Triebfahrzeugführer*innen steuern Lokomotiven und Triebwagen (z. B. Diesel- und Elektrolokomotiven) von Personen- und Güterzügen. Sie befahren Zugstrecken des öffentlichen Schienenverkehrs nach vorgegebenem Fahrplan. Dabei achten sie darauf, dass sie Fahrtzeiten und Geschwindigkeiten genau einhalten. Vor Fahrtantritt überprüfen sie die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit der Triebfahrzeuge und der Waggons. Sie bedienen die Triebfahrzeuge auf der Strecke und führen Verschubfahrten auf Frachtenbahnhöfen durch. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bahnbetriebes zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten für den Beruf Triebfahrzeugführer*in werden betriebsintern vermittelt.
Die Ausbildung der ÖBB zum/zur Triebfahrzeugführer*in dauert bis zu 52 Wochen (Theorie und Praxis) und findet an den Traktionsstandorten vor Ort und im ÖBB-Bildungszentrum St. Pölten/Wörth statt. Während der Ausbildung wird praktisches und theoretisches Wissen in den Bereichen Technik, Sicherheitseinrichtungen, Vorschriften und Fahrausbildung vermittelt, wobei mit dem in Kooperation mit den ÖBB entwickelten Fahrsimulator modernste Technik in der praktischen Ausbildung eingesetzt wird. Die Ausbildung schließt mit einer behördlichen, kommissionellen Prüfung ab.
Voraussetzungen für eine Aufnahme bei der ÖBB als Triebfahrzeugführer*in sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung, erstklassige Hör- und Sehfähigkeit (z. B. keine Farbenblindheit), guter körperlicher Allgemeinzustand, absolute Abstinenz von Drogen, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, abgeschlossener Wehr- oder Zivildienst sowie die Bereitschaft zum Schichtdienst.
Ein positiv absolviertes Vorstellungsgespräch ist der erste Schritt für eine zukünftige Laufbahn als Triebfahrzeugführer*in. Danach erfolgt die ärztliche und eignungspsychologische Tauglichkeitsfeststellung.
Die Ausbildung ist außerdem im Rahmen des Lehrberufs Elektrotechnik (°Elektrotechnik (Modullehrberuf)#) durch Absolvierung des Spezialmoduls °Eisenbahntransporttechnik# möglich.
Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten bei den Österreichischen Bundesbahnen finden Sie auf den Job- und Karriereseiten der ÖBB: ÖBB Jobs & Karriere
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Triebfahrzeugführer*innen führen Züge des Personen- und Güterverkehrs. Sie steuern Triebfahrzeuge (Diesel- und Elektrolokomotiven) von Regional-, Intercity-, Eurocity- und Schnellbahnzügen. Vor der Fahrt besorgen sie sich genaue Informationen über den Streckenverlauf, lesen den Fahrplan sowie sonstige für die Zugfahrt relevante Angaben, wie Haltestellen, Abfahrts- und Ankunftszeiten. Während der Fahrt achten sie auf Streckensignale und kommunizieren via Funk mit den Fahrdienstleitungen der Bahnhöfe.
Vor Fahrtantritt stellen sie die Fahrtüchtigkeit und Betriebssicherheit des Triebfahrzeuges sicher, sie prüfen die Lichtanlagen, führen Bremskontrollen durch usw. Treten während der Fahrt Störungen oder technische Mängel auf, müssen sie in der Lage sein, diese zu beurteilen und nach Möglichkeit zu beheben bzw. für deren Behebung zu sorgen. Sie sind verantwortlich für die sichere Beförderung von Personen sowie von Gütern und Frachten aller Art, z. B. Postsendungen, Containerladungen oder Gefahrengüter wie Chemikalien und Treibstoff. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist der Schienenverkehr durch strenge gesetzliche Vorschriften geregelt, denn schon kleine Unachtsamkeiten wie die Missachtung eines Signals können zu schweren Unfällen führen.
Triebfahrzeugführer*innen bedienen Triebfahrzeuge, d. h. Diesel- oder Elektrolokomotiven von Personen- und Güterzügen. Sie hantieren mit Funkgeräten, Mobiltelefonen, Sprechanlagen und führen Fahrtenbücher, Dienstpläne etc.
Triebfahrzeugführer*innen arbeiten nach Dienstplan in den Führungskabinen von Triebfahrzeugen sowie in den Triebwagengarnituren. Die Führung von Zügen wird im Schichtdienst ausgeübt. Triebfahrzeugführer*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen, Zugbegleiter*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bahnbetriebes zusammen, siehe z. B. Fahrdienstleiter*in, Verschieber*in, Stellwerksmitarbeiter*in.
Der Beruf Triebfahrzeugführer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Triebfahrzeugführer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten verschiedene betriebsinterne Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Triebfahrzeugführer*innen an.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich Kurse und Lehrgänge an, die auch für Triebfahrzeugführer*innen relevant sein können. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Infrastruktur | Unter "Infrastruktur" wird die Summe des Straßen-, Schienen-, Elektrizitäts-, Wasser- und Güterangebotsnetzes verstanden, die die Versorgung einer Region oder einer Stadt sicherstellt und somit die organisatorische Grundlage für das wirtschaftliche Funktionieren bildet. In umfassender Bedeutung beinhaltet dieser Begriff z. B. auch Bildungs- und Kultureinrichtungen, militärische Anlagen und Arbeitskräfte. |
Remise | Ein Gebäude, das zur Verwahrung, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen genutzt wird. |
Stellwerk | Eine Anlage des Eisenbahnwesens, die zur zentralen Steuerung der Einrichtungen im und am Schienenfahrweg (z. B. Weichen und Signale) dient. |