Zugbegleiter*innen betreuen Fahrgäste in Personenzügen des öffentlichen Bahnverkehrs. Sie kontrollieren die Fahrausweise, erteilen Auskünfte und tragen Verantwortung für das gesamte Zugpersonal. Während der Fahrt kommunizieren sie per Funk mit den Fahrdienstleitungen der Haltestationen und informieren die Fahrgäste gegebenenfalls über Betriebsstörungen oder Verspätungszeiten.
Mitunter unterstützen Zugbegleiter*innen auch im Bordservice, zum Teil auch nur in der ersten Klasse. Sie geben Zeitungen aus und servieren Getränke und Snacks an den Sitzplatz der Reisenden.
Zugbegleiter*innen arbeiten im Team mit Mitarbeiter*innen des Bahnbetriebes (z. B. Triebfahrzeugführer*in, Fahrdienstleiter*in) und haben Kontakt zu den Fahrgästen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung der ÖBB zum/zur Zugbegleiter*in erfolgt in einem theoretischen Teil und einem Praxisteil. In der Theorie wird das tarifliche und eisenbahnbetriebliche Grundwissen vermittelt. Im Praxisteil wird auf die Besonderheiten der Örtlichkeiten und Fahrzeuge sowie der professionellen Betreuung der Fahrgäste eingegangen. Ein weiterer Teil der Ausbildung sind Verhaltensseminare und Sicherheitstrainings. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden betriebsintern vermittelt.
Die Ausbildung zum/zur Zugbegleiter*in dauert rund 5 Monate (Theorie und Praxis) und findet je nach Bedarf in Wien, Graz und Linz statt.
Voraussetzungen für eine Aufnahme als Zugbegleiter*in bei den ÖBB sind sehr gute Deutschkenntnisse, gute Englischkenntnisse, ein guter körperlicher Allgemeinzustand, hohes Sicherheitsbewusstsein, absolute Verlässlichkeit und Pünktlichkeit, absolute Abstinenz von Drogen, Bereitschaft zum Turnusdienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste), abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, einwandfreier Leumund und freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Das Aufnahmeverfahren umfasst unter anderem eine Informationsveranstaltung, eine ärztliche und eignungspsychologische Tauglichkeitsfeststellung sowie ein Auswahlverfahren.
HINWEIS: Mit dem Ausbildung °Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf)# kann die Qualifikation zum/zur Zugbegleiter*in seit 2022 auch über eine Lehre erfolgen.
Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten bei den Österreichischen Bundesbahnen finden Sie auf den Job- und Karriereseiten der ÖBB: ÖBB Jobs & Karriere
Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freie Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.