Facharzt / Fachärztin für Gerichtsmedizin

Für die Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Gerichtsmedizin ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Gerichtsmediziner*innen arbeiten im Auftrag von Gerichten. Sie untersuchen bei plötzlichen, natürlichen und gewaltsamen Todesfällen die Leichen und Leichenteile und stellen Identität und Todesursache fest. In strittigen Rechtsfällen nehmen sie an lebenden Personen Untersuchungen vor, etwa, wenn es um die Aufklärung von Körperverletzungen und Gesundheitsschädigungen sowie Verletzungsfolgen nach Unfällen (Rekonstruktion) geht. Sie begutachten und untersuchen Vergiftungen, die Wirkung von Alkohol und Rauschgiften, strittige Abstammungsverhältnisse und analysieren medizinische Behandlungsfehler bei Lebenden und Toten. Oft stehen sie dem Gericht als Sachverständige sowie für die Bearbeitung medizinisch-juristischer Fragen zur Verfügung.

Akademischer Beruf
Spezialisierung

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Für die Ausbildung zum Facharzt / zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu °Arzt / Ärztin#). Aufgrund des hohen Andrangs zu diesem Studium müssen Studieninteressierte vor Beginn an einem Auswahlverfahren teilnehmen. (Infos dazu findest du unter www.medizinstudieren.at.)

Nach dem Studium müssen angehende Fachärzt*innen eine neunmonatige Basisausbildung absolvieren. Daran schließt eine Sonderfach-Grundausbildung (SFG) sowie eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung der gewünschten Fachrichtung an. Die Dauer dieser Fachausbildung variiert je nach Ausbildungsschwerpunkt. Insgesamt beträgt die Fachausbildungszeit (also OHNE Studium der Humanmedizin) mindestens 63, maximal 72 Monate.

Weitere Informationen findest du bei den Berufsprofilen °Arzt / Ärztin#, °Facharzt / Fachärztin# und °Gerichtsmediziner*in#.

Allgemeine Informationen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

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Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen sind für Ärzt*innen Pflicht. Sie besuchen Fortbildungsveranstaltungen im Krankenhaus, in der Klinik, für die sie tätig sind und besuchen Kongresse oder Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Ärztekammer.

Informationen über Fortbildungsmaßnahmen findest du bei der Österreichischen Ärztekammer (Weihburggasse 10-12, 1010 Wien | T: +43 (0)1 / 514 06 -0 | E: post@aerztekammer.at).

Weitere Informationen findest du bei den Berufsprofilen Arzt / Ärztin, Facharzt / Fachärztin und Gerichtsmediziner*in.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: