Tanzlehrer*innen erteilen Personen aller Altersstufen Tanzunterricht und trainieren Turnier- und Profitänzer*innen. Sie halten Anfänger*innen- und Fortgeschrittenenkurse ab und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. In ihrem Unterricht vermitteln sie Gesellschaftstänze, Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze usw. und berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Schüler*innen. Sie schulen Rhythmik- und Taktgefühl und stellen Musikstücke zusammen, anhand derer sie die verschiedenen Tänze einstudieren.
Tanzlehrer*innen arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, mit der Tanzschulleitung und den Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Berufliche Selbstständigkeit ist für Tanzlehrer*innen gegeben, indem sie ihre Tätigkeit freiberuflich ausüben, wobei nach bestandener kommissioneller Tanzlehrer*innenprüfung (siehe oben unter dem Punkt „Ausbildung“) auch die Möglichkeit besteht, eine Tanzschule zu eröffnen bzw. zu leiten.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Choreografie | Choreografie ist das Einstudieren von Bewegungen, meistens im Zusammenhang mit Tanz. Choregrafien gibt es z. B. für Ballet, Musical, Konzertauftritte etc. |
Eleve/Elevin | Eleve/Elevin ist eine Bezeichnung für Schüler*innen von Ballettschulen, teilweise auch an Schauspielschulen. Auch die Auszubildenden an der Spanischen Hofreitschule in Wien werden als Eleven bezeichnet. |
Ensemble | Ensemble bezeichnet eine Gruppe von Einheiten. Im künstlerischen Bereich wird diese Begriff für eine Gruppe von Künstler*innen z. B. Musiker*innen, Schauspieler*innen, Puppenspieler*innen, Sänger*innen oder Tänzer*innen gebraucht, wenn diese regelmäßig als Einheit (Ensemble) unter einem eigenen Namen auftreten. |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |
Tutu | Das Tutu (man spricht tütü) ist ein Ballettröckchen, das aus mehreren Schichten von Tüll, Seide oder Nylongewebe besteht. Das romantische Tutu reicht bis über die Knie der Tänzerinnen, während das kurze Tutu die Beine freigibt und größere Bewegungsfreiheit zulässt. |