Physiker*in für Technische Physik

Technische Physiker*innen sind spezialisierte Physiker*innen, welche die Ergebnisse der Physikforschung zur Lösung von technisch-wirtschaftlichen Problemen nützen. Dabei orientieren sie sich an verschiedenen Forschungsebenen und stellen die herausgefundenen Ergebnisse in mathematischer Form dar. Sie entwickeln kostengünstige und wirtschaftlich rationale Problemlösungen, überwachen die Messmethoden, Produktionsverfahren, entwickeln Hard- und Software und erstellen Gutachten.

Technische Physiker*innen arbeiten sowohl in der Grundlagenforschung (vor allem an Universitäten und wissenschaftlichen Forschungsinstituten) als auch in angewandten Bereichen wie z. B. der Medizin, Chemie, Biologie und in der Technik. Im Bereich der Industrie (z. B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Werkstofftechnik) arbeiten sie an der Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren mit. Ihr Berufsfeld ist also sehr breit und sie finden viele Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Technische Physiker*innen arbeiten vorwiegend in interdisziplinären Teams mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen verschiedener Fachbereiche zusammen.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Oberflächentechnik und Metalldesign (verbundenes Handwerk) (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kunststoffverarbeitung (BGBl. Nr. II 66/2003; Novelle mit Art. 29 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Atomphysik

Die Atomphysik beschäftigt sich mit dem Aufbau und der Funktionsweise der Atome. Atome sind die kleinsten, mit chemischen Mitteln nicht weiter zerlegbaren Elemente. Ein Atom ist etwa 10 Millionen mal kleiner als ein Millimeter. Der Name "Atom" kommt aus dem Griechischen "atomos" und heißt unteilbar. Diese Definition geht auf Demokrit zurück, einem griechischen Philosophen aus dem 5. Jahrhundert vor Chr. Er erklärte die Welt als Zusammensetzung unvergänglicher Teilchen, die sich im leeren Raum bewegen.

Biophysik

Die Wissenschaft von den physikalischen Vorgängen in und an Lebewesen.

CERN

CERN ist die Europäische Organisation für Kernforschung, mit Sitz in Genf in der Schweiz. Am CERN wird physikalische Grundlagenforschung betrieben und mit Hilfe großer Teilchenbeschleuniger der Aufbau der Materie erforscht.

Elektron

Ein Elektron ist ein negativ geladenes Elementarteilchen. Elektronen umgeben den positiv geladenen Atomkern. Wenn sie sich bewegen, dann fließt elektrischer Strom.

Elementarteilchen

Elementarteilchen sind die kleinsten bekannten Bausteine der Materie, im inneren des Atomkerns.

Experimente

wissenschaftliche Versuche, Untersuchungen

Festigkeitslehre

Unter Festigkeitslehre versteht man die Wissenschaft der Kräfte und deren Wirkung auf und in einem Körper. Meist ist mit dem Körper ein Festkörper gemeint. Die Festigkeitslehre berechnet Widerstandsfähigkeit und Belastungsfähigkeit von Werkstoffen, Materialien und Produkten.

Hertz

Physikalische Mess-Einheit für Anzahl der Schwingungen (Frequenz) pro Sekunde. Maßeinheit z. B. für Radiowellen, Funkwellen usw. Abk.: Hz.

Kybernetik

Kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet soviel wie "Steuermannskunst". Kybernetik ist ein mathematisches Spezialgebiet zur Erforschung der Struktur von komplexen Systemen. Im Zentrum steht der Ansatz, die Funktionsweise von organischen Systemen auf technische zu übertragen, diese also "nachzubauen".

Large Hadron Collider (LHC)

Der Large Hadron Collider (Großer Hadronen-Speicherring) ist ein Teilchenbeschleuniger am Europäischen Kernforschungszentrum CERN bei Genf. In Bezug auf Energie und Häufigkeit der Teilchenkollisionen ist der LHC der leistungsstärkste Teilchenbeschleuniger der Welt.

Laser

Ein Gerät zur Verstärkung und Bündelung von Licht einer bestimmten Wellenlänge (Laserstrahl).

Lichtstrom

Der Lichtstrom (Abkürzung: F) beschreibt die gesamte Lichtleistung, die von einer Lichtquelle abgegeben wird. Der Lichtstrom (F) wird in in sogenannten Lumen (lm) gemessen.

Nanoteilchen

Die Begriffe Nanopartikel oder Nanoteilchen bezeichnen Verbünde von einigen wenigen bis einigen tausend Atomen oder Molekülen. Ihre Größe liegt typischerweise bei 1 bis 100 Nanometern: Ein Nanometer (Abkürzung: nm) entspricht 0,000 000 001 Meter = 1 Millionstel Millimeter.