Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau

Tourismuskaufleute arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen des Tourismus, wie z. B. in Reisebüros, Hotel- und Gastgewerbebetrieben oder bei Kongressveranstaltern. Sie konzipieren Werbestrategien, berechnen Preise, erstellen Angebote und wirken bei der Planung von Tourismusförderungsmaßnahmen mit. Tourismuskaufleute organisieren und koordinieren u. a. Ausstellungen, Kongresse, Sportveranstaltungen und Messen. Dabei kümmern sie sich um Räumlichkeiten und Ausstattung, erstellen das Rahmenprogramm und buchen Zimmer für die Teilnehmer*innen. Sie stehen in ständigem Kontakt mit Gästen, Hotel- und Tourismusbetrieben sowie mit Reise- und Kongressveranstalter*innen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • Präsentationsfähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • interdisziplinäres Denken
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Freie Gewerbe:

  • Reisebetreuung
  • Betrieb eines Kartenbüros
  • Vermittlung von Privatzimmern an Reisende zu vorübergehendem Aufenthalt
  • Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)
  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

b) Reglementierte Gewerbe:

  • Fremdenführer, BGBl. Nr. II 46/2003 (Novelle mit Art. 60 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Gastgewerbe, BGBl. II Nr. 51/2003

Information zum „Reglementierten Gewerbe“: die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt (siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich

c) Rechtskraftgewerbe:

  • Reisebüros, BGBl. Nr. II 76/2003 (Novelle mit Art. 52 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Human Resources Management (HRM)

Unter Human Resources Management (HRM) werden alle Prozesse und Bereiche des Personal-Managements verstanden, wie z. B. Personalbeschaffung, Personalentwicklung und Personalführung (Arbeitseinteilung, Teambildung, Teamsteuerung).

Total Quality Management (TQM)

Als Total Quality Management (totales Qualitäts-Management, TQM) bezeichnet man die durchgängige, laufende und alle Bereiche einer Organisation (Unternehmen, Institution etc.) erfassende Aufzeichnung, Sichtung, Organisation und Kontrolle der Geschäftsprozesse, die dazu dient, Qualität als Systemziel einzuführen und dauerhaft sicher zu stellen.