Umwelttechniker*in

Umwelttechniker*innen prüfen und messen Umweltbelastungen, Schadstoffemissionen und den Verschmutzungsgrad von Boden, Luft und Wasser. Sie nehmen chemische und physikalische Messungen vor und erstellen Gutachten. Für Industriebetriebe planen und entwickeln sie Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffemissionen oder zur umweltgerechten Entsorgung von Abfallstoffen.

Umwelttechniker*innen arbeiten bei Behörden, wissenschaftlichen Instituten, Entsorgungsunternehmen, Ökoconsultingunternehmen und in größeren Betrieben verschiedenster Branchen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften der Bereiche Umwelt und Technik und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Behörden, Betrieben und Umweltschutzverbänden.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • technisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • interdisziplinäres Denken
  • komplexes / vernetztes Denken
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Berufliche Selbstständigkeit ist für Umwelttechniker*innen beispielsweise im journalistischen Bereich (Wissenschaftsjournalismus), in der Erwachsenenbildung sowie als Wissenschaftler*in oder Berater*in im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit möglich.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

Im gewerblichen Bereich ist die Möglichkeit einer selbstständige Berufsausübung beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (BGBl. II Nr. 112/2018)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Abfallbehandlung

Als Abfallbehandlung bezeichnet man die Aufbereitung der Abfälle, um deren Wiederverwertung (Recycling) oder umweltverträgliche Ablagerung zu ermöglichen. Gängige Verfahren sind:
- mechanische Abfallbehandlung (Zerkleinern, Sieben)
- chemisch-physikalische Abfallbehandlung (Zusetzen chemischer Stoffe)
- biologische Abfallbehandlung (Kompostierung)
- thermische Abfallbehandlung (Abfallverbrennung)

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Beseitigung, Ablagerung oder Verwertung von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Abtransportierens und Beförderns zu Mülldeponien und Sammelstellen.

Abfallvermeidung

Fast alles, was wir kaufen, landet früher oder später im Abfall. Wieviel Abfall entsteht, hängt sehr stark von den Konsum- und Lebensgewohnheiten der Menschen ab. Maßnahmen, um unnötigen Abfall zu vermeiden, sind z. B.: Getränke nicht in Einweggebinden (z. B. Dose, Einwegflaschen), sondern in Mehrwegflasche zu kaufen. Beim Einkaufen auf Verpackung zu verzichten und eigene Tragetaschen mitzubringen und dergleichen mehr.

Abwasser

Bezeichnet das durch häuslichen, gewerblich-industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigte, veränderte Wasser (sog. Schmutzwasser). Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation gelangte Wasser (z. B. Regen).

alternative Energie

Eine gegen Ende der 1970er Jahre geprägte Bezeichnung für Verfahren der Energieerzeugung, die die Umwelt nicht oder nur in geringem Maße belasten. Das sind etwa Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft oder geothermische Energie.

Biosphäre

Jener Teil der Erdatmosphäre der von Lebewesen (Mensch, Tier, Pflanzen) besiedelt ist.

Biotechnologie

Die technische Nutzbarmachung und industrielle Verwertung biologischer Vorgänge (z. B. Hefegärung in der Lebensmittelindustrie).

Biotop

Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten, wie z. B. Auwald, Sumpf, Gewässer, Wiesen und dergleichen.

Blaue Biotechnologie

Fachbegriff für die Meeresbiotechnologie, die sich mit der Erforschung und Nutzbarmachung maritimer Stoffe und Lebewesen besonders in der Nahrungsmittelindustrie und Pharmazie beschäftigt.

Demökologie

Fachbegriff, setzt sich zusammen aus Demographie und Ökologie und bezeichnet die Wissenschaft von den vielfältigen Beziehungen zwischen den Lebewesen und ihrer Umwelt. Demökologie oder Populationsökologie untersucht z. B. Fragen zur Artenverbreitung, Bevölkerungsentwicklung im Kontext zur Umwelt und dergleichen.

Emission

Der Begriff "Emission" meint den Ausstoß oder die Ausgabe von etwas.

  • Im Kontext Umwelt bedeutet Emission das Ausströmen von Stoffen oder Energien, die die Umwelt verunreinigen. Zum Beispiel verunreinigt die Emission von Treibhausgasen die Luft.
  • Im Kontext Wirtschaft beschreibt Emission die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld- oder Kapitalmarkt, zum Beispiel der Verkauf von Aktien an der Börse.
    Emission wird aber auch für die Ausgabe von Geld durch die Notenbank verwendet.

Immission

Der Begriff "Immission" meint das Einwirken von Luftverunreinigungen, Schadstoffen, Lärm, Strahlen usw. auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Für den Bereich Luft wird als Messgröße für die Immission die Schadstoffkonzentration in Atemhöhe angegeben. In der Luft einer Großstadt befinden sich etwa 1000 verschiedenen Schadstoffe.

Öko-Audit

Umweltbetriebsprüfung (freiwillig) auf Basis der EU-Verordnungen, durch die in Unternehmen betriebliche Umweltmanagementsysteme, wie z. B. Maßnahmen zum Umweltschutz, zu umweltverträglichen Produktionsweisen, zur Abfall-/Schadstoffvermeidung, -reduzierung und -wiederverwertung geprüft und zertifiziert werden.

Ökobilanz

Eine Ökobilanz ist eine systematische Analyse aller Umweltwirkungen eines Produktes (oder einer Leistung) während seiner (ihrer) gesamten Lebensdauer. Dabei werden sowohl die Inputs (Material, Energie usw.) und die dafür erforderlichen Produktionsprozesse, als auch sämtliche Auswirkungen auf die Umwelt während der Produktion, der Nutzung bzw. dem Verbrauch und der Entsorgung des Produkts (oder der Leistung) berücksichtigt.

Ökophysiologie

die Ökophysiologie untersucht Zusammensetzung und Zusammenwirkung verschiedener Faktoren in einem Ökosystem. Unter Ökosystem versteht man das Zusammenwirken von Biotop (Lebensraum von Organismen) und Biozynosen (die Lebensgemeinschaften von Organismen).

Ökozid

Die Störung bzw. Zerstörung eines ökologischen Gleichgewichts (Ökologie ist der ungestörte Haushalt der Natur), eines Ökosystems (Ökosystem ist die natürliche Einheit der Natur) durch kontinuierliche Umweltverschmutzung.

ÖPUL

"Österreichische Programm zur umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft". ÖPUL wurde geschaffen zur Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

Problemstoffe

Materialien, die umweltgefährdende Zusatzstoffe enthalten. Ein großes Problem stellt die Entsorgung von Problemstoffen dar. Im Haushalt zählen z. B. Lacke und Farben, Pflanzenschutzmittel, Reinigungs- und Putzmittel sowie sonstige Chemikalien zu den Problemstoffen.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Solarenergie

Solarenergie hat drei technische Formen: passive Solarenergie, aktive Solarenergie und Photovoltaik. Passive Solarenergie wird in der Architektur berücksichtigt, z. B. Wohnräume im Süden, Schlafräume im Norden. Aktive Solarenergie wird durch Niedertemperatursysteme (Sonnenkollektoren) oder Hochtemperatursysteme (Solarfarmen) gewonnen und dient der Stromgewinnung. Die Photovoltaik wandelt Sonnen- und Lichtenergie direkt in elektrischen Strom um.

Umweltanalytik

Labortechnische Untersuchungsmethoden und -verfahren, die meist zum Zweck des Umweltschutzes angewandt werden.

Umweltkartografie

Umweltkarten dienen der optischen Verdeutlichung räumlicher Strukturen und Entwicklungen von Umweltfaktoren. In der Umweltkartografie werden die Themen aller Umweltbereiche grafisch in Karten dargestellt, z. B. Schutzgebiete, Standortnetze für Infrastrukturen wie Anlagen der Abfallwirtschaft, Messnetze der Luftreinhaltung. Sie gewinnen in allen Bereichen für Forschung, Verwaltung und Planung sowie der Medien zunehmend an Bedeutung.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Bevor über die Zulassung von größeren Bauprojekten entschieden wird, muss ihr Einfluss auf die Umwelt überprüft werden. Das geschieht durch die Umweltverträglichkleitsprüfung (UVP). Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet.