Transportarbeiter*innen helfen beim Lagern, Versenden und Verfrachten von Waren und Gütern aller Art. Sie arbeiten bei Industrie- und Handelsbetrieben, bei Speditions- und Verkehrsunternehmen (z. B. ÖBB). Sie be- und entladen Transportfahrzeuge, Container, Frachtzüge oder Frachtschiffe, stellen die Waren sachgerecht ab oder lagern sie ein. Sie transportieren Roh- und Hilfsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse z. B. zu Baustellen, zu unterschiedlichen Betriebsstätten und zu Produktionshallen. Für die Be- und Entladungstätigkeiten bedienen sie Hebebühnen, Hubstapler, Kräne, Aufzüge, Förder- und Transportbänder.
Transportarbeiter*innen arbeiten im Team mit Magazineur*innen, Lagerarbeiter*innen, Staplerfahrer*innen und Berufskraftfahrer*innen und haben Kontakt mit Spediteur*innen / Färchter*innen, Kund*innen und Lieferant*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für Transportarbeiter*innen gibt es keine geregelte Ausbildung. Kenntnisse in den Bereichen Lager- und Transportwirtschaft sowie Führerscheine mehrerer Klassen, wie z. B. PKW, LKW, Stapler- und Kranführerscheine, sind eine gute Voraussetzung für diesen Beruf.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Transportarbeiter*innen arbeiten im Bereich Lagerung und Versand in Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben aller Branchen sowie bei privaten und öffentlichen Speditions- und Verkehrsunternehmen. Ihr Aufgabenbereich hängt von der Art und Größe des Betriebes ab: Bei Bauunternehmen sind Transportarbeiter*innen z. B. für das Zustellen von Baustoffen und Materialien auf die Baustellen zuständig, in anderen Betrieben ist ihr Arbeitsbereich auf das Lager, die Warenein- und -ausgangskontrolle oder die Versandvorbereitung (z. B. Verpackung) spezialisiert.
Transportarbeiter*innen sind für die fachgerechte Be- und Entladung, Einstellung, Lagerung sowie Versand und Verfrachtung von Waren und Gütern zuständig. Sie führen manuelle und mechanische Be- und Entladetätigkeiten aus und befördern Waren mittels spezieller Fahrzeuge wie Stapler, Kräne, LKWs, Aufzüge, Förderbänder usw. Sie be- und entladen LKWs und Container und lagern die Waren fachgerecht in vorgesehenen Lagereinrichtungen auf Paletten, in Regalen, in Zwischencontainern usw. ein. Dabei beachten sie entsprechende Sicherheitsvorschriften und berücksichtigen die vorgeschriebene Handhabung der Waren, vor allem bei verderblichen Gütern (z. B. Lebensmittel) oder zerbrechlichen Gegenständen. Schließlich reinigen, warten und pflegen sie die von ihnen benutzten Transportgeräte und -anlagen.
Der Besitz von mehreren Führerscheinklassen wie z. B. PKW, LKW, Stapler- und Kranführerscheine ist von großem Vorteil für Transportarbeiter*innen.
Transportarbeiter*innen arbeiten mit Transportgeräten und -fahrzeugen wie z. B. Gabelstapler, Flurfördergeräte, Elektrokarren, Transport- und Förderbänder, Stapler- und Kranfahrzeuge, Palettenheber und Verpackungsmaschinen. Weiters verwenden sie Computer, die mit spezifisch-betrieblicher Lagerhaltungssoftware ausgestattet sind. Sie bedienen Kopiergeräte, Drucker und Scanner und führen Bestandsbücher, Listen und Journale.
Transportarbeiter*innen arbeiten in Lagern, Magazinen, am Betriebsgelände, in Produktionshallen, auf Baustellen, Bauhöfen, Frachtenbahnhöfen und Häfen. Sie arbeiten im Team mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung (Lehrberuf), Speditionslogistik (Lehrberuf), Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf), Magazineur*in, Lagerarbeiter*in und Staplerfahrer*in. Außerdem haben sie Kontakt zu Kund*innen und Lieferant*innen.
Der Beruf Transportarbeiter*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Für Transportarbeiter*innen ist es sinnvoll immer am neuesten Stand der technischen Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen und die Methodenkompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungen sind vor allem in den Bereichen Lager- und Transportwirtschaft von Vorteil. Auch der Erwerb zusätzlicher Führerscheinklassen (z. B. Kranführerschein) oder eine Weiterbildung zum/zur Gefahrengutbeauftragten verbessern die Chancen am Arbeitsmarkt.
Zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen, wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in vielen relevanten Themenbereichen an, z. B. Lehrgang Materialwirtschaft und Logistik-Management oder Kurse zu eLogistik.
In größeren Betrieben werden zur fachlichen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
ADR | Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa. |
Gefahrgut | Gefahrgüter sind chemische Stoffe und Lösungen, explosive oder radioaktive Materialien sowie Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften beim Transport bestimmte Gefahren für die Umwelt ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter eingestuft werden. |
Logistik | Unter Logistik wird die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle des gesamten Material- und Warenflusses (und der Informationsweitergabe) verstanden, von den Lieferant*innen über den gesamten betrieblichen Produktionsprozess bis zu den Kund*innen. Bei der Logistik geht es also um die Bereitstellung der richtigen Güter, Leistungen und Informationen zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort in der richtigen Menge und richtigen Qualität zu den richtigen Kosten. |
Speditionen | Speditionen sind Unternehmen, die für andere Unternehmen die Beförderung (den Transport) von Waren und viele damit zusammenhängenden Dienstleistungen (z. B. Zwischenlagerung, Transportversicherung) organisieren. |