Surflehrer*in

Surflehrer*innen unterrichten Surfen in Theorie und Praxis. Sie unterrichten Einzelpersonen und Gruppen in der richtigen Surftechnik, zeigen Bewegungsabläufe vor und beraten Schüler*innen bei Fragen der Ausrüstung. Surflehrer*innen arbeiten in eigenen Surfschulen. Dort sind sie in Unterrichtsräumen und im Freien am und im Wasser tätig. Für ihren theoretischen Unterricht im Trockenen verwenden sie Fachliteratur, setzen Videoaufzeichnungen und Simulationsgeräte ein. Sie arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Surf- und Segelschulen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Surfen in Theorie und Praxis unterrichten
  • Grundlagenkurse für Anfänger*innen und Kurse für Fortgeschrittene leiten
  • Theorien zu physikalische Grundlagen, Materialkunde, Brett- und Bodenbeherrschung, Wetterkunde und Navigationstechnik, Verkehrsregeln, Erste-Hilfe- bzw. Lebensrettungsmaßnahmen vortragen und erläutern
  • Fahrtechniken demonstrieren und anleiten, am Surfbrettsimulator trainieren (Trockentraining)
  • Perfektions-, Funboard- und andere Kurse für Fortgeschrittene leiten
  • Unterricht und Schulungen konzipieren und planen, individuelle Trainingspläne erstellen
  • Ausrüstungsgegenständen von Surfschulen pflegen und instand halten
  • über sportliche Ausrüstung beraten
  • in der Verwaltung von Surfschulen mitarbeiten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • guter Gleichgewichtssinn
  • Sportlichkeit
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • didaktische Fähigkeiten
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Bewegungsfreudigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Spontanität

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Die Ausbildung zum/zur Surflehrer*in wird in vom VÖYWS (Verband Österreichischer Yachtsport- und Windsurfschulen) anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Der Ausbildungsplan ist zweistufig, die erste Stufe bildet Surflehrer-Assistent*innen, die zweite Surflehrer*innen aus. Dieser Aufbau nimmt Rücksicht auf die Vorstellungen der Kursteilnehmer*innen, ob die zukünftigen Lehrer*innen diese Tätigkeit nur vorübergehend ausüben möchten oder sie als Schulleiter*innen zu ihrem Hauptberuf wählen.
Dadurch, dass die Ausbildung unter der Schirmherrschaft des Europarates und der ISSA (Internationale Segelschulvereinigung) steht, gibt es für ausgebildete Lehrer*innen Stipendien zur Teilnahme an Fortbildungskursen.

1. Stufe: Assistent*innenseminar
Voraussetzungen für die Zulassung sind ein Mindestalter von 16 Jahren und der Surfgrundschein der VAW (Vereinigte Ausbildungsstätten Windsurfen).
Dauer: Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 50 Stunden an sechs Tagen; die Prüfung findet ab dem siebten Tag statt.
Inhalt: Die Assistent*innen erhalten einen intensiven Einblick in alle Arbeitsbereiche einer Surf- und Segelschule. Sie erwerben im Rahmen des Lehrgangs ausreichende Fertigkeiten zur Mithilfe in Teilbereichen der theoretischen und praktischen Ausbildung und stellen diese in einer Abschlussprüfung unter Beweis.
Dieses Assistent*innenseminar bereitet auf die Aufnahme in das Lehrer*innenseminar bzw. die Aufnahme in den staatlichen Lehrwartlehrgang vor.

Voraussetzungen für die Prüfung: Mindestalter 16 Jahre, Besuch des Assistent*innenlehrgangs, Segel-Surfschein des ÖSV (Österreichischer Segelverband), Mitgliedschaft im VÖYWS.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Assistentendiploms: Mindestalter 18 Jahre, Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 16-stündig), bestandene theoretische und praktische Prüfung.

2. Stufe: Lehrer*innenseminar
Dauer: mind. 60 Stunden
Voraussetzungen für die Zulassung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Assistentendiplom des VÖYWS und ein Praktikum (200 Stunden in einer anerkannten Schule).
Inhalt: Die Lehrer*innenausbildung wird vom Verband in Zusammenarbeit mit einer beauftragten Schule durchgeführt. Den Lehrer*innen werden sowohl Kenntnisse im wassersporttheoretischen als auch im praktischen Bereich vermittelt, die sie dazu befähigen, selbstständig in einer anerkannten Schule Surfunterricht zu erteilen.
Voraussetzungen für die Prüfung: Mindestalter 18 Jahre, Besuch des Lehrer*innenseminars, Mitgliedschaft in der Lehrer-Sektion der VÖYWS.
Voraussetzungen für die Ausstellung des Lehrer*innen-Diploms: Mindestalter 19 Jahre, bestandene Prüfung, Mitgliedschaft in der Lehrer*in-Sektion der VÖYWS.

Art: Lehrgang

Dauer: 4 Tage für die C-Lizenz und 3 Tage für die C-Lizenz Plus

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Für die Teilnahme am Segellehrerkurs werden der BFA-Binnen (vormals A-Schein), sehr gute Segelkenntnisse und Schwimmkenntnisse vorausgesetzt.
  • Für den Surflehrerkurs werden sehr gute Surfkenntnisse, Schwimmkenntnisse und ein Surf – Grundschein vorausgesetzt.
  • Mindestalter für Kurs: 15 Jahre / Mindestalter für Prüfung 16 Jahre

Abschluss:

Nach Prüfung durch die WSVO

  • C-Lizenz; gütlig 3 Jahre ab Prüfungsdatum
  • C-Lizenz Plus; unbeschränkt gültig

Info:

Zielgruppe: Personen, die Segel- oder Surflehrer*in werden möchten

Kosten: EUR 290,00 je Lizenzausbildung

Dauer: einmal 4 Tage für die C-Lizenz und einmal 3 Tage für die C-Lizenz Plus
Für den Erhalt der C-Lizenz Plus ist ein dreiwöchiges Praktikum bei einer Segel- oder Surfschule notwendig.

Termin und Preis: Info unter office@segelschule-neusiedl.at

Weitere Infos: https://segelschule-neusiedl.at/kurse/ausbildung-fur-segel-und-surflehrerinnen/

Adressen:

Segelschule Neusiedl GmbH
Seegelände 13
7100 Neusiedl am See

Tel.: +43 (0)664 88 25 14 07
email: office@segelschule-neusiedl.at
Internet: https://segelschule-neusiedl.at/

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Freie Berufe:

  • als Sportlehrer*in fallen Segellehrer*innen (inkl. Betrieb einer Surf- und Segelschule) in den Bereich der vortragenden und lehrenden Tätigkeiten (Privatunterrichte)
(Hinweis: soweit sich die Tätigkeit auf die Planung und Anleitung (Unterricht, Privatunterricht) zu Fitnessübung für Gruppen oder Einzelpersonen beschränkt und keine weitergehenden Beratungsleistungen damit verbunden sind, die in den Rahmen eines Reglementierten Gewerbes fallen könnten.)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe, Vortragende oder andere selbstständige Unterrichtstätigkeiten). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Surflehrer*innen unterrichten Theorie und Praxis des Surfens. Sie vermitteln dabei physikalische Grundlagen, Materialkunde, Brett- und Bodenbeherrschung, Wetterkunde und Wasserverkehrsregeln. Surflehrer*innen demonstrieren Fahrtechniken und trainieren diese mit ihren Schüler*innen am Surfbrettsimulator, sowohl im Trockentraining als auch im Wasser. Sie schulen sie in den praktischen Fahrfertigkeiten, der sicheren Beherrschung des Surfbrettes, etwa wie sie am Strand starten oder wenden. Für Fortgeschrittene leiten Surflehrer*innen Perfektions-, Funboard- und andere Kurse. Dabei machen sie ihre Schüler*innen mit Techniken wie dem Beachstart, dem Wasserstart und dem „Frontloop“ vertraut.

Surflehrer*innen unterrichten weiters Erste-Hilfe, zum Beispiel die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Außerdem pflegen sie Ausrüstungsgegenstände von Surfschulen und halten sie instand. Sie erstellen Konzepte für Surftheorie und -praxis, beraten ihre Schüler*innen über die Ausrüstung, organisieren Wassersportveranstaltungen und arbeiten teilweise bei der Verwaltung von Surfschulen mit.

Arbeitsmittel

Surflehrer*innen arbeiten mit Surfbrettern unterschiedlicher Bauweise, Surfausrüstung und verschiedenen Trainingsgeräten. Sie studieren Fachliteratur, setzen Lehrfilme ein und erstellen Videoaufzeichnungen. Surflehrer*innen verwenden für ihre Arbeit, Dienst- und Schulungspläne, Terminkalender, Trainingsaufzeichnungen und Schüler*innenkarteien. Beim Surfen tragen sie häufig spezielle Schutzkleidung, wie Neoprenanzüge und Surfschuhe.

Arbeitsumfeld

Surflehrer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Surf- und Segelschulen, im Freien am und im Wasser. Sie haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung von Surf- und Segelschulen und insbesondere mit ihren Schüler*innen. Ihre Schüler*innen setzen sich aus Einzelpersonen und Gruppen, aus Anfänger*innen und Fortgeschrittenen verschiedener Altersstufen zusammen.

  • Surf- und Segelschulen (in Österreich vor allem am Neusiedlersee, am Bodensee, an der Donau und an Kärntner Seen)
  • Selbstständig/Freiberuflich

Voraussetzung für Erfolg im Beruf Surflehrer*in ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Surflehrer*innen:

  • Neue Surfboards und Surfmaterialien
  • EDV, Buchhaltung, Rechnungswesen
  • Tourismus- und Freizeitmanagement
  • Sportmanagement
  • Fremdsprachen

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: