Ziviltechniker*in

Ziviltechniker*innen sind selbstständige Architekt*innen oder Ingenieurkonsulent*innen (Rechtsberater*innen), die im Bauwesen, Vermessungswesen, Bergbau oder in der Kulturtechnik und Landschaftsplanung tätig sind. In der Regel sind sie auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert. Sie führen Landvermessungen durch, erstellen Gutachten für Bauvorhaben, übernehmen Planungsaufträge und leiten die Durchführung von Bauprojekten. Darüber hinaus vertreten sie ihre Kundinnen und Kunden vor Ämtern und Behörden.

Ziviltechniker*innen arbeiten eigenständig sowie als Vorgesetzte im Team mit verschiedenen Fachkräften, siehe z. B. Bautechniker*in, Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf) oder Baumeister*in.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Informationsrecherche und Wissensmanagement
  • interdisziplinäres Denken
  • komplexes / vernetztes Denken
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung ist insbesondere im Rahmen des freien Berufes Ziviltechniker*in möglich:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung:

Die praktische Betätigung muss hauptberuflich absolviert werden und geeignet sein, die für die Ausübung der Befugnis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Praxis muss eine Zeit von mindestens drei Jahren nach Abschluss des Studiums umfassen: in einem Dienstverhältnis oder als Gewerbetreibender eines regelementierten Gewerbes oder im öffentlichen Dienst.

Ziviltechnikerprüfung: diese ist mündlich abzulegen und kann zweimal wiederholt werden.
Prüfungsgegenstände:

  • Österreichisches Verwaltungsrecht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • die für das Fachgebiet geltenden rechtlichen und fachlichen Vorschriften
  • Berufs- und Standesrecht

Vorbereitungskurse finden grundsätzlich zweimal jährlich in Form eines 14-tägigen Ganztageskurses statt. Die Teilnahme am Ziviltechnikerkurs wird empfohlen, ist aber für die Ablegung der Prüfung nicht erforderlich.

Weitere Informationen:

Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Karlsgasse 9
1040 Wien
T. 01/505 17 81/0, E. kammer@arching.at

Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
Schönaugasse 7
8010 Graz
T. 0316/82 63 44/0, E. office@ztkammer.at

Kammer der ZiviltechnikerInnen für Oberösterreich und Salzburg
Kaarstraße 2/II
4040 Linz
T. 0732/73 83 94/0, E. linz@arching-zt.at bzw. salzburg@arching-zt.at

Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg
Rennweg 1
6020 Innsbruck
T. 0512/58 83 35, E. arch.ing.office@kammerwest.at


Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Baustatik

Lehre von der Berechnung der Auflagegrößen, Schnittgrößen und Verschiebungsgrößen für ein vorgegebenes Tragsystem und für vorgegebene, meist ruhende Lasten sowie weitere Einwirkungen (z. B. Temperaturänderungen, Auflagerverschiebungen). Vielfach zählt man auch die Festigkeitslehre zur Baustatik hinzu.

Bausystem

Konstruktion, Aufbau und Art des Zusammenfügens der tragenden und/oder nichttragenden Bauteile eines Bauwerkes.

BIM

Mit Hilfe von BIM - Building Information Modeling (Gebäudedaten-Modellierung) wird ein digitales Modell eines Bauprojektes bzw. bestehenden Gebäudes erstellt. Planung, Errichtung sowie Betrieb können digital dargestellt, administriert, koordiniert und dokumentiert werden. Alle Gewerbe, die am Bauvorhaben beteiligt sind (Architekt*innen, Baumeister*innen, Haustechniker*innen, Facility Manager*innen usw.), können gemeinsam an dem digitalen Modell arbeiten.

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

Facility Management

Engl. Fachbegriff für Gebäudeverwaltung. Darunter versteht man die Planung, Bewirtschaftung und das Controlling (die Kostenrechnung) von Gebäuden. Das Facility Management umfasst sämtliche infrastrukturelle Einrichtungen wie z. B. Sicherheitsdienstleistungen, Reinigungsangebote oder die Grünflächenpflege, aber auch das technische Gebäudemanagement wie Wartung und Sicherung der technischen Anlagen des Hauses (z. B. Licht, Lift, sanitäre Anlagen). Den Hauptteil der Arbeiten nimmt nach wie vor der kaufmännische Teil ein, d. h. Abrechnung der Miet- und Nebenkosten für ein Wohnhaus oder ganze Gebäudekomplexe.

Industrie 4.0

Unter Industrie 4.0 versteht man die vermehrte Digitalisierung und Automatisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen in allen Arbeits- und Wirtschaftsbereichen, etwa durch Computer und Roboter. Wesentliches Element von Industrie 4.0 ist dabei die intelligente, digitale Vernetzung der gesamten Produktionsumgebung ("smart production"), also von den Maschinen und Anlagen über die Logistik- und Manipulationssysteme bis hin zur Gebäudetechnik untereinander, aber auch mit dem Menschen (MitarbeiterInnen).

Die erste industrielle Revolution bestand in der Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft; darauf folgtedie zweite industrielle Revolution, geprägt durch Massenfertigung mit Hilfe von Fließbändern und elektrischer Energie, sowie daran anschließend die dritte industrielle Revolution oder digitale Revolution mit Einsatz von Elektronik und IT (v. a. die speicherprogrammierbare Steuerung und die CNC-Maschine) zur Automatisierung der Produktion.

Urbanistik

Fachbegriff für Städtebau, vor allem Städteplanung.

Zeitmanagement

Unter Zeitmanagement versteht man die optimale Planung und Einteilung von zeitlichen Ressourcen, vor allem in Projekten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (deadline) fertig gestellt oder abgegeben sein müssen. Entscheidend ist hier eine realistische Kalkulation des Zeitaufwandes.