Tanzlehrer*innen erteilen Personen aller Altersstufen Tanzunterricht und trainieren Turnier- und Profitänzer*innen. Sie halten Anfänger*innen- und Fortgeschrittenenkurse ab und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. In ihrem Unterricht vermitteln sie Gesellschaftstänze, Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze usw. und berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Schüler*innen. Sie schulen Rhythmik- und Taktgefühl und stellen Musikstücke zusammen, anhand derer sie die verschiedenen Tänze einstudieren.
Tanzlehrer*innen arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, mit der Tanzschulleitung und den Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Tanzlehrer*innenausbildung erfolgt in einer gewerbsmäßig betriebenen Tanzschule. Der*die Ausbildungsschüler*in muss mindestens zwölf Wochenstunden durch mindestens 32 Wochen pro Ausbildungsjahr beim Unterricht mitwirken und ist dabei zu allen für den Tanzunterricht erforderlichen Tätigkeiten heranzuziehen.
Die Ausbildung kann in verschiedenen Tanzschulen erfolgen, aber nicht in verschiedenen Unternehmen. Die Ausbildungsschüler*innen sind verpflichtet, während der Ausbildung den Ausbildungslehrgang des Verbandes der österreichischen Tanzlehrer (VTÖ) zu besuchen. Der Ausbildungslehrgang, wird vom Verband der Tanzlehrer im Rahmen seiner Fachschule oder von einer vergleichbaren Einrichtung abgehalten und dauert drei Schuljahre. Der Besuch dieses Lehrganges durch die Ausbildungsschüler*innen erfolgt neben der Ausbildung in der Tanzschule.
Der Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 120 Unterrichtsstunden pro Schuljahr.
Voraussetzung für die Aufnahme zur Tanzlehrer*innen-Ausbildung ist u. a. ein Mindestalter von 18 Jahren zu Ausbildungsbeginn. Außerdem wird durch eine kommissionelle Aufnahmeprüfung überprüft, ob die Kandidat*innen eine Reihe von Tänzen (z. B. Langsamer Walzer, Foxtrott, Rumba, Samba, Tango, Wiener Walzer, Jive usw.) in tänzerisch einwandfreier Weise beherrschen.
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Anton Bruckner Privatuniversität
Hagenstraße 57
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 701 000 -0
Fax: +43 (0)732 / 701 000 -299
email: information@bruckneruni.at
Internet: https://www.bruckneruni.at
Schwerpunkte:
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Master of Arts (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Anton Bruckner Privatuniversität
Hagenstraße 57
4040 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 701 000 -0
Fax: +43 (0)732 / 701 000 -299
email: information@bruckneruni.at
Internet: https://www.bruckneruni.at
Schwerpunkte:
Art: Bachelorstudium
Dauer: 8 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien
Johannesgasse 4a
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 512 77 47 -0
Fax: +43 (0)1 / 512 77 47 -7913
email: office@muk.ac.at
Internet: https://www.muk.ac.at
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzungen
Spezielle Voraussetzungen
Abschluss: Abschlussprüfung
Berechtigungen: geprüfte*r Tanzlehrer*in
Info:
Das duale Ausbildungssystem ist vergleichbar mit dem Konzept einer Lehre. Jede Woche soll der Auszubildende 12 Stunden in seiner Tanzschule am Tanzunterricht mitarbeiten. An den Ausbildungswochenenden werden die tänzerischen und theoretischen Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult. In gesamt 396 Unterrichtsstunden über die 6 Semester verteilt erlernen die Teilnehmer*inne in der Tanzlehrerschule mit anderen Auszubildenden nicht nur tanzen sondern erwerben auch in Theorieunterricht das notwendige Wissen mit dem der Unterricht zur Freude jedes Kunden wird.
Kosten: EUR 870,00 pro Semester
Organisationsform: 10 bis 12 Ausbildungstage pro Semester; 6 Stunden pro Ausbildungstag; Semesterprüfungen und eine Abschlussprüfung. Durch das Modulsystem ist der Einstieg jedes Semester möglich.
Ausbildungsinhalte – Überblick:
Weitere Infos: http://www.tanzlehrerschule.at/
Tanzlehrerschule – Verband zur Förderung einer qualifizierten Tanzlehrerausbildung
Wiener Straße 20
2100 Korneuburg
email: office@tanzlehrerschule.at
Internet: http://www.tanzlehrerschule.at
Berufliche Selbstständigkeit ist für Tanzlehrer*innen gegeben, indem sie ihre Tätigkeit freiberuflich ausüben, wobei nach bestandener kommissioneller Tanzlehrer*innenprüfung (siehe oben unter dem Punkt „Ausbildung“) auch die Möglichkeit besteht, eine Tanzschule zu eröffnen bzw. zu leiten.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Tanzlehrer*innen unterrichten Tanzschüler*innen aller Altersklassen in Gesellschaftstänzen und Standardtänzen wie z. B. Wiener Walzer, Rock’n’Roll, Foxtrott, Boogie sowie in Lateinamerikanischen Tänzen wie Samba, Salsa, Rumba, Tango. Sie unterrichten außerdem Sondertanzformen wie Folklore, Stepptanz oder Jazz-Dance. Bei entsprechenden Aus- und Weiterbildungen sind sie auch im sozialpädagogischen und musiktherapeutischen Bereich (Bewegungs- und Tanztherapie) tätig.
Tanzlehrer*innen konzipieren und führen Kurse für Anfänger*innen (Grundkurse) und für Fortgeschrittene durch und betreuen und trainieren Turnier- und Profitänzer*innen. Sie planen und organisieren Tanzveranstaltungen und Bälle, beraten und informieren ihre Tanzschüler*innen, erstellen Trainingspläne und bieten Übungs- und Wiederholungsstunden außerhalb der Kurszeiten an. Für eine Kurseinheit stellen sie Musikstücke zusammen, anhand derer die Tänze einstudiert werden. Dabei bedienen sie Mikrofone, Tonanlagen, CD-Player und digitale Soundsysteme. Sie arbeiten auch in der Organisation und Verwaltung mit und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. Als Betreiber*innen von Tanzschulen können sie auch Berufsausbildungen durchführen, z. B. Tanzlehrer*innen ausbilden.
Im Mittelpunkt der Arbeit von Tanzlehrer*innen stehen die zu unterrichtenden Tanzschüler*innen. Tanzlehrer*innen verwenden im Rahmen ihres Unterrichts Musikanlagen und -geräte, wie z. B. CD-Anlagen, Mikrofone, Lautsprecher und digitale Sound- und Tonanlagen sowie Rhythmusinstrumente, wie Trommeln und Rasseln. Sie setzen auch Videoaufzeichnungen ein, um mit ihren Schüler*innen Bewegungsabläufe zu analysieren und zu korrigieren. Der ‚Etikette‘ entsprechend tragen sie immer gepflegte Kleidung, d. h. Anzüge bzw. Kostüme und Tanzschuhe.
Tanzlehrer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten (Büros, Tanzsälen, Übungsräumen) von Tanzschulen für Gesellschaftstänze. Sie arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, Tanzschulleiter*innen und mit den Mitarbeiter*innen von Organisation und Verwaltung.
Der Tanzunterricht findet meist (entsprechend der Kund*innengruppe) außerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt, d. h. am späten Nachmittag, abends oder am Wochenende. Tanzlehrer*innen müssen daher zeitlich flexibel sein und Bereitschaft zur Abend- und Wochenendarbeit mitbringen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Tanzlehrer*innen bieten insbesondere:
Der Beruf Tanzlehrer*in ermöglicht beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Tanzlehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Tanzlehrer*innen müssen – um z. B. auch dem Zeitgeist gerecht zu werden – neben dem Standardrepertoire (klassische und lateinamerikanische Tänze) auch neue Tanzstile, etwa Ausprägungen des Street Dance, Gruppentänze oder Volkstänze vermitteln. Im Rahmen von Seminaren oder Workshops ergänzen und vertiefen sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten und nehmen dazu gegebenenfalls Stunden bei Kolleginnen und Kollegen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie Universitäts- und Fachhochschullehrgänge bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Zudem haben Tanzlehrer*innen die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines außerordentlichen Weiterbildungsstudiums oder eines ordentlichen Zweitstudiums.
Außerdem ist für Tanzlehrer*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und die Teilnahme an Expert*innen-Netzwerken eine wichtige Möglichkeit, sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Choreografie | Choreografie ist das Einstudieren von Bewegungen, meistens im Zusammenhang mit Tanz. Choregrafien gibt es z. B. für Ballet, Musical, Konzertauftritte etc. |
Eleve/Elevin | Eleve/Elevin ist eine Bezeichnung für Schüler*innen von Ballettschulen, teilweise auch an Schauspielschulen. Auch die Auszubildenden an der Spanischen Hofreitschule in Wien werden als Eleven bezeichnet. |
Ensemble | Ensemble bezeichnet eine Gruppe von Einheiten. Im künstlerischen Bereich wird diese Begriff für eine Gruppe von Künstler*innen z. B. Musiker*innen, Schauspieler*innen, Puppenspieler*innen, Sänger*innen oder Tänzer*innen gebraucht, wenn diese regelmäßig als Einheit (Ensemble) unter einem eigenen Namen auftreten. |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |
Tutu | Das Tutu (man spricht tütü) ist ein Ballettröckchen, das aus mehreren Schichten von Tüll, Seide oder Nylongewebe besteht. Das romantische Tutu reicht bis über die Knie der Tänzerinnen, während das kurze Tutu die Beine freigibt und größere Bewegungsfreiheit zulässt. |