Segellehrer*in

Segellehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen aller Altersstufen sowohl in der Theorie als auch der Praxis des Segelns. Sie erläutern die unterschiedlichen Bootstypen sowie die Grundbegriffe des Segelns, üben mit ihnen die unterschiedlichen Knoten und bestimmte Segelmanöver (z. B. Wenden und Halsen) sowie das An- und Ablegen der Boote oder Erste-Hilfe-Maßnahmen. Sie unterrichten dabei überwiegend alleine, bei bestimmten beruflichen Spezialisierungen bzw. Aufgabenstellungen allerdings auch in Teams (z. B. im Vereins- oder Leistungssport bzw. im Bereich der Sportrehabilitation). Schließlich prüfen sie das Wissen ihrer Schüler*innen und stellen diesen die Segelscheine aus.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Segelunterricht planen und organisieren
  • theoretische und praktische Fertigkeiten vermitteln
  • Material- und Wetterkunde unterrichten
  • Grundfertigkeiten wie die Herstellung spezieller Knoten einüben
  • Segelprüfungen abnehmen
  • Schiffe und Segel reinigen und pflegen
  • kleinere Schäden an den Booten, Segeln und am Tauwerk ausbessern, bei größeren Schäden Reparatur veranlassen
  • administrative Tätigkeiten (Verwaltungsarbeiten) durchführen (z. B. Anmeldungen aufnehmen, Unterrichtsverlauf dokumentieren)

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Beweglichkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • guter Gleichgewichtssinn
  • Sportlichkeit
  • Trittsicherheit
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • didaktische Fähigkeiten
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • guter Orientierungssinn

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Reisebereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit

Die Ausbildung zum/zur Segellehrer*in wird in von der Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO) anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt.
Der Lehrer*innenausbildungsplan ist zweistufig und gliedert in Segellehrer-Assistent*in und Segellehrer*in. Dieser Aufbau nimmt Rücksicht auf die jeweiligen Ziele der Kursteilnehmer*innen, insbesondere, ob die zukünftigen Lehrer*innen diese Tätigkeit nur vorübergehend ausüben möchten oder sie, z. B. als Schulleiter*innen, zu ihrem Hauptberuf wählen.

Infos rund um die Ausbildung zum/zur Segellehrer*in findest du auf der SEite der Wassersport Schulvereinigung Österreichs (WSVO).

Art: Lehrgang

Dauer: 4 Tage für die C-Lizenz und 3 Tage für die C-Lizenz Plus

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Für die Teilnahme am Segellehrerkurs werden der BFA-Binnen (vormals A-Schein), sehr gute Segelkenntnisse und Schwimmkenntnisse vorausgesetzt.
  • Für den Surflehrerkurs werden sehr gute Surfkenntnisse, Schwimmkenntnisse und ein Surf – Grundschein vorausgesetzt.
  • Mindestalter für Kurs: 15 Jahre / Mindestalter für Prüfung 16 Jahre

Abschluss:

Nach Prüfung durch die WSVO

  • C-Lizenz; gütlig 3 Jahre ab Prüfungsdatum
  • C-Lizenz Plus; unbeschränkt gültig

Info:

Zielgruppe: Personen, die Segel- oder Surflehrer*in werden möchten

Kosten: EUR 290,00 je Lizenzausbildung

Dauer: einmal 4 Tage für die C-Lizenz und einmal 3 Tage für die C-Lizenz Plus
Für den Erhalt der C-Lizenz Plus ist ein dreiwöchiges Praktikum bei einer Segel- oder Surfschule notwendig.

Termin und Preis: Info unter office@segelschule-neusiedl.at

Weitere Infos: https://segelschule-neusiedl.at/kurse/ausbildung-fur-segel-und-surflehrerinnen/

Adressen:

Segelschule Neusiedl GmbH
Seegelände 13
7100 Neusiedl am See

Tel.: +43 (0)664 88 25 14 07
email: office@segelschule-neusiedl.at
Internet: https://segelschule-neusiedl.at/

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Freie Berufe:

  • als Sportlehrer*in fallen Segellehrer*innen (inkl. Betrieb einer Surf- und Segelschule) in den Bereich der vortragenden und lehrenden Tätigkeiten (Privatunterrichte)
(Hinweis: soweit sich die Tätigkeit auf die Planung und Anleitung (Unterricht, Privatunterricht) zu Fitnessübung für Gruppen oder Einzelpersonen beschränkt und keine weitergehenden Beratungsleistungen damit verbunden sind, die in den Rahmen eines Reglementierten Gewerbes fallen könnten.)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe, Vortragende oder andere selbstständige Unterrichtstätigkeiten). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Segellehrer*innen erklären ihren Schüler*innen die unterschiedlichen Bootstypen, üben verschiedene Arten von Knoten an den Tauen, vermitteln – abhängig von den Kurserfordernissen – sowohl Grundbegriffe des Segelns (z. B. Lee und Luv oder Back- und Steuerbord) als auch Techniken der Navigation und trainieren den Umgang mit Funk- und Radargeräten. Sie üben mit ihnen das An- und Ablegen der Boote, das Ankern, das Setzen der Segeln, das Wenden und Halsen etc. Nach Ende des Kurses prüfen sie ihre Schüler*innen und stellen die Segelscheine aus, z. B. für den Grundkurs, A-Schein (= Befähigungsausweis zur Führung von Segelyachten auf Binnengewässern), B-Schein (= Befähigungsausweis für Küstenfahrten).

Sie unterweisen die Kursteilnehmer*innen nicht nur in den verschiedenen Segeltechniken, sondern führen mit ihnen auch Seerettungsmanöver und Erste-Hilfe-Kurse durch. Die Vermittlung von Rechtsgrundlagen (z. B. Vorrangregeln am Wasser) gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie das Organisieren von Ausflügen zum Sammeln von Praxiserfahrung.

Arbeitsmittel

Segellehrer*innen führen ihre Arbeit auf Schulsegelschiffen durch und hantieren dabei mit der gesamten Schiffsausrüstung (Segel, Masten, Taue, Steuer, Navigationseinrichtungen u. a.). Teilweise tragen sie dabei spezielle Segel- bzw. Schutzausrüstung (z. B. Schwimmwesten). Zur Vorbereitung und Durchführung des theoretischen Unterrichts setzen sie Fachliteratur, Lehrfilme, Videogeräte, Aufzeichnungen und Karten ein.

Arbeitsumfeld

Segellehrer*innen haben im Unterricht Kontakt zu Menschen verschiedener Altersstufen. Vorwiegend arbeiten sie in Segel- und Surfschulen, wo sie das Training alleine durchführen. Je nach beruflicher Spezialisierung bzw. Aufgabenstellung kommt auch Teamarbeit vor, zum Beispiel im Vereins- oder Leistungssport bzw. im Bereich der Sportrehabilitation (z. B. Segelkurse für Menschen mit Behinderungen); hierbei arbeiten sie im Team mit den jeweiligen Betreuer*innen (siehe Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenarbeit (BA) bzw. Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB)).

Segellehrer*innen arbeiten sehr viel im Freien bei unterschiedlichen Wetterverhältnissen.

Werden Kurse außerhalb Österreichs (z. B. an der Adria) angeboten, sind diese mit längeren Auslandsaufenthalten verbunden.

  • Segel- und Surfschulen

Für Segellehrer*innen bietet sich als Weiterbildung die staatliche Lehrwarte- bzw. Instruktor*innenausbildung, die staatliche Trainer*innenausbildung oder die Diplomtrainer*innenausbildung an.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der österreichischen Bundessportakademie.

Weitere Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Segellehrer*innen:

  • Segelboote – Marken und Typen
  • Sportjournalismus
  • Gesundheits- und Sporttherapie
  • Sportartikelindustrie, Sportartikelhandel
  • Mental-Coaching

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

GPS

GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung.

Kiel

= Flosse an der Rumpf-Unterseite von Segelbooten. Kiele bestehen meist aus Blei, Gusseisen und/oder Kunststoffen und sind mittels Kielbolzen mit dem Schiffsrumpf verschraubt. Das Gewicht eines Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewicht des Bootes ausmachen.

Kielboot

Ein Kielboot ist ein Segelboot, das an seiner Rumpfunterseite einen schweren Ballastkiel in Form einer Flosse (Kiel) trägt. Das Gewicht des Kiels kann mehr als 50 % des Gesamtgewichts des Bootes ausmachen.

Navigation

Fachbezeichnung für Steuern bzw. Steuerkunde, umfasst z. B. Kenntnisse wie geographisches Kartenlesen, Seekartenlesen, Astro-Navigation, Funk- und GPS-Navigation und dergleichen.

Radar

Kurzform von: radio detecting and ranging: Verfahren zur Ortung von Gegenständen im Raum mithilfe gebündelter elektromagnetischer Wellen, die von einem Sender ausgehen, reflektiert werden und über einen Empfänger auf einem Anzeigegerät sichtbar gemacht werden.