Berufstaucher*innen führen verschiedene Taucharbeiten unter Wasser durch. In der Regel sind sie auf ein bestimmtes Einsatzgebiet spezialisiert: Als Bau- oder Industrietaucher*innen verlegen und verschweißen Pipelines, kontrollieren Wasserkraftwerke und Hafenanlagen oder sprengen Unterwasserhindernisse. Als Bergungs- und Rettungstaucher*innen bergen sie verunglückte Personen, Fahrzeuge und andere Gegenstände.
Berufstaucher*innen hantieren mit Tauchanzügen, Atemgasflaschen, Kameras sowie mit Spezialwerkzeugen, Schweißgeräten und Bohrern. Sie arbeiten für Wasserbau-Unternehmen, für Einsatzorganisationen (z. B. Berufsfeuerwehren) und im öffentlichen Dienst. Dabei sind sie im Team mit Berufskolleg*innen tätig und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Unternehmen, Behörden und Institutionen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Je nachdem, bei welcher Institution und für welche Einsätze Berufstaucher*innen benötigt werden, wird für die Aufnahme eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung verlangt. Diese liegen im medizinischen (z. B. °Arzt / Ärztin#, °Sanitäter*in#), im handwerklichen (z. B. Schweißer*in, Maurer*in, Zimmerer*in) oder im öffentlichen Bereich (z. B. °Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau#).
Die Tauchausbildung erfolgt meist durch Tauchverbände, die innerbetrieblich zugewiesen werden. Vorausgesetzt werden in der Regel ein Leumundszeugnis, ein Mindestalter von 19 Jahren und gesunde Atmungsorgane.
Art: Lehrgang
Dauer: 270 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis
Info:
Zielgruppe: Interessierte Personen mit guten handwerklichen Kenntnissen (z. B. aus der Baubranche und metallverarbeitenden Berufen)
Kosten: EUR 7.300,00
Die Sprengbefugnis ist nicht vorgeschrieben.
Der Unterwassersprengkurs ist ein eigener Sonderkurs, der als Zusatzausbildung empfehlenswert ist.
Inhalte:
Der Lehrgang ist nach den Forderungen der Fachkräfte-Verordnung (FK-V) entsprechend dem Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 10. Jänner 2007 für die Durchführung von „Allgemeinen Taucharbeiten“ organisiert und vermittelt den TeilnehmerInnen Fachkenntnisse für das Arbeiten unter Wasser.
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Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen des freien Gewerbes Tauchunternehmen gegeben.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.