Hundetrainer*in

Hundetrainer*innen trainieren Hunde aller Rassen. Sie bringen diesen Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“, „bei Fuß“ bei und führen auch schwierige Spezialausbildungen wie z. B. Spürhund- oder Blindenhundausbildung durch. Dabei orientieren sie sich an erprobten Ausbildungsmodellen und arbeiten eng mit den Hundebesitzer*innen bzw. den Hundeführer*innen (bei Polizei-, Lawinenhunden) zusammen. Sie arbeiten in Hundeschulen, im Auftrag von Polizei, Bundesheer und Rettungsdiensten sowie als selbstständige Hundetrainer*innen. Sie üben ihren Beruf sowohl haupt- als auch nebenberuflich aus.

Siehe auch die Spezialisierung Assistenzhundetrainer*in

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Grundausbildung durchführen, Grundkurse abhalten
  • Spezial- oder weiterführenden Kurse abhalten (z. B. Fährtensuche, Schutzhund-Ausbildung)
  • Hundestaffeln für Spezialeinsätze ausbilden (z. B. im Bereich Drogenfahndung, Spurensuche, Bergrettung)
  • Hunde zu Blindenhunden ausbilden
  • verbale (= Rufzeichen) und nonverbale Kommandos (= Handzeichen) an die Hundehalter*innen vermitteln
  • Hundebesitzer*innen in Fragen der Hundehaltung beraten
  • die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Tierhaltung und Abrichtung kennen und anwenden

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • gute Stimme
  • gutes Hörvermögen
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Beobachtungsgabe
  • mit Tieren umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Selbstbeherrschung
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

Für den Beruf Hundetrainer*in gibt es keine geregelte Ausbildung. Facheinschlägige Kurse und Lehrgänge von Weiterbildungseinrichtungen und Hundeschulen bieten eine grundlegende Ausbildung für den Beruf. Weitere Fähigkeiten werden durch die Mitarbeit in der Praxis erworben.

Die Exekutive (Bundespolizei) und das Bundesheer beschäftigen und schulen eigene Hundetrainer*innen. Diese müssen die für den Dienst bei der Exekutive vorgesehene Dienstprüfung ablegen.

Dauer: 9 Module + 3 Supervisionstage

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: keine speziellen Voraussetzungen

Abschluss: Diplomprüfung mit Zertifikat

Weitere Infos: https://www.mauritiushof.academy/hundetrainer-ausbildung

Adressen:

Mauritiushof NaturAkademie MNA
Rappoltschlag 13
3914 Waldhausen

Tel.: +43 (0)2877 20059
email: info@zentrum-mauritiushof.at
Internet: https://www.mauritiushof.academy/

Dauer: 141 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: keine besonderen Voraussetzungen

Abschluss: WIFI-Zeugnis und WIFI-Diplom

Weitere Infos: https://www.bgld.wifi.at/kurs/9090x-wifi-hundetrainerin-grundlehrgang?vanr=9090015

Adressen:

WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
email: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/

Dauer: Gesamtaufwand 2.000 Arbeitsstunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • das abgeschlossene 18. Lebensjahr
  • EDV-Grundkenntnisse (Word, Excel, Power, Point, PDF)
  • ein sicherer Umgang mit digitalen Medien
  • ein Endgerät (Computer/Laptop/Tablet) mit (integrierter) Kamera, (integriertem) Mikrofon und stabiler Internetverbindung
  • eine funktionierende E-Mailadresse
  • Erfahrungen im Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten (von Vorteil)

Abschluss: Zertifikat

Weitere Infos: https://www.tierealstherapie.at/tiertrainerin/

Adressen:

Tiere als Therapie, Wissenschafts- und Ausbildungszentrum (TAT WAZ)
Silenegasse 2 2, Stiege 3/Zentrum für Mensch-Tier-Begegnung
1220 Wien

Tel.: +43 1 890 64 07
email: tat-waz@tierealstherapie.at
Internet: https://www.tierealstherapie.at/

Selbstständigkeit

Für Hundetrainer*innen besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung im Rahmen des Freien Gewerbes Tiertrainer*in (Gewerbewortlaut: Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten).

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Hundetrainer*innen bilden Hunde aller Rassen aus. Dabei orientieren sie sich an erprobten Ausbildungsmodellen und entwickeln eigene Ausbildungspläne. Bei allen ihren Tätigkeiten achten sie darauf, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.

In Hundeschulen werden Kurse verschiedener Stufen abgehalten. In Grundkursen werden den Tieren zunächst die Basiskommandos wie „bei Fuß gehen“ oder „Sitz“, „Platz“, „Bring“ beigebracht. Dieser Grundkurs endet mit der sogenannten Gehorsamkeitsprüfung, bei der Hunde und Hundebesitzer*innen die Kommandos vor einer Jury demonstrieren müssen. Aufbauend auf den Grundkurs, der für alle Hunderassen geeignet ist, schließen spezielle Kurse an (z. B. Fährtensuche, Schutz- und Wachhundausbildung), für die in der Regel nur Hunde mit bestimmten Charaktereigenschaften in Frage kommen.

Hundetrainer*innen arbeiten auch für Polizei, Militär und Rettungsdienste und bilden dort Hunde bestimmter Rassen (häufig Schäfer, Rottweiler) für bestimmte Einsatzgebiete aus. Im Polizeidienst werden Hundestaffeln bei der Suche nach Tätern, Beweismitteln, Drogen oder Sprengstoff, im Rettungsdienst bei der Suche nach Verschütteten, Verunglückten und Vermissten eingesetzt. Sie arbeiten dabei eng mit den Hundeführer*innen zusammen, die für die Haltung, Pflege und Betreuung der Hunde zuständig sind.

Ein wichtiger Ausbildungsbereich ist die Abrichtung von Blindenhunden. Für diese besonders anspruchsvolle Ausbildung kommen nur Hunde in Frage, die eine ganze Reihe wichtiger Eigenschaften mitbringen, z. B. soziale Verträglichkeit, hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen, geringe Aggressivität und Ängstlichkeit, Folgsamkeit, Lernwilligkeit und Lernfähigkeit, aber z. B. auch körperliche Gesundheit und eine Schulterhöhe, die zwischen 50 und 65 cm liegen sollte.

Außerhalb von Exekutive und Bundesheer, die Hundetrainer*innen in Vollzeit beschäftigen, sind Hundetrainer*innen an allgemeinen Hundeschulen oder Hundevereinen neben- oder hauptberuflich tätig. Viele Hundetrainer*innen üben ihren Beruf selbstständig im Rahmen des freien Gewerbes „Ausbilden von Tieren“ aus. Sie müssen für ihre Tätigkeit viel Geduld im Umgang mit Hunden sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen.

Arbeitsmittel

Hundetrainer*innen arbeiten beim Abrichten der Hunde mit verschiedenen Geräten und Hindernissen wie Treppen, Stufen, Leitern, Stegen, Wippen, Gerüsten, Flatterplanen, Maschinen, Autos, Höhlen, Kleiderpuppen etc.
Beim Training legen sie den Hunden zeitweise Leine, Beißkorb/Maulkorb und Brustgeschirr an und teilen zur positiven Verstärkung Belohnungsfutter aus. Sie stellen den Hunden Futternäpfe, Wassernäpfe und Spielzeug (z. B. Schnur- und Schleuderbälle) zur Verfügung.

Hundetrainer*innen führen aber auch Verwaltungsarbeiten durch und arbeiten dabei mit unterschiedlichen Büro- und Kommunikationsgeräten, Computern, Laptops, Mobiltelefonen und verwenden Büro- und Verwaltungssoftware. Sie lesen Fachbücher und Zeitschriften, Onlineforen und verwenden unterschiedliche Werbematerialien.

Arbeitsumfeld

Hundetrainer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten und auf Trainingsplätzen von Hundeschulen und Zuchtvereinen von Rassehunden oder auf Abrichteplätzen bei Polizei, Bundesheer und Rettungsdiensten. Viele Hundetrainer*innen üben ihren Beruf selbstständig im Rahmen eines freien Gewerbes „Tiertrainer*in“ aus, manchmal sind sie dabei auch nebenberuflich tätig.

Hundetrainer*innen arbeiten eigenständig sowie mit Berufskolleg*innen, Hundebesitzer*innen und Hundeführer*innen zusammen und stehen in Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten und polizeilichen Sondereinheiten.

  • allgemeine Hundeschulen
  • Hundeschulen für spezielle Rassehunde (z. B. Rottweiler, Schäferhunde)
  • Hundeabrichtungsvereine
  • Hundeabrichtungseinheiten bei Polizei oder (Berg-)Rettung
  • selbstständig als Tiertrainer*in

Der Beruf Hundetrainer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • bestimmte Hunderassen
  • Spezialausbildungen: Blindenhunde, Lawinensuchhunde, Wachhunde etc.

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Hundetrainer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen in vielen verschiedenen relevanten Bereiche, insbesondere zu kaufmännischen-betriebswirtschaftlichen Themen, Kurse und Lehrgänge durch, etwa in Buchhaltung, Betriebsführung und Administration, aber auch in Tierschutz und Erste Hilfe.

Eine wichtige Möglichkeit für Hundetrainer*innen, um sich auf dem neuesten Stand zu halten, ist die laufende Lektüre von Fachzeitschriften und anderen Publikationen (online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Nutzung an Netzwerken und Foren (online und offline).

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten auch eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf oder im Bereich Tierpflege, ein Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, z. B. Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Veterinärmedizin

= Tierheilkunde