Visagistinnen und Visagisten gestalten Gesichter und Masken mit den Mitteln der dekorativen Kosmetik. Sie betonen oder kaschieren vorhandene Gesichtszüge je nach vorgegebener Aufgabenstellung für Foto- und Filmproduktionen, Theater- und Opernaufführungen oder für private Anlässe. Dabei korrigieren sie Unregelmäßigkeiten und decken Unreinheiten sowie Unebenheiten der Haut ab. Sie verwenden bei ihrer Arbeit Schminkutensilien wie Pinsel, Bürsten, Schwämmchen und Farben, Cremen, Puder etc.
Visagistinnen und Visagisten arbeiten vor allem in Ateliers und Studios von Film- und Fernsehanstalten, Umkleideräumen in Theater- und Opernhäusern usw. mit Fotograf*innen, Stylist*innen, Regisseur*innen, Kostümbildner*innen, Friseur*innen etc. zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für diesen Beruf gibt es keine geregelte Ausbildung. Meist wird die Qualifikation betriebsintern erworben. Ein guter Ausbildungszugang für diesen Beruf ist ein Lehrabschluss als Kosmetiker*in (siehe °Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)#) oder °Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)#.
Kurzausbildungen werden u. a. vom WIFI und anderen Weiterbildungseinrichtungen angeboten.
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.
Info:
Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Tätigkeitsbereiche:
Weitere Infos: https://www.hum.at
Modeschule Hallein – Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
email: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:
Kolleg für Mode – Fachrichtung Modedesign
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.
Info:
Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Tätigkeitsbereiche:
Weitere Infos: https://www.hum.at
Modeschule Hallein – Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
email: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:
Kolleg für Mode – Fachrichtung Modedesign
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 70-196 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis bzw. Diplom
Berechtigungen:
Die Absolvierung des Kurses „Medizinische Inhalte für Pigmentierer, Piercer und Tätowierer“ sowie die Befähigungsprüfung berechtigen zur Anmeldung des Teilgewerbes „Permanent Make-Up“.
Info:
Hinweis: Das WIFI Tirol bietet eine Kombinationsausbildung für Permanent-Make-Up und Microblading an. Permanent Make-up kann als kosmetisches Tattoo beschrieben werden. Microblading wird die Technik genannt, bei der mit Nadeln Linien in Härchenoptik dauerhaft in die Augenbrauen gezeichnet werden.
Kosten: ca. EUR 2.400,00 – EUR 5.400,00
Inhalte:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
email: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 200-464 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis bzw. Diplom
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, einen Gewerbeschein zu lösen.
Info:
Zielgruppe: KosmetikerInnen, Friseurinnen, DrogistInnen und Parfumerieangestellte
Kosten: EUR 3.700,00 – EUR 5.600,00
Inhalte:
PROFESSIONELLES BEAUTY-MAKE-UP
MASKENBILDEN
PROJEKTE
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000
email: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Lehrgang
Dauer: 50-100 UE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen: Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt
Abschluss: Zeugnis bzw. Diplom
Berechtigungen: Bei entsprechender Praxis und Ablegung der Arbeitsprobe bei der Wirtschaftskammer besteht die Möglichkeit den Teilgewerbeschein für „Dekorative Kosmetik“ zu lösen.
Info:
Zielgruppe: Personen, die ihr Interesse an Visagistik zum Beruf machen möchten bzw. Kosmetiker*innen, Fotograf*innen, Drogist*innen, Visagist*innen sowie Absolvent*innen von Modeschulen, Farb- sowie Stilberater*innen, Wellnessberater*innen sowie Personen, die an dekorativer Kosmetik interessiert sind
Kosten: EUR 1.550,00 – EUR 2.450,00
Inhalte:
BFI Oberösterreich – Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
email: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
BFI Tirol – Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
email: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 140 Unterrichtseinheiten (14 Tage)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Abschluss: Diplom
Berechtigungen: Diese Diplomausbildung ist an die gesetzlichen Richtlinien für Lehrgänge des BGBl. II Nr. 139/2003 inkl. Vorbereitung auf die Arbeitsprobe angelehnt.
Weitere Infos: https://gaube-kosmetik.com/ausbildung/pmu-diplomausbildung-angelehnt-an-das-bundesgesetz/
MS Gaube Kosmetik GmbH – Akademie
Schwimmschulkai 108
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 682 470 -13
Fax: +43 (0)316 / 682 470 -4
email: akademie@gaube-kosmetik.at
Internet: https://www.gaube-kosmetik.com/ausbildungen/
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen folgender reglementierter Gewerbe möglich:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Visagist*innen sind Spezialist*innen für die kosmetische Gestaltung des Gesichts und des Gesichtsausdrucks. Sie arbeiten in der Mode-, Werbe-, Foto-, Theater- oder Filmbranche sowie in Kosmetik- und Frisiersalons. Visagist*innen gestalten Gesichter, indem sie mittels verschiedener Schminktechniken und -präparaten Gesichtszüge, Hautfarben, Augen- und Lippenpartien betonen oder kaschieren.
Zur Aufgabenpalette von Visagist*innen gehören das Schminken von Mannequins und Fotomodellen, von Fernsehmoderator*innen und Nachrichtensprecher*innen sowie von Schauspieler*innen und Sänger*innen. Aber auch Bodypainting oder Körpervisagistik kann in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Bei Film- und Fernsehproduktionen etwa stellen sie Unfall- und Körperverletzungen dar (siehe Maskenbildner*in (Lehrberuf)). Weiters halten sie Stil- und Stylingberatungen ab und führen Schminkkurse durch (siehe Farb- und Typberater*in).
Bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, besprechen Visagist*innen mit ihren Kundinnen und Kunden die Aufgabenstellung. Je nachdem, ob es sich um eine Foto-, Film-, Theater- oder Opernproduktion oder private Anlässe wie z. B. Hochzeiten handelt, legen sie verschiedene Schwerpunkte, Schminktechniken und Schminkprodukte fest. Sie reinigen die Gesichtshaut, bereiten sie für die Behandlung vor und führen dann verschiedene Schminkmaßnahmen wie Auftragen von Make-up, Puder, Rouche, Mascara, Lippenstift etc. durch. Sie kleben Wimpern auf und gestalten Augenbrauen und Fingernägel.
Visagist*innen hantieren bei ihrer Arbeit mit Schminkwerkzeugen wie z. B. Pinsel, Bürsten, Spiegel, Haarspangen, Klammern und Schwämmchen. Sie kennen und verwenden Schminkmittel und Kosmetikprodukte aller Art wie z. B. Make-Up Cremes, Puder, Abdeckstifte, Lippenstifte, Wimperntusche, Mascara, Lidschatten, Kajal, Rouge oder Reinigungscremes.
Visagist*innen arbeiten in Kosmetik- und Frisiersalons, in Ateliers und Studios von Fernseh- und Filmanstalten, in Theater- und Opernhäuser oder bei Fotoagenturen. Sie arbeiten je nach Auftrag und Aufgabenschwerpunkt mit Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Choreograf*innen, Regisseur*innen, Maskenbildner*innen (siehe Maskenbildner*in (Lehrberuf)) oder Models (siehe Fotomodell (m./w./d.)) sowie mit Stylist*innen (siehe Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)) zusammen.
Je nach Aufgabenbereich haben Visagist*innen eher geregelte Arbeitszeiten, z. B. in Drogerien, Parfümerien und Kosmetiksalons. In der Arbeit mit Künstler*innen, Models usw. müssen sie zeitlich wesentlich flexibler sein und arbeiten auch verstärkt in Abendstunden und an Wochenenden.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Visagist*innen bieten insbesondere:
Visagist*innen mit entsprechender Berechtigung können außerdem selbstständig in einem eigenen Kosmetiksalon oder als selbstständige Berater*in tätig sein
Der Beruf Visagist*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Visagist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an, insbesondere auch zu betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themenbereichen.
Größere Betriebe der Branche, insbesondere Theater-/Opernbühnen und Fernsehanstalten, aber auch Friseur- und Kosmetikketten bieten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge, zum Teil in eigenen Akademien an. Außerdem werden von Kosmetikherstellern und Zulieferbetrieben regelmäßig Produktschulungen angeboten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Höheren Lehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Heute werden die neusten Image-, Schönheits- und Modetrends vor allem über das Internet bekannt gemacht. Durch Online-Tutorials ist es leichter bestimmte Schmink- und Modetechniken selbst anzuwenden. Visagist*innen müssen hier durch ihre persönliche Beratung und Fachkompetenz hervortreten.
Gleichzeitig können solche Tutorials auch als Weiterbildung genutzt werden oder Visagist*innen bieten selbst Tutorials über Videoplattformen und Social Media an.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Accessoires | 1) Modisches Zubehör zur Kleidung wie z. B. Gürtel, Taschen, Handschuhe, Schmuck 2) dekorative Gegenstände, die die Ausstattung oder Möblierung eines Raumes ergänzen, z. B. Kerzen, Vasen oder Uhren |
Akupunktur | Akupunktur ist eine Behandlungsmethode aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Grundlage ist das Qi (Lebensenergie, Gleichgewicht) das über Meridiane durch den Körper fließt. Bei einer Störung (bei Krankheiten, Verspannungen, Schmerzen) wird die Haut an bestimmten Körperstellen (Akupunkturpunkten) mit dünnen Nadeln aus Gold, Silber oder Edelstahl durchstochen. Durch die Stiche mit den Akupunkturnadeln wird ein Reiz auf den Körper ausgelöst, der eine heilende Wirkung ausübt. Die Akupunkturnadeln bleiben für ca. 15 - 30 Minuten in den Einstichstellen der Haut. |
Visagistik | franz. für Gesicht, Miene, Gesichtsausdruck. Die Visagistik ist ein Fachausdruck für die kosmetische Behandlung des Gesichts, vor allem für das künstlerische Schminken von Schauspielerinnen und Schauspielern in Film, Theater und Fernsehen. |