Wissenschaftsjournalist*innen sind ausgebildete Journalist*innen bzw. Publizist*innen, die sich auf den Bereich Wissenschaft spezialisiert haben. Sie schreiben und berichten von den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung. Sie arbeiten in den Wissenschafts-Abteilungen von Rundfunk, Fernsehen und Presse.
Im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeiten recherchieren sie Informationen und verfassen daraus Artikel, Berichte und Kommentare. Sie berichten über wissenschaftliche Konferenzen und Tagungen, gestalten Radio- und Fernsehsendungen und führen Interviews und Gespräche. Sie arbeiten vorwiegend eigenständig, aber auch im Team mit verschiedenen Fachkräften der Medienbranche, z. B. mit Redakteur*innen, Pressefotograf*innen oder Verleger*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
freiberufliche Tätigkeit als Journalist*in, Publizist*in oder Schriftsteller*in
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Auflage | Die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Medien, wie z. B. Bücher, Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften aber auch Tonträger (Schallplatten, CDs). |
Copyright | engl.: = Urheberrecht |
editieren | = Daten eingeben, löschen, ändern. |
Feuilleton | franz.: = "Beiblättchen"; 1. kultureller Teil einer Zeitung. 2. literarischer Beitrag im Feuilletonteil einer Zeitung. 3. (österr.) populärwissenschaftlicher, im Plauderton geschriebener Aufsatz. |
Journaille | Verantwortungslose, verleumderisch und hetzerisch schreibende Journalist*innen bzw. die Medien, welche diese Artikel veröffentlichen (vgl. "Boulevardpresse"). |
Lektorat | = (Verlags-)Abteilung, in der Lektor*innen arbeiten, die Manuskripte von AutorInnen lesen und betreuen. |
Publizistik | Bereich der Beschäftigung mit allen die Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheiten in Buch, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen; weiters Wissenschaft von den Massenmedien und ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit. |
recherchieren | Informationen herausfinden, überprüfen, nachforschen, untersuchen, erkunden. |
redigieren | = (als Redakteur*in) einen Text bearbeiten und druckfertig machen. |