Zauberkünstler*innen führen mit Hilfe von Tricks, Spezialeffekten, Sinnestäuschungen und viel Fingerfertigkeit Zauberkunststücke aller Art vor. Sie lassen z. B. Gegenstände, Tiere, auch Personen verschwinden oder scheinbar aus dem Nichts auftauchen. Dabei wenden sie spezielle Tricks an, die sie streng geheim halten und durch hartes Training einstudieren.
Sie arbeiten in Zirkussen, Varietés, auf Kleinkunstbühnen, in Fernsehshows oder auf Jahrmärkten. Je nach Programm arbeiten sie alleine oder im Team mit Hilfskräften und Assistent*innen. Ein Großteil ihrer Arbeit besteht in der Entwicklung von neuen Tricks und im ständigen Trainieren und Perfektionieren der eingeübten Tricks und Kunststücke.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Zauberkünstler*in gibt es keine spezielle Ausbildung. Das notwendige Grundwissen kann durch das Studium von Fachbüchern erworben werden. Beherrscht der*die Zauberkünstler*in ein komplettes Programm, kann er/sie bei einer Magiervereinigung (Magischer Club Wien, Verein für magische Kunst usw.) eine Aufnahmeprüfung ablegen.
Der Beruf Zauberkünstler*in wird in der Regel als selbstständige Künstler*in als „freier Beruf“ ausgeübt.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Für Zauberkünstler*innen gibt es einen Ehrenkodex: Verrate nie den Trick! Der Reiz der Zauberkunst liegt im Geheimnis verborgen. Wird dieses preisgegeben, verliert das Kunststück jede Wirkung.
In der Regel wird in der Zauberkunst zwischen Manipulator*innen und Illusionist*innen unterschieden. Manipulator*innen arbeiten mit kleineren Gegenständen und führen ihre Tricks mit großer Hand- und Fingerfertigkeit vor (z. B. Kartentricks). Illusionist*innen verwenden aufwendige technische Apparate, um beispielsweise Personen von der Bühne verschwinden und wieder auftauchen zu lassen. Zauberkünstler*innen arbeiten entweder wortlos mit abgestimmter Musikbegleitung zur Steigerung der Spannung oder kommentieren ihre Kunststücke, um die Aufmerksamkeit des Publikums auf belanglose Ereignisse zu lenken, während sie die eigentliche Manipulation durchführen.
Der Beruf des/der Zauberkünstlers/-künstlerin erfordert ständiges Training zur Erhaltung und Steigerung der Geschicklichkeit und Fingerfertigkeit. Auch die Entwicklung von neuen Tricks gehört zu ihrer Arbeit.
Zauberkünstler*innen arbeiten mit den verschiedensten Materialien, Utensilien, Instrumenten und Gerätschaften zur Darstellung ihrer Zaubertricks und Kunststücke, wie z. B.: Tücher, Schleifen, Karten, Bälle, Boxen, Kisten, Drehräder, Schwerter, Ketten und dergleichen. Für bestimmte Effekte und zur Ablenkung setzen sie z. B. Feuer, Rauch und Nebel ein. Bei Auftritten tragen sie Schminke und Kostüme, oft auch Zauberhüte und einen Zauberstab.
Zauberkünstler*innen arbeiten in Proberäumen, auf Bühnen z. B. von Varietés und Kleinkunsttheatern, in Zirkusmanegen, aber auch in Fernsehstudios. Sie arbeiten entweder eigenständig oder im Team mit Assistent*innen und Hilfskräften. Sie haben Kontakt mit Berufskolleg*innen und anderen Künstler*innen bzw. Artist*innen. Vor Auftritten werden sie von Visagist*innen geschminkt und vorbereitet.
Für gewisse Tricks laden sie auch Zuschauer*innen für die Zauberperformance auf die Bühne ein oder gehen selbst in den Publikumsraum.
Zauberkünslter*innen arbeiten vorwiegend selbstständig in Rahmen eines „freien Beruf“.
In manchen Fällen arbeiten sie auch angestellt, z. B. für
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Zauberkünstler*innen:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Accessoires | 1) Modisches Zubehör zur Kleidung wie z. B. Gürtel, Taschen, Handschuhe, Schmuck 2) dekorative Gegenstände, die die Ausstattung oder Möblierung eines Raumes ergänzen, z. B. Kerzen, Vasen oder Uhren |
Performance | a) Kunst: Auftritt, Vorstellung; weiters künstlerische Aktion, Aktionismus; Mischung aus Theater, Musical, Tanz, Video und Musik. b) Finanzwirtschaft und Risikomanagement: ein Maß für den Ertrag (z. B. einer Aktie) unter Berücksichtigung des Anlagerisikos und der allgemeinen Marktlage. |