Viehhändler*innen vermarkten Schlacht- und Nutzvieh an gewerbliche und industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe und wickeln Import- und Exportgeschäfte mit ausländischen Handelspartner*innen ab. Dabei arbeiten sie entweder als Selbstständige oder als Beschäftigte in großen Viehhandelsunternehmen. Sie beziehen das Schlachtvieh von Landwirt*innen und Viehzüchter*innen und achten beim Einkauf auf die Einhaltung der Qualitäts- und Hygieneauflagen. Sie führen Betriebsbücher (z. B. Buchhaltung, Bestell- und Lagerbücher, Kassa) sowie den Schrift- und Telefonverkehr mit Kund*innen und Lieferant*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Es gibt keine spezifische Ausbildung zum/r Viehhändler*in. Eine kaufmännische Lehre ist jedoch von Vorteil. Danach erfolgt eine Einschulung im Betrieb oder eine ungelernte Kraft wird im Arbeitsprozess angelernt. Kompetenzen im Bereich Tierzucht, Tierhaltung und Tierpflege erleichtern ebenfalls den Einstieg in den Beruf.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für die meisten Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung Ausnahmen bilden Freie Berufe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Viehhändler*innen handeln mit Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh. Beim Zuchtvieh handelt es sich um hochwertige Rinder-, Schweine- oder Schafrassen, die zur Zucht eingesetzt werden und über die ein Herdebuch mit Angaben über die Milch- und Fleischleistung, die Abstammung etc. geführt wird. Sie verkaufen das Zuchtvieh an Landwirt*innen und Produzent*innen (Mäster*innen). Sie versorgen ihre Kund*innen weiters mit allgemeinem Nutzvieh (weniger hochwertige Rassen), mit Kälbern und Einstellrindern, die sie ihnen nach der Mästung meist wieder abkaufen. Schlachtvieh verkaufen sie an gewerbliche und industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe.
Beim Einkauf informieren sich Viehhändler*innen über den Gesundheits- und Mastzustand sowie über die Milch- und Fleischleistung der Tiere. Auf Basis dieser Informationen entwickeln sie Einkaufs- und Verkaufspläne. Viehhändler*innen müssen über die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen, die beim Viehhandel und Tiertransport einzuhalten sind, nicht nur zur Sicherung der Fleischqualität, sondern auch zum Schutz der beförderten Tiere. Viehhändler*innen sind für den sachgerechten Transport der Tiere zu den Abnehmer*innen verantwortlich, den sie entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Spedition durchführen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Tiertransporten (Versorgen der Tiere mit Futter und Wasser, Sicherstellen von Frischluft und ausreichend Platz für die Tiere) stellt einen wichtigen Aspekt für die Qualität der Fleischprodukte dar.
Viehhändler*innen bedienen sich bei der Abwicklung von Schrift- und Telefonverkehr moderner Kommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Telefon). Sie führen Betriebsbücher, z. B. Bestellbuch, Lagerbuch, Adressdateien oder Kassabuch. Bei der Durchführung von Tiertransporten schaffen sie Futter und Wasser herbei. Generell tragen sie feste Arbeitsbekleidung. Der richtige Umgang mit den Tieren erfordert spezifische Kenntnisse und Kraft.
Viehhändler*innen kennen und lesen rechtliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) über Tierhaltung und -transport sowie über Import- und Exportbestimmungen.
Viehhändler*innen arbeiten in Büros, aber häufig auch vor Ort bei den Zuchtbetrieben und auf Höfen der Landwirt*innen von denen sie das Vieh beziehen und in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben, an die sie das Vieh liefern. Sie wickeln den Schrift- und Telefonverkehr mit Kund*innen, Lieferant*innen, Behörden (insb. Zollbehörden), Tierärzten (Tierarzt / Tierärztin) und Speditionsunternehmen ab.
Viehhändler*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Viehhändler*innen:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: