Weinbauer / Weinbäuerin

Weinbauern und Weinbäuerinnen (Winzer*innen) sind mit der Produktion von Wein und anderen Traubenprodukten (z. B. Sekt, Traubensaft) befasst. Sie pflanzen Rebstöcke, pflegen die Weingärten und ernten die Trauben. Sie düngen, schneiden und veredeln die Pflanzen und kontrollieren sie regelmäßig auf Schädlingsbefall. Dabei arbeiten sie vorwiegend händisch mit speziellen Gartenwerkzeugen. Weinbauern und Weinbäuerinnen begleiten die Verarbeitung der Trauben zu Most, Sturm und Wein, führen regelmäßige Qualitätsprüfungen durch und verkaufen die Produkte an Winzergenossenschaften, Weinhändler*innen, gastronomische Betriebe oder direkt an die Verbraucher*innen.

Weinbauern und Weinbäuerinnen arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in Weinbaubetrieben gemeinsam mit Fach- und Hilfskräften und stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Lieferant*innen und Kund*innen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • neue Weinberge, Entwässerungsgräben und Wege anlegen
  • Böden lockern, eggen, pflügen und begrünen
  • Düngemengen berechnen, Dünger ausbringen, Unkraut jäten
  • Weinreben schneiden, biegen und anbinden
  • Maßnahmen gegen Schädlingsbefall und Pflanzenkrankheiten durchführen
  • Trauben lesen, den richtigen Erntezeitpunkt festlegen
  • Wein keltern: Trauben zerkleinern und pressen (Herstellen der Maische), Maische in Gärfässer umfüllen, Gärprozess beobachten und kontrollieren
  • Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Weine durchführen
  • Weine abfüllen, etikettieren, verpacken und lagern
  • Arbeiten im Rahmen der Betriebsführung erledigen (z. B. Telefon- und Schriftverkehr, Dokumente, Kellerbücher führen)
  • Geräte, Maschinen und Anlagen bedienen, reinigen und warten
  • Weinproben, Führungen und Präsentationen durchführen, Weine verkaufen, Marketingkonzepte erarbeiten, Kund*innen beraten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • guter Geruchssinn
  • guter Geschmackssinn
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Selbstmotivation
  • Umweltbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
  • unternehmerisches Denken

Für den Beruf Weinbauern und Weinbäuerinnen ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung im Lehrberuf °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)# oder eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt (z. B. landwirtschaftliche Fachschule oder Höherer landwirtschaftliche Lehranstalt) erforderlich.

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau Standard AHS oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Ausübung facheinschlägiger Gewerbe einschließlich des Handelsgewerbes
  • Studienberechtigung: Studium an Universitäten, Fachhochschulen usw.

Die Qualifikation für eine Reihe kaufmännisch-administrativer Berufe und Handelsberufe ist prinzipiell unabhängig vom jeweiligen Schwerpunkt oder der Fachrichtung der Handelsakademie.

Info:

Handelsakademien sind mit unterschiedlichsten Ausbildungsschwerpunkten, Fachrichtungen und schulautonomen Vertiefungen eingerichtet. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt ab der dritten Klasse.

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

In Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach

Weitere Infos: https://www.hak.cc

Adressen:

Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Laa/Thaya
Anton-Bruckner-Straße 39
2136 Laa/Thaya

Tel.: +43 (0)2522 / 22 97 -0
Fax: +43 (0)2522 / 22 97 -20
email: office@haklaa.ac.at
Internet: https://www.haklaa.ac.at

Schwerpunkte:

Handelsakademie

  • Ausbildungsschwerpunkt Modern International Business
  • Ausbildungsschwerpunkt Digital Industrial Business

Agro HAK – In Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach

Praxis Handelsschule

Externistenprüfung für die Berufsreifeprüfung


Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Mistelbach
Brennerweg 8
2130 Mistelbach

Tel.: +43 (0)2572 / 23 05 -320
Fax: +43 (0)2572 / 23 05 -350
email: office@hakmistelbach.ac.at
Internet: https://hakmistelbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Agro HAK mit landwirtschaftlichem Fachunterricht

DigBiz HAK – Wirtschaftsinformatik, Digital Business

Handelsakademie:

  • Ausbildungsscherpunkt Management, Controlling und Accounting
  • Ausbildungssschwerpunkt Management für ethisch orientierte Unternehmensführung

Handelsschule – Praxis Handelsschule


Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach
Winzerschulgasse 50
2130 Mistelbach

Tel.: +43 (0)2572 / 24 21 -0
Fax: +43 (0)2572 / 24 21 -610
email: direktion@lfs-mistelbach.ac.at
Internet: https://lfs-mistelbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft mit Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

AGRO-HAK in Kooperation mit HAK Mistelbach

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg
Silberberg 1
8430 Leibnitz

Tel.: +43 (0)3452 / 823 39 -0
Fax: +43 (0)3452 / 823 39 -17
email: lfssilberberg@stmk.gv.at
Internet: https://www.silberberg.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:

  • Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:
  • Ausbildung Betriebsleitung Weinbau und Kellerwirtschaft

Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung:

  • Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung
  • Ausbildung Betriebsleitung Obstbau und Obstverarbeitung

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura); ist zusätzlich mit der Qualifikation der Facharbeiter*in und Meister*in der ländlichen Hauswirtschaft verbunden

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74
3400 Klosterneuburg

Tel.: +43 (0)2243 / 379 10
Fax: +43 (0)2243 / 267 05
email: direktion@weinobst.at
Internet: https://www.weinobst.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn

Tel.: +43 (0)2952 / 21 33
email: office@diefachschule.at
Internet: https://lfs-hollabrunn.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Kleintierhaltung
  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Landwirtschaft und Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Fleischverarbeitung

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Vorbereitungslehrgang Berufsreifeprüfung: Fachbereich Land- und Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach
Winzerschulgasse 50
2130 Mistelbach

Tel.: +43 (0)2572 / 24 21 -0
Fax: +43 (0)2572 / 24 21 -610
email: direktion@lfs-mistelbach.ac.at
Internet: https://lfs-mistelbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft mit Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

AGRO-HAK in Kooperation mit HAK Mistelbach

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre (Modular)

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

verschiedene Zertifikate je abgeschlossenen Modul, insb.

  • Facharbeiter*inn für Weinbau und Kellerwirtschaft bzw. Facharbeiter*in für Obstbau

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • faacheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • Bei Absolvierung des Moduls 3 – Zulassung zur Meisterprüfung

Info:

Ziel der Wein- und Obstbauschule Krems ist es, junge Winzer*innen zum Facharbeiter*in und in weiterer Folge zum Weinbau- und Kellermeister*in bzw. zum Obstbaumeister*in heranzubilden. Die Ausbildung umfasst in erster Linie Fachwissen in Wein- und Obstbau, Kellerwirtschaft und Marketing.

Aufbau in 3 Modulen:

Modul 1 (9 + 10 Schulstufe): Basiswissen in Wein- und Obstbau regionaler Ausprägung. Das Modul ersetzt den Polytechnischen Lehrgang und erfüllt die Berufsschulpflicht
Zertifikat: Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und Erfüllung der Berufsschulpflicht

Modul 2 (11 + 12 Schulstufe): Mehrmonatige Pflichtpraxis im In- und/oder Ausland, anschließender Betriebsleiterlehrgang; diverse Zusatzqualifikationen
Zertifikat: Facharbeiter*in für Weinbau und Kellerwirtschaft bzw. Facharbeiter*in für Obstbau
Zertifikat: Mittlere Reife

Modul 3: Unternehmer- und Meisterlehrgang
Zertifikat: Weinbau- und Kellermeister

Inhalte:

  • Religion
  • Rhetorik
  • Politische Bildung und Rechtskunde
  • Bewegung und Sport
  • Ökologie
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Marketing und Wirtschaftskunde
  • Informationstechnologien
  • Mathematik und Fachrechnen
  • Englisch
  • Pflanzenbau
  • Landtechnik und Baukunde
  • Weinbau
  • Kellerwirtschaft
  • Weinpräsentation
  • Wein und Speise
  • Obstbau
  • Praktischer Unterricht
  • Schwerpunktfach Marketing

Weitere Infos: https://lfs-krems.ac.at/ausbildungen/wein-obstbau/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Krems
Wiener Straße 101
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 875 16 -0
Fax: +43 (0)2732 / 875 16 -22
email: fs.krems@wbs-krems.at
Internet: https://lfs-krems.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Weinbau, Kellerwirtschaft, Obstbau

Lehrgang für Berufstätige für Weinmanagement

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

VINO-HAK


Art: Bachelorstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://boku.ac.at

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 1 Jahr

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Matura oder abgeschlossene Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlusszeugnis

Berechtigungen:

Mit dem Abschlusszeugnis können Absolvent*innen bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark um den Titel „Facharbeiter*in für Weinbau und Kellerwirtschaft“ ansuchen.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg
Silberberg 1
8430 Leibnitz

Tel.: +43 (0)3452 / 823 39 -0
Fax: +43 (0)3452 / 823 39 -17
email: lfssilberberg@stmk.gv.at
Internet: https://www.silberberg.at

Schwerpunkte:

Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:

  • Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:
  • Ausbildung Betriebsleitung Weinbau und Kellerwirtschaft

Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung:

  • Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung
  • Ausbildung Betriebsleitung Obstbau und Obstverarbeitung

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

b) Freies Gewerbe, z. B.:

  • Handelsgewerbe
  • Direktvertrieb
  • Buschenschank/Heurigenbuffet

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Weinbauern und Weinbäuerinnen sind für den ganzen Produktionsprozess des Weines verantwortlich. Sie kennen sich sowohl beim Rebenanbau als auch bei der Weinherstellung und der Vermarktung des Weines aus. Sie bearbeiten den Boden von Weinbergen und Weingärten. Zu Beginn der Saison (Jänner bis März) führen Weinbauern und Weinbäuerinnen den Rebschnitt durch. Im Frühjahr setzen sie Jungpflanzen, schneiden und binden die Weinstöcke, streuen Dünger aus und setzen Maßnahmen zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung. Beim Neuanlegen von Weingärten überprüfen die Weinbauern und Weinbäuerinnen Art und Qualität des Bodens und wählen die jeweils passenden Rebsorten zur Anpflanzung aus. Bis zur Traubenlese im Herbst kultivieren und pflegen sie die Weinstöcke, sie lockern und eggen den Boden, jäten Unkraut, schneiden die Weinstöcke zurecht bzw. beauftragen ihre Mitarbeiter*innen mit diesen Aufgaben. Regelmäßig kontrollieren sie das Blattwerk und die heranwachsenden Trauben, um rechtzeitig Schädlingsbefall oder Pflanzenkrankheiten zu erkennen.

Die Lese (=Ernte) der reifen Trauben bewerkstelligen die Weinbauern und Weinbäuerinnen gemeinsam mit landwirtschaftlichen Hilfskräften (Erntehelfer*innen) – meist wird per Hand gelesen, es kommen jedoch zunehmend auch Erntemaschinen zum Einsatz. Den richtigen Zeitpunkt für die Ernte stellen Weinbauern und Weinbäuerinnen durch Verkosten der Trauben bzw. durch Ermitteln des Zucker- und Säuregehaltes fest. Den Erntezeitpunkt festzulegen ist eine der sehr verantwortungsvollen Aufgaben, da dieser die Qualität des Weines entscheidend mit bestimmt.

Mit Hilfe von Pressen, Filtern und Gäranlagen verarbeiten Weinbauern und Weinbäuerinnen die Trauben zu Traubensaft und Wein, wobei bei der Rotwein- und Weißweinherstellung verschiedene Techniken zur Anwendung kommen. Sie geben Temperatur, Ansatz- bzw. Zusatzstoffe zu und überwachen und messen die Weingärung computerunterstützt. Weinbauern und Weinbäuerinnen untersuchen laufend die Weine und sichern so deren Qualität. Am Ende der Gär- und Lagerungszeit wird der fertige Wein aus Tanks oder Fässern in Flaschen abgefüllt, etikettiert und versandfertig gemacht. Zum Teil werden die Weine in eigenen Weinstuben oder Heurigenbetrieben direkt verkauft.

Weinbauern und Weinbäuerinnen kennen sich aber nicht nur in Weinbergen und -kellern aus, sie haben auch gute Marketing- und Verkaufskenntnisse. So gestalten sie ihre eigenen Flaschenetiketten und organisieren Weinverkostungen, Präsentationen oder Führungen auf ihrem Weingut. Sie beraten Kund*innen und bauen die Kund*innenkontakte laufend aus.

Arbeitsmittel

Weinbauern und Weinbäuerinnen arbeiten bei der Pflege und Ernte in den Weingärten vorwiegend händisch oder mit speziellen Gartenwerkzeugen. Bei der Lese setzen sie Rebscheren und Puten (Körbe) ein, zunehmend aber auch Erntemaschinen. Sie lenken Traktoren mit Anhängern.

Bei der Verarbeitung der Trauben mit Hilfe von Pressen, Filtern und Gäranlagen bedienen und überwachen sie die entsprechenden Maschinen, Tanks und Fässer – meist computerunterstützt. Sie arbeiten weiters an den Anlagen zur Befüllung der Flaschen und zur Etikettierung. Im Bereich der Betriebsführung bedienen sie sich konventioneller Kommunikationsmittel wie Computer, Laptops/Notebooks, Telefon und Mobiltelefon, Drucker usw. und verwenden diverses Büromaterial.

Arbeitsumfeld

Die Arbeitsorte der Weinbauern und Weinbäuerinnen wechseln im Verlauf des Jahres. Im Frühjahr/Sommer beschäftigen sie sich vorwiegend mit der Pflege und Kultivierung der Weinstöcke im Weingarten. Im Herbst folgen Ernte (im Weingarten) und die Verarbeitung in Weinkellern. Ganzjährig sind sie außerdem im Büro, aber auch in Schankstuben von Heurigenbetrieben tätig.

Weinbauern und Weinbäuerinnen arbeiten mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften des Weinbaus und Kellereiwesens (siehe z. B. Weinbautechniker*in, Weinhändler*in, Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)) und leiten Erntehelfer*innen an. Sie stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, mit Mitarbeiter*innen von Kammern und Behörden sowie mit ihren Lieferant*innen und Kund*innen.

  • kleine bis mittlere Weinbaubetriebe (als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige)
  • große Weingutsbetrieben
  • Weinbau- und Winzergenossenschaften

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Weinbauern und -bäuerinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.

Zusätzlich führen Absolvent*innenverbände von Fachschulen der Fachrichtung Weinbau- und Kellerwirtschaft sowie örtliche Weinbauvereine berufliche Weiterbildungskurse durch. Eine Reihe an Weiterbildungsveranstaltungen (fachspezifisch, aber auch z. B. zu den Themen Hygiene, Produktmarketing, Lebensmittelrecht) bietet der Lebensmittel-Cluster Oberösterreich.

Die Weinakademie Österreich in Rust bietet ebenfalls Weiterbildungsveranstaltungen an. Für Weinbauern und -bäuerinnen können weiters Veranstaltungen, Kurse oder Seminare, z. B. über Pflanzenschutz und ökologische Landwirtschaft interessant sein.

Größere Weinbaubetriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort Produktschulungen durchzuführen.

Auch die Wein- und Obstbauschule Krems und die Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg veranstalten Weiterbildungskurse in verschiedenen Bereichen des Weinbaus und der Kellerwirtschaft.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Weinwirtschaft, Onologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Abgang (Finale)

Fachbegriff im Weinbau. Nachgeschmack nach dem Hinunterschlucken des Weins. Ein langer Abgang gilt als besonderes Gütezeichen.

Bukett (Blume)

Fachbegriff für den Duft des Weines (Bukett), ein wichtiges Kriterium für die Qualitätsbeurteilung.

Fruchtsäure

Gesamtheit der im Wein enthaltenen Säuren; hauptsächlich Wein- und Apfelsäure.

Spätlese

Wein aus spät gelesenen, besonders reifen Trauben; es gibt trockene und süße Spätlesen.

Umpfropfen

Aufsetzen eines Zweiges einer neuen Rebsorte auf den abgesägten Stamm eines alten Rebstocks.