewerbe, z. B.:
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.