Weinbautechniker*in

Weinbautechniker*innen sind an der Pflege und Vermehrung von Weinstöcken beteiligt, an der Ernte der Trauben sowie an deren Verarbeitung zu Traubensaft oder Wein. Sie pflanzen die Rebstöcke, pflegen die Weingärten und ernten die Trauben (Lese). Diese Arbeiten verrichten sie vorwiegend händisch, wobei sie spezielle Gartengeräte verwenden. Anschließend verarbeiten sie die Trauben zu Most, Sturm und Wein und verkaufen diese Produkte an Winzergenossenschaften, Weinhändler*innen, gastronomische Betriebe oder direkt an die Verbraucher*innen.

Bei der Verarbeitung der Trauben (Flascheneinfüllung, Etikettierung) bedienen und überwachen sie Anlagen und Maschinen. Weinbautechniker*innen arbeiten als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in Weinbaubetrieben, gemeinsam mit Fach- und Hilfskräften. Sie stehen in Kontakt mit Landwirt*innen, Lieferant*innen und Kund*innen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • guter Geschmackssinn
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • technisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
  • unternehmerisches Denken

Für den Beruf Weinbautechniker*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt (z. B. Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalt mit Schwerpunkt Wein) oder ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium mit Schwerpunkt Weinbau erforderlich.

Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Weinbau und Kellereiwirtschaft sind in Österreich weiters durch den Lehrberuf °Weinbau und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)# gegeben.

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Abschluss:

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg
Silberberg 1
8430 Leibnitz

Tel.: +43 (0)3452 / 823 39 -0
Fax: +43 (0)3452 / 823 39 -17
email: lfssilberberg@stmk.gv.at
Internet: http://www.fs-silberberg.steiermark.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:

  • Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:
  • Ausbildung Betriebsleitung Weinbau und Kellerwirtschaft

Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung:

  • Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung
  • Ausbildung Betriebsleitung Obstbau und Obstverarbeitung

Art: Schulausbildung

Dauer: 1 Jahr

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Matura oder abgeschlossene Berufsausbildung

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Abschluss:

Abschlusszeugnis

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

    Adressen:

    Bildungszentrum für Obst- und Weinbau Silberberg
    Silberberg 1
    8430 Leibnitz

    Tel.: +43 (0)3452 / 823 39 -0
    Fax: +43 (0)3452 / 823 39 -17
    email: lfssilberberg@stmk.gv.at
    Internet: http://www.fs-silberberg.steiermark.at/

    Schwerpunkte:

    Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:

    • Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft:
    • Ausbildung Betriebsleitung Weinbau und Kellerwirtschaft

    Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung:

    • Fachschule für Obstbau und Obstverarbeitung
    • Ausbildung Betriebsleitung Obstbau und Obstverarbeitung

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura); ist zusätzlich mit der Qualifikation der Facharbeiter*in und Meister*in der ländlichen Hauswirtschaft verbunden

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Wiener Straße 74
3400 Klosterneuburg

Tel.: +43 (0)2243 / 379 10
Fax: +43 (0)2243 / 267 05
email: direktion@weinobst.at
Internet: https://www.weinobst.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Abschluss:

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Abschluss:

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Sonnleitenweg 2
2020 Hollabrunn

Tel.: +43 (0)2952 21 33
email: office@diefachschule.at
Internet: https://lfs-hollabrunn.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Kleintierhaltung
  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Landwirtschaft und Weinbau

Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Fleischverarbeitung

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Vorbereitungslehrgang Berufsreifeprüfung: Fachbereich Land- und Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach
Winzerschulgasse 50
2130 Mistelbach

Tel.: +43 (0)2572 24 21 -0
Fax: +43 (0)2572 24 21 -610
email: direktion@lfs-mistelbach.ac.at
Internet: https://lfs-mistelbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule

  • Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Weinbau
  • Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

AGRO-HAK in Kooperation mit HAK Mistelbach

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Abschluss:

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule und Weinbauschule Eisenstadt
Neusiedler Straße 6
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 636 44 -0
Fax: +43 (0)2682 / 636 44 -44
email: lfs.eisenstadt@weinbauschule.at
Internet: https://www.weinbauschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst-, Pflanzen- und Gemüsebau

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre (Modular)

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Abschluss:

Abschlussprüfung

Facharbeiter*innenbrief in der Hauptfachrichtung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://lfs-krems.ac.at/ausbildungen/wein-obstbau/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Krems
Wiener Straße 101
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 875 16 -0
Fax: +43 (0)2732 875 16 -22
email: fs.krems@wbs-krems.at
Internet: https://lfs-krems.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Weinbau, Kellerwirtschaft, Obstbau

Lehrgang für Berufstätige für Wein- und Getränkemanagement

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

VINO-HAK


Art: Bachelorstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://short.boku.ac.at/uh066498

Adressen:

BOKU University
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 476 54 -0
email: boku4you@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.

b) Freies Gewerbe, z. B.:

  • Handelsgewerbe
  • Direktvertrieb
  • Buschenschank/Heurigenbuffet

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Abgang (Finale)

Fachbegriff im Weinbau. Nachgeschmack nach dem Hinunterschlucken des Weins. Ein langer Abgang gilt als besonderes Gütezeichen.

Bukett (Blume)

Fachbegriff für den Duft des Weines (Bukett), ein wichtiges Kriterium für die Qualitätsbeurteilung.

Fruchtsäure

Gesamtheit der im Wein enthaltenen Säuren; hauptsächlich Wein- und Apfelsäure.

Spätlese

Wein aus spät gelesenen, besonders reifen Trauben; es gibt trockene und süße Spätlesen.

Umpfropfen

Aufsetzen eines Zweiges einer neuen Rebsorte auf den abgesägten Stamm eines alten Rebstocks.