Visagist*in

Visagistinnen und Visagisten gestalten Gesichter und Masken mit den Mitteln der dekorativen Kosmetik. Sie betonen oder kaschieren vorhandene Gesichtszüge je nach vorgegebener Aufgabenstellung für Foto- und Filmproduktionen, Theater- und Opernaufführungen oder für private Anlässe. Dabei korrigieren sie Unregelmäßigkeiten und decken Unreinheiten sowie Unebenheiten der Haut ab. Sie verwenden bei ihrer Arbeit Schminkutensilien wie Pinsel, Bürsten, Schwämmchen und Farben, Cremen, Puder etc.

Visagistinnen und Visagisten arbeiten vor allem in Ateliers und Studios von Film- und Fernsehanstalten, Umkleideräumen in Theater- und Opernhäusern usw. mit Fotograf*innen, Stylist*innen, Regisseur*innen, Kostümbildner*innen, Friseur*innen etc. zusammen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Gesichter mittels verschiedener Schminktechniken und Schminkmittel gestalten
  • Gesichtszüge je nach vorgegebener Aufgabenstellung betonen oder kaschieren
  • Aufgabenstellung nach gegebenem Anlass mit der Kundin/dem Kunden besprechen (Fotoshooting, Film- und Theaterrollen, Hochzeit etc.)
  • einzelne Gesichtspartien vermessen
  • Gesichtshaut für das Make-up vorbereiten, reinigen, entfetten
  • Unregelmäßigkeiten und Hautunreinheiten, Äderchen oder Narben abdecken
  • Schulungen, Seminare und Schminkkurse organisieren und durchführen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Modebewusstsein
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • möglichst frei von Allergien sein
  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität

Für diesen Beruf gibt es keine geregelte Ausbildung. Meist wird die Qualifikation betriebsintern erworben. Ein guter Ausbildungszugang für diesen Beruf ist ein Lehrabschluss als Kosmetiker*in (siehe °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#) oder °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#.

Kurzausbildungen werden u. a. vom WIFI und anderen Weiterbildungseinrichtungen angeboten.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.

Info:

Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Tätigkeitsbereiche:

  • Friseursalons (auch solche mit besonderer Führungsverantwortung)
  • Bühne/Theater, Film/Fernsehen, Fashionshows/Fotoshootings
  • Fachabteilungen, Schulungszentren sowie Vertrieb in der Friseur-, Make-up- und Kosmetikindustrie
  • Einkauf/Verkauf in der Beautybranche
  • selbständige berufliche Tätigkeit als Hairstylist oder Make-up Artist
  • berufliche Tätigkeit im Ausland/Saisonarbeit
  • Zugang zu allen Universitäten- oder Fachhochschulstudien
  • Unterrichtstätigkeit

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

Modeschule Hallein – Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein

Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
email: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising

Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:

  • Vertiefung Fashion Stylist
  • Vertiefung Make-up Artist

Kolleg für Mode – Fachrichtung Modedesign


Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.

Info:

Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Tätigkeitsbereiche:

  • Friseursalons (auch solche mit besonderer Führungsverantwortung)
  • Bühne/Theater, Film/Fernsehen, Fashionshows/Fotoshootings
  • Fachabteilungen, Schulungszentren sowie Vertrieb in der Friseur-, Make-up- und Kosmetikindustrie
  • Einkauf/Verkauf in der Beautybranche
  • selbständige berufliche Tätigkeit als Hairstylist oder Make-up Artist
  • berufliche Tätigkeit im Ausland/Saisonarbeit
  • Zugang zu allen Universitäten- oder Fachhochschulstudien
  • Unterrichtstätigkeit

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

Modeschule Hallein – Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein

Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
email: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing und Visual Merchandising

Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:

  • Vertiefung Fashion Stylist
  • Vertiefung Make-up Artist

Kolleg für Mode – Fachrichtung Modedesign


Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 70-196 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Unbescholtenheit (Strafregisterauszug, der zu Kursbeginn nicht älter als 3 Monate sein darf)
  • gesundheitliche Eignung (es dürfen keine Hauterkrankungen vorliegen)

Abschluss:

Zeugnis bzw. Diplom

Berechtigungen:

Die Absolvierung des Kurses „Medizinische Inhalte für Pigmentierer, Piercer und Tätowierer“ sowie die Befähigungsprüfung berechtigen zur Anmeldung des Teilgewerbes „Permanent Make-Up“.

Info:

Hinweis: Das WIFI Tirol bietet eine Kombinationsausbildung für Permanent-Make-Up und Microblading an. Permanent Make-up kann als kosmetisches Tattoo beschrieben werden. Microblading wird die Technik genannt, bei der mit Nadeln Linien in Härchenoptik dauerhaft in die Augenbrauen gezeichnet werden.

Kosten: ca. EUR 2.400,00 – EUR 5.400,00

Inhalte:

  • Grundkenntnisse jugendpsychologischer Einschätzung
  • Auszüge aus den Ausbildungsregeln (BGBl. II Nr. 141/2003 idgF)
  • Anforderungen an die Betriebsstätte
  • Gerätekunde
  • Materialkunde
  • Farbenlehre
  • Risiken und Gefahren
  • praktisches Üben an der Übungsmatte und an Modellen
  • Pigmentiertechnik
  • natürliches Make-up
  • medizinisches Make-up
  • rechtliche Grundlagen
  • medizinische Einführung
  • Hygiene und Infektionslehre
  • Virologie, Bakteriologie und Pilzerkrankungen
  • Geschlechtskrankheiten und andere sexuell übertragbare Infektionen
  • Desinfektion und Sterilisation
  • Dermatologie und Anatomie
  • Kontraindikation
  • Erste Hilfe
  • Allergologie und Arzneimittelkunde

Adressen:

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
email: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 200-464 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • abgeschlossene Berufs- bzw. Schulausbildung

Abschluss:

Zeugnis bzw. Diplom

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, einen Gewerbeschein zu lösen.

Info:

Zielgruppe: KosmetikerInnen, Friseurinnen, DrogistInnen und Parfumerieangestellte

Kosten: EUR 3.700,00 – EUR 5.600,00

Inhalte:
PROFESSIONELLES BEAUTY-MAKE-UP

  • Theorie des Beauty-Make-ups für Foto, Film, Fernsehen und Bühne
  • Beauty-Make-up im Kundenbereich
  • Farb- und Stilberatung
  • Anatomie und Gesichtsbestimmung
  • praktisches Schminken
  • typgerechtes Schminken
  • Tages- und Abend-Make-up
  • Grundlagen der Airbrush Visagistik
  • Show- und Laufsteg-Make-Up
  • Fashion- und Glamour-Make-Up
  • Fantasy -Make-Up
  • Herren Make-up
  • klassisches Beauty-Make-up des 20. Jahrhunderts
  • Make-up im Wandel der Zeit – von der Antike bis zum 19. Jahrhundert
  • Farben bei Licht
  • Spezialeffekte (Verbrennungen, Narben, Wunden etc.)
  • Herstellung von künstlichen Glatzen
  • Anpassen und Ein-Schminken der Glatzen

MASKENBILDEN

  • Maskenentwürfe zeichnen
  • Abdrücke von Gesicht oder Arm
  • Herstellen eines Negativs
  • Ein-Schminken und Anpassen der Schaummaske

PROJEKTE

  • erste Erfahrungen im Erstellen einer Fotomappe
  • Dokumentation der eigenen Arbeiten

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000
email: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 50-100 UE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen: Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt

Abschluss: Zeugnis bzw. Diplom

Berechtigungen: Bei entsprechender Praxis und Ablegung der Arbeitsprobe bei der Wirtschaftskammer besteht die Möglichkeit den Teilgewerbeschein für „Dekorative Kosmetik“ zu lösen.

Info:

Zielgruppe: Personen, die ihr Interesse an Visagistik zum Beruf machen möchten bzw. Kosmetiker*innen, Fotograf*innen, Drogist*innen, Visagist*innen sowie Absolvent*innen von Modeschulen, Farb- sowie Stilberater*innen, Wellnessberater*innen sowie Personen, die an dekorativer Kosmetik interessiert sind

Kosten: EUR 1.550,00 – EUR 2.450,00

Inhalte:

  • Hautaufbau und richtige Pflege
  • Material- und Produktauswahl
  • Hygienerichtlinien
  • Farbenlehre
  • Gesichtszonenvermessung
  • Verschiedene Arten des Contourings
  • Highlighter richtig auftragen
  • Individuelles, typgerechtes Make-up
  • Schnelles Tages-Make-up und Abend-Make-up
  • Trends: Cut Crease, Baking-Make-up, Glass Skin
  • Epochen-Make-up: 20er-Jahre bis 60er-Jahre
  • Schminken in verschiedenen Kulturen
  • Make-up für TV, Film und Fotoshootings
  • Kreativ-Make-up: Halloween, Fake Freckles etc.
  • Braut-Make-up
  • Brillen-Make-up
  • Augen, Brauen, Lippen optimieren
  • Smokey Eyes
  • Instagram-Trends
  • Männer-Make-Up

Adressen:

BFI Oberösterreich – Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
email: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Tirol – Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
email: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 140 Unterrichtseinheiten (14 Tage)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Unbescholtenheit
  • keine Infektionskrankheiten

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Abschluss: Diplom

Berechtigungen: Diese Diplomausbildung ist an die gesetzlichen Richtlinien für Lehrgänge des BGBl. II Nr. 139/2003 inkl. Vorbereitung auf die Arbeitsprobe angelehnt.

Weitere Infos: https://gaube-kosmetik.com/ausbildung/pmu-diplomausbildung-angelehnt-an-das-bundesgesetz/

Adressen:

MS Gaube Kosmetik GmbH – Akademie
Schwimmschulkai 108
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 682 470 -13
Fax: +43 (0)316 / 682 470 -4
email: akademie@gaube-kosmetik.at
Internet: https://www.gaube-kosmetik.com/ausbildungen/

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen folgender reglementierter Gewerbe möglich:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle mit Artikel 56 BGBl. II Nr. 399/2008),Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende BGBl. II Nr. 262/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

  • Farb-, Typ-, Stil- und Imageberatung betreffend Farben, Bekleidung und Accessoires nach geschmacklichen und optischen Gesichtspunkten im Hinblick auf Wirkung und Auftreten
    BITTE BEACHTEN: das freie Gewerbe umfasst keine Berechtigung zur Ausübung der Visagistik, sondern ist ausschließlich auf Farb-, Typ- und Stilberatung beschränkt

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Visagist*innen sind Spezialist*innen für die kosmetische Gestaltung des Gesichts und des Gesichtsausdrucks. Sie arbeiten in der Mode-, Werbe-, Foto-, Theater- oder Filmbranche sowie in Kosmetik- und Frisiersalons. Visagist*innen gestalten Gesichter, indem sie mittels verschiedener Schminktechniken und -präparaten Gesichtszüge, Hautfarben, Augen- und Lippenpartien betonen oder kaschieren.

Zur Aufgabenpalette von Visagist*innen gehören das Schminken von Mannequins und Fotomodellen, von Fernsehmoderator*innen und Nachrichtensprecher*innen sowie von Schauspieler*innen und Sänger*innen. Aber auch Bodypainting oder Körpervisagistik kann in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Bei Film- und Fernsehproduktionen etwa stellen sie Unfall- und Körperverletzungen dar (siehe Maskenbildner*in (Lehrberuf)). Weiters halten sie Stil- und Stylingberatungen ab und führen Schminkkurse durch (siehe Farb- und Typberater*in).

Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, besprechen Visagist*innen mit ihren Kundinnen und Kunden die Aufgabenstellung. Je nachdem, ob es sich um eine Foto-, Film-, Theater- oder Opernproduktion oder private Anlässe wie z. B. Hochzeiten handelt, legen sie verschiedene Schwerpunkte, Schminktechniken und Schminkprodukte fest. Sie reinigen die Gesichtshaut, bereiten sie für die Behandlung vor und führen dann verschiedene Schminkmaßnahmen wie Auftragen von Make-up, Puder, Rouche, Mascara, Lippenstift etc. durch. Sie kleben Wimpern auf und gestalten Augenbrauen und Fingernägel.

Arbeitsmittel

Visagist*innen hantieren bei ihrer Arbeit mit Schminkwerkzeugen wie z. B. Pinsel, Bürsten, Spiegel, Haarspangen, Klammern und Schwämmchen. Sie kennen und verwenden Schminkmittel und Kosmetikprodukte aller Art wie z. B. Make-Up Cremes, Puder, Abdeckstifte, Lippenstifte, Wimperntusche, Mascara, Lidschatten, Kajal, Rouge oder Reinigungscremes.

Arbeitsumfeld

Visagist*innen arbeiten in Kosmetik- und Frisiersalons, in Ateliers und Studios von Fernseh- und Filmanstalten, in Theater- und Opernhäuser oder bei Fotoagenturen. Sie arbeiten je nach Auftrag und Aufgabenschwerpunkt mit Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Choreograf*innen, Regisseur*innen, Maskenbildner*innen (siehe Maskenbildner*in (Lehrberuf)) oder Models (siehe Fotomodell (m./w./d.)) sowie mit Stylist*innen (siehe Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)) zusammen.

Je nach Aufgabenbereich haben Visagist*innen eher geregelte Arbeitszeiten, z. B. in Drogerien, Parfümerien und Kosmetiksalons. In der Arbeit mit Künstler*innen, Models usw. müssen sie zeitlich wesentlich flexibler sein und arbeiten auch verstärkt in Abendstunden und an Wochenenden.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Visagist*innen bieten insbesondere:

  • Film- und Fernsehgesellschaften
  • Theaterbühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser
  • Foto- und Modellagenturen
  • Friseur- und Kosmetiksalons
  • Parfümerien, Drogerien

Visagist*innen mit entsprechender Berechtigung können außerdem selbstständig in einem eigenen Kosmetiksalon oder als selbstständige Berater*in tätig sein

Der Beruf Visagist*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Film und Fernsehen
  • Bühnendarsteller*innen (Theater, Musiktheater, Opern usw.)
  • Fotomodelle (m./w./d.) und Mannequins bzw. Dressmen

Visagist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an, insbesondere auch zu betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themenbereichen.

Größere Betriebe der Branche, insbesondere Theater-/Opernbühnen und Fernsehanstalten, aber auch Friseur- und Kosmetikketten bieten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge, zum Teil in eigenen Akademien an. Außerdem werden von Kosmetikherstellern und Zulieferbetrieben regelmäßig Produktschulungen angeboten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Höheren Lehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Heute werden die neusten Image-, Schönheits- und Modetrends vor allem über das Internet bekannt gemacht. Durch Online-Tutorials ist es leichter bestimmte Schmink- und Modetechniken selbst anzuwenden. Visagist*innen müssen hier durch ihre persönliche Beratung und Fachkompetenz hervortreten.
Gleichzeitig können solche Tutorials auch als Weiterbildung genutzt werden oder Visagist*innen bieten selbst Tutorials über Videoplattformen und Social Media an.


Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Accessoires

1) Modisches Zubehör zur Kleidung wie z. B. Gürtel, Taschen, Handschuhe, Schmuck

2) dekorative Gegenstände, die die Ausstattung oder Möblierung eines Raumes ergänzen, z. B. Kerzen, Vasen oder Uhren

Akupunktur

Akupunktur ist eine Behandlungsmethode aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Grundlage ist das Qi (Lebensenergie, Gleichgewicht) das über Meridiane durch den Körper fließt. Bei einer Störung (bei Krankheiten, Verspannungen, Schmerzen) wird die Haut an bestimmten Körperstellen (Akupunkturpunkten) mit dünnen Nadeln aus Gold, Silber oder Edelstahl durchstochen. Durch die Stiche mit den Akupunkturnadeln wird ein Reiz auf den Körper ausgelöst, der eine heilende Wirkung ausübt. Die Akupunkturnadeln bleiben für ca. 15 - 30 Minuten in den Einstichstellen der Haut.

Visagistik

franz. für Gesicht, Miene, Gesichtsausdruck. Die Visagistik ist ein Fachausdruck für die kosmetische Behandlung des Gesichts, vor allem für das künstlerische Schminken von Schauspielerinnen und Schauspielern in Film, Theater und Fernsehen.