Wäscher*innen und Wäschebügler*innen waschen, trocknen, stärken und bügeln Kleidungsstücke und andere Textilien. Dafür verwenden sie Wasch-, Trocken- und andere Spezialmaschinen.
Sie arbeiten hauptsächlich in Reinigungsräumen von Wäschereien und Putzereien mit Textilreiniger*innen und ihren Berufskolleg*innen zusammen. Wäscher*innen und Wäschebügler*innen haben Kontakt mit Kund*innen, Lieferant*innen und Kundendiensttechniker*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Wäscher*in und Wäschebügler*in ist ein Anlernberuf. Die Ausbildung erfolgt betriebsintern im jeweiligen Unternehmen.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
b) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen waschen und bügeln Kleidungsstücke wie Mäntel, Kostüme, Hosen, Jacken, Pullover. In ihren Aufgabenbereich fallen aber auch Textilien wie Vorhänge, Decken, Bezüge oder Teppiche aus verschiedenen Natur- und Kunstfasern. Sie reinigen weiters Berufskleidung, Krankenhaus- und Hotelwäsche.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen übernehmen die zu reinigenden Textilien, zählen und sortieren sie nach Stoffart, Farbe und Verschmutzungsgrad. Anhand der eingenähten Pflegezeichen bestimmen sie die geeignete Waschtemperatur. Die Trommel der Maschine beladen sie mit den verunreinigten Textilien, stellen die Steuerungsautomatik (Programmcomputer) auf das gewünschte Programm, die Temperatur ein und starten die Maschine.
Nach der Reinigung überprüfen sie die Textilien. Stellen sie noch Flecken fest, führen sie eine Nachreinigung (Nachdetachur) durch. Schließlich bringen sie die Textilien durch Bügeln mit dem Dampfbügeleisen (händisch) oder mit verschiedenen Bügelmaschinen in Form. Wäscher*innen und Wäschebügler*innen verpacken die Kleidungsstücke in Plastikfolie oder Papier, kennzeichnen sie mit Nummern und ordnen sie in Regale oder Kleiderständer ein, um sie so für die Abholung bereitzustellen.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen arbeiten an computergesteuerten Wasch- und Finishmaschinen, Schleudern, Trockenmaschinen, Bügelmaschinen und -anlagen.
Sie arbeiten mit technischen Unterlagen wie Bedienungsanleitungen und Wartungsplänen für Maschinen und Anlagen. Wäscher*innen und Wäschebügler*innen verwenden bei ihrer Arbeit teilweise haut- und atemwegsreizende Wasch- und Reinigungslaugen, toxische (giftige) Substanzen und chemische Gase und müssen im Umgang mit diesen Stoffen daher sehr sorgfältig sein.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen arbeiten hauptsächlich in Reinigungsräumen von Wäschereien und Chemischputzereien. In den Reinigungsräumen herrscht oft feucht-warmes Klima. Sie arbeiten gemeinsam mit Textilreiniger*innen und anderen Arbeitskolleg*innen.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen haben Kontakt zu Geschäfts- und Privatkund*innen, Lieferant*innen und Kundendiensttechniker*innen.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen sind in Wäschereien und Chemischputzereien beschäftigt.
Wäscher*innen und Wäschebügler*innen müssen sich berufliche an neue Arbeitsmethoden und -geräte anpassen. Allerdings gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Kursen oder Seminaren. Vielmehr geht es darum, hinsichtlich Geräte und Maschinen, Chemikalien und Umweltschutz sowie Reinigungs- und Bügelmethoden am aktuellen Stand der Entwicklung zu bleiben. Zudem gilt es die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken, Geräte oder Maschinen bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an.
Weiterbildung kann für Wäscher*innen und Wäschebügler*innen auch bedeuten, eine Fachausbildung im Rahmen einer Lehre zu absolvieren (z. B. Textilreiniger*in (Lehrberuf)).
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: