Waffenbautechniker*innen sind mit der Entwicklung und Herstellung von Waffen für den militärischen Gebrauch, für die Polizei oder für den Jagd- und Schießsport befasst. Sie fertigen Werkskizzen und Konstruktionszeichnungen an, überprüfen die hergestellten Waffen an einem Schießstand und nehmen Feineinstellungen am Zielfernrohr oder an der Abschussmechanik vor. Im Bereich der industriellen Fertigung sind sie für die Qualitätskontrolle zuständig und entwerfen auch Werkzeuge bzw. Werkzeugmaschinen, die zur Waffenherstellung benötigt werden. Dabei verwenden sie CAD und programmieren computergestützte (CNC-) Maschinen.
Waffenbautechniker*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fach- und Hilfskräften in Fertigungsabteilungen, Montageabteilungen und Forschungs- und Entwicklungslabors von Industrie- und Gewerbebetrieben.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Waffenbautechniker*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt (z. B. HTL) oder ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium z. B. in Physik, Maschinenbau und/oder Waffenbautechnik erforderlich.
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Wichtige Ausbildungsinhalte:
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Informatik usw.) werden in der Fachschule unter anderem die fachspezifischen Fächer Betriebstechnik, Mechanik, Fertigungstechnik, Konstruktionsübung, Waffentechnik einschl. Ballistik und Munitionslehre, Wirtschaft und Recht usw. unterrichtet.
Die Ausbildung zeichnet sich durch einen besonders hohen Praxisanteil aus.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 23 31 -3800
email: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen – Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Produktdesign – Innovationsdesign und additive Fertigung
Aufbaulehrgang für Produktdesign – Innovationsdesign und additive Fertigung
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 23 31 -3800
email: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen – Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik
Kolleg für Produktdesign – Innovationsdesign und additive Fertigung
Aufbaulehrgang für Produktdesign – Innovationsdesign und additive Fertigung
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Waffenbautechniker*innen sind in leitender Funktion in den verschiedenen Abteilungen von waffenerzeugenden Industriebetrieben tätig, z. B. in den Fertigungs-, Montage-, Service- und Reparaturabteilungen oder in der Abteilung für Forschung und Entwicklung. In der Fertigungsabteilung überwachen sie die Herstellung einzelner Waffenteile wie Läufe, Abzugs- und Verschlussteile. In der Montageabteilung kontrollieren sie den Zusammenbau der Waffenteile und überprüfen die Qualität und Funktionstüchtigkeit der fertig gestellten Waffen.
Im Bereich der Forschung und Entwicklung arbeiten Waffenbautechniker*innen an der Verbesserung von Waffensystemen. Neue Entwicklungen im Bereich der Waffenbautechnik sind z. B. gesteuerte, zielsuchende oder intelligente Munition, ferngesteuerte oder satellitengesteuerte Sensoren und Zünder und dergleichen mehr. Sie arbeiten an der Weiterentwicklung von Gewehren, Pistolen und Kanonen stellen ballistische und andere physikalische Untersuchen an, führen diverse Tests durch und stellen in Einzelfertigung Prototypen her. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Kundenberatung und die Erstellung von Waffenkatalogen.
Waffenbautechniker*innen arbeiten mit Schusswaffen aller Art, vorwiegend mit Gewehren und Pistolen, aber auch mit Kanonen. Sie stellen mittels Computer und CAD-Programmen (Computer Aided Design) Werkskizzen, Konstruktionszeichnungen und Pläne her und bedienen computergesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen). Im Bereich Forschung und Entwicklung arbeiten sie mit Prototypen. Sie führen technische Unterlagen und Dokumentationen sowie Betriebsbücher wie Arbeitsjournale, Service- und Wartungsprotokolle, Lagerlisten usw.
Waffenbautechniker*innen arbeiten in den verschiedenen Abteilungen von waffenerzeugenden Betrieben, z. B. Fertigungs-, Montage-, Service- und Reparaturabteilung oder Abteilung für Forschung und Entwicklung. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Spezialist*innen und sind in leitender Funktion Vorgesetzte von Fachkräften, siehe z. B. Waffenmechaniker*in (Lehrberuf), Büchsenmacher*in (Lehrberuf)). Weiters stehen sie in Kontakt mit Lieferant*innen und Kund*innen und Auftraggeber*innen – z. B. öffentliche Institutionen wie Militär oder Polizei.
Eine Beschäftigung bei Bundesheer oder Polizei ist nur eingeschränkt möglich, da Gewehre und Pistolen nur von den zuständigen Waffenmeister*innen dieser Institutionen bearbeitet werden dürfen.
Der Beruf Waffenbautechniker*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Waffenbautechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitutes (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) oder die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereiche an, z. B. Programmierung/Steuerung von CNC-Maschinen, Metallbearbeitungstechniken, Schweißkurse, Oberflächenschutz, neue Werkstoffe.
In Betriebe im Bereich Waffenbautechnik werden auch innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt. Viele Betriebe bieten außerdem Zuliefer- und Servicebetrieben, Maschinen-, Hardware- und Software-Ausstattern die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen. Auch die laufende Lektüre von Fachzeitschriften, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an einschlägigen Netzwerken (online und offline) sind wichtige Möglichkeiten, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B im Bereich Metalltechnik, Mechatronik oder Maschinenbau. Außerdem bieten sich für Waffenbautechniker*innen berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums (auch als Zweitstudium) oder im Rahmen von Universitäts- und Fachhochschullehrgängen bzw. Weiterbildungsstudien an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Ballistik | Als Ballistik (griech. = werfen) bezeichnet man „Die Lehre von den geworfenen Körpern“. Sie ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Vorgänge, eines sich durch den Raum bewegenden Flugkörpers (Projektil, Rakete). |
CNC | Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist. |
Einzellader | Eine einschüssige Waffe, die keine Vorrichtung für ein Magazin besitzt. |
Hinterlader | Eine Waffe, deren Lauf von hinten geladen wird. |
Justieren | Etwas (z. B. Maschinen, Messgeräte, Laborgeräte) berichtigen, genau einstellen. |
Kaliber | Kaliber ist das Maß für den Durchmesser von Projektilen von Schusswaffen. Umgangssprachlich wird die Bezeichnung Kaliber auch für den Munitionstyp oder Patronentyp benutzt. |
nichtletale Waffen | Letal bedeutet "tödlich". Nicht-letal sind demnach nicht-tödliche "Waffen" wie z. B. Pfeffersprays, Wasserwerfer oder Tränengas. |