Wirtschaftspädagoge / Wirtschaftspädagogin

Wirtschaftspädagog*innen lehren vor allem an kaufmännischen und wirtschaftsberuflichen mittleren und höheren Schulen Schüler*innen zwischen 14 und 19 Jahren. Sie unterrichten kaufmännische Fächer (wie z. B. Rechnungswesen und Betriebswirtschaft). Aufgrund ihrer betriebswirtschaftlichen Kenntnisse finden Wirtschaftspädagog*innen aber auch in der betrieblichen Praxis, also in Unternehmen aller Branchen (Produktionsbetrieben, Banken, Versicherungen, Handelsbetrieben usw.), in Erwachsenenbildungseinrichtungen, Beratungsunternehmen und öffentlichen Institutionen, vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Häufig sind sie dabei im Personalmanagement und in der Personalentwicklung, aber auch in vielen anderen Bereichen (Rechnungswesen, Controlling, Marketing usw.) tätig.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • kaufmännisches Verständnis
  • Präsentationsfähigkeit
  • wirtschaftliches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Integrationsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kritikfähigkeit
  • Motivationsfähigkeit
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Selbstbeherrschung
  • Selbstmotivation
  • Selbstorganisation
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise
  • unternehmerisches Denken

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 112/2018,
  • Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten), BGBl. II Nr. 96/2003 und BGBl. II Nr. 97/2003,
  • Arbeitsvermittlung, BGBl. II Nr. 26/2003,
  • Überlassung von Arbeitskräften, BGBl. II Nr. 92/2003
  • Spediteure einschließlich der Transportagenten, BGBl. II Nr. 82/2003 (Novelle mit Art. 53, BGBl. II 399/2008)
  • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), BGBl. II Nr. 58/2003

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Rechstkraftgewerbe:

  • Gewerbliche Vermögensberatung, BGBl. II Nr. 95/2003,
  • Reisebüros, BGBl. II Nr. 76/2003 (Novelle mit Art. 52, BGBl. II 399/2003)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

c) freie Gewerbe: Außerdem besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung über eine Reihe von freien Gewerben, wie z. B. Handelsgewerbe, Call Center, Werbeagentur usw.

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

d) Freie Berufe: z. B. Steuerberater*in oder Wirtschaftstreuhänder*in, Trainer*in in der Erwachsenenbildung

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Wirtschaftstreuhänder Berufsordnung, Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Administration

Verwaltung; Verwaltungsbehörde.

Bilanz

Die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens. Bilanzen müssen zumindest einmal jährlich für ein Geschäftsjahr erstellt werden.

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt (kurz "BIP") gibt den Gesamtwert aller Güter (das sind Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines Jahres innerhalb einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen.

Controlling

Controlling ist ein systematisches Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Kontrolle, Planung, Lenkung und Steuerung wirtschaftlicher Prozesse im Unternehmen. Durch die gezielte Berechnung von Steuer- und Zielgrößen kann das Controlling vergangene Entscheidungen der Geschäftsführung evaluieren (bewerten) und zukünftige Entscheidungsfindungsprozesse unterstützen.

Didaktik

Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.).

ERP

ERP steht für Enterprise Resource Planung und meint vereinfacht die unternehmerische Aufgabe, Ressourcen (insbesondere Kapital, Personal, Betriebsmittel, Material und Informations- und Kommunikationstechnik) rechtzeitig und bedarfsgerecht zu planen und zu steuern. Damit sollen ein effizienter Ablauf der betrieblicher Wertschöpfungsprozesse und eine laufende optimierte Steuerung dieser Prozesse und Abläufe sichergestellt werden.

In produzierenden Unternehmen gilt als eine Kernfunktion von ERP die Materialbedarfsplanung. Sie muss sicherstellen, dass alle für die Herstellung der Produkte erforderlichen Materialien an der richtigen Stelle, zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge zur Verfügung stehen.
(vgl. wikipedia)

Logistik

Unter Logistik wird die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle des gesamten Material- und Warenflusses (und der Informationsweitergabe) verstanden, von den Lieferant*innen über den gesamten betrieblichen Produktionsprozess bis zu den Kund*innen.

Bei der Logistik geht es also um die Bereitstellung der richtigen Güter, Leistungen und Informationen zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort in der richtigen Menge und richtigen Qualität zu den richtigen Kosten.

Marketing

Marketing bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten.

Rechnungswesen

Rechnungswesen ist ein Sammelbegriff für Verfahren, mit denen die betrieblichen Abläufe geplant, aufgezeichnet und kontrolliert werden (z. B. Buchhaltung, Jahresabschluss, Inventur, Kostenrechnung, Investitionsrechnung).

Reflexion

Aktive, geistige Tätigkeit; Nachdenken, Überlegen.

Revision

Die nochmalige Durchsicht, Überprüfung, gegebenenfalls auch Korrektur sowohl technischer Anlagen als auch kaufmännischer Sachverhalte (Geschäftsaufzeichnungen, Unterlagen des gesamten Rechnungswesens usw.).

Sekundarstufe

Die Sekundarstufe I besuchen Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe I sind:

  • Mittelschule (MS) - 4-jährige Ausbildung
  • Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) Unterstufe - 4-jährige Ausbildung
  • div. Sonderformen, mitunter auch 5-jährig


Die Sekundarstufe II besuchen Jugendliche im Alter von 14 bis zu 19 Jahren. Schulformen der Sekundarstufe II sind:

  • Polytechnische Schule (PTS) - 1-jährige Ausbildung
  • Berufsschule (Berufsbildende Pflichtschule) - 2 bis 4-jährige Ausbildung
  • Berufsbildende mittlere Schule (BMS) - 1 bis 4-jährige Ausbildung (in der Regel 3 oder 4-jährig)
  • Berufsbildende höhere Schule (BHS) - 5-jährige Ausbildung
  • Allgemeinbildende höhere Schule (AHS) Oberstufe - 4-jährige Ausbildung (Sonderformen auch 5-jährig)