Triebfahrzeugführer*innen steuern Lokomotiven und Triebwagen (z. B. Diesel- und Elektrolokomotiven) von Personen- und Güterzügen. Sie befahren Zugstrecken des öffentlichen Schienenverkehrs nach vorgegebenem Fahrplan. Dabei achten sie darauf, dass sie Fahrtzeiten und Geschwindigkeiten genau einhalten. Vor Fahrtantritt überprüfen sie die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit der Triebfahrzeuge und der Waggons. Sie bedienen die Triebfahrzeuge auf der Strecke und führen Verschubfahrten auf Frachtenbahnhöfen durch. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bahnbetriebes zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten für den Beruf Triebfahrzeugführer*in werden betriebsintern vermittelt.
Die Ausbildung der ÖBB zum/zur Triebfahrzeugführer*in dauert bis zu 52 Wochen (Theorie und Praxis) und findet an den Traktionsstandorten vor Ort und im ÖBB-Bildungszentrum St. Pölten/Wörth statt. Während der Ausbildung wird praktisches und theoretisches Wissen in den Bereichen Technik, Sicherheitseinrichtungen, Vorschriften und Fahrausbildung vermittelt, wobei mit dem in Kooperation mit den ÖBB entwickelten Fahrsimulator modernste Technik in der praktischen Ausbildung eingesetzt wird. Die Ausbildung schließt mit einer behördlichen, kommissionellen Prüfung ab.
Voraussetzungen für eine Aufnahme bei der ÖBB als Triebfahrzeugführer*in sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung, erstklassige Hör- und Sehfähigkeit (z. B. keine Farbenblindheit), guter körperlicher Allgemeinzustand, absolute Abstinenz von Drogen, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, abgeschlossener Wehr- oder Zivildienst sowie die Bereitschaft zum Schichtdienst.
Ein positiv absolviertes Vorstellungsgespräch ist der erste Schritt für eine zukünftige Laufbahn als Triebfahrzeugführer*in. Danach erfolgt die ärztliche und eignungspsychologische Tauglichkeitsfeststellung.
Die Ausbildung ist außerdem im Rahmen des Lehrberufs Elektrotechnik (°Elektrotechnik (Modullehrberuf)#) durch Absolvierung des Spezialmoduls °Eisenbahntransporttechnik# möglich.
Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten bei den Österreichischen Bundesbahnen finden Sie auf den Job- und Karriereseiten der ÖBB: ÖBB Jobs & Karriere
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Infrastruktur | Unter "Infrastruktur" wird die Summe des Straßen-, Schienen-, Elektrizitäts-, Wasser- und Güterangebotsnetzes verstanden, die die Versorgung einer Region oder einer Stadt sicherstellt und somit die organisatorische Grundlage für das wirtschaftliche Funktionieren bildet. In umfassender Bedeutung beinhaltet dieser Begriff z. B. auch Bildungs- und Kultureinrichtungen, militärische Anlagen und Arbeitskräfte. |
Remise | Ein Gebäude, das zur Verwahrung, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen genutzt wird. |
Stellwerk | Eine Anlage des Eisenbahnwesens, die zur zentralen Steuerung der Einrichtungen im und am Schienenfahrweg (z. B. Weichen und Signale) dient. |