Verfahrenstechnische Anlagen dienen der chemischen und physikalischen Umwandlung von Stoffen. Verfahrenstechniker*innen planen und entwickeln Verfahren, bauen Anlagen und Maschinen der Verfahrenstechnik und nehmen sie in Betrieb. Sie arbeiten in Labors, Produktionshallen und Büroräumlichkeiten an Computerarbeitsplätzen mit speziellen Programmen.
Verfahrenstechniker*innen sind in Industrie- und Gewerbebetrieben verschiedener Branchen tätig. Sie arbeiten mit Fachleuten aus den unterschiedlichen betrieblichen Abteilungen, mit Berufskolleg*innen, Chemiker*innen, Physiker*innen, Kunststofftechniker*innen, Metalltechniker*innen, Technischen Zeichner*innen usw. zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. durch folgende reglementierte Gewerbe gegeben:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
DIN-Norm | Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. mit Sitz in Berlin ist die nationale Normungsorganisation in Deutschland. Das Institut entwickelt in Zusammenarbeit mit Handel, Industrie, Wissenschaft und Behörden technische Standards (Normen) zur Rationalisierung und Qualitätssicherung. Durch die Normen soll sichergestellt werden, dass (Produktions-)Verfahren und Produkte allgemein anerkannten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. |
ERP | ERP steht für Enterprise Resource Planung und meint vereinfacht die unternehmerische Aufgabe, Ressourcen (insbesondere Kapital, Personal, Betriebsmittel, Material und Informations- und Kommunikationstechnik) rechtzeitig und bedarfsgerecht zu planen und zu steuern. Damit sollen ein effizienter Ablauf der betrieblicher Wertschöpfungsprozesse und eine laufende optimierte Steuerung dieser Prozesse und Abläufe sichergestellt werden. In produzierenden Unternehmen gilt als eine Kernfunktion von ERP die Materialbedarfsplanung. Sie muss sicherstellen, dass alle für die Herstellung der Produkte erforderlichen Materialien an der richtigen Stelle, zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge zur Verfügung stehen. |
Innovationsmanagement | Innovationsmanagement ist die systematische Planung und Umsetzung von neuen Ideen in Unternehmen und Organisationen. Das Management von Innovationen ist ein Teil der Unternehmensstrategie und kann sich auf neue Produkte, Dienstleistungen, Fertigungsprozesse oder Organisationsstrukturen beziehen. Während Produktinnovationen meist auf den Markt und die KundInnen abzielen, sind betriebliche Prozessinnovationen in erster Linie auf die Verbesserung von Effektivität, Effizienz und Kostensenkung ausgerichtet. |
Qualitätsmanagement | Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. |