Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen, die aufgrund geistiger, emotionaler oder körperlicher Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind. Die Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen begleiten und unterstützen, fördern und pflegen diese Menschen.
Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig und arbeiten eng mit Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung (BB) sowie mit anderen Fachkräften des Gesundheits- und Sozialwesens (z. B. mit Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen) zusammen.
Die Unterschiede zwischen Fach- und Diplomsozialbetreuer*innen liegen Umfang der Tätigkeiten, zu denen sie berechtigt sind und damit auch im Ausbildungsumfang.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise im folgenden freien Gewerbe gegeben:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
E-Health | E-Health bezeichnet die Vernetzung von Patientinnen und Patienten und Gesundheitseinrichtungen (Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Pflege- und Sozialeinrichtungen, Rettungsdienste usw.) durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In den Bereich E-Health fallen z. B. TeleMonitoring-Systeme, über die ein*e Patient*in regelmäßig von zu hause Messwerte an eine*n Arzt/Ärztin oder Krankenhaus übermittelt und dort der Gesundheitszustand überprüft und erforderlichenfalls die Therapie angepasst werden kann. Weitere Beispiele sind: Elektronische Krankenakte, Gesundheits-Apps (z. B. Diabetes, Menstruation), Online-Apotheke, Online-Beratung zur Gesundheit etc. |
Empathie | Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Situation und Problemlagen anderer Menschen einzufühlen. |
Integration | a) gesellschaftlich/beruflich: ist der Einbezug von Menschen in eine Lebens- oder Arbeitsgemeinschaft, die aus den verschiedensten Gründen von dieser ausgeschlossen waren b) technisch: Einbau von einzelnen Bauteilen, Komponenten in ein bestehendes System bzw. auch zusammenfügen verschiedener Elemente/Bauteile/Komponenten zu einem gemeinsamen System, z. B. in der Elektrotechnik, Elektronik, IT |
Motorik | Gesamtheit der aktiven, vom Gehirn aus gesteuerten Bewegungen des menschlichen Körpers. |
Psychosoziale Betreuung | bezeichnet alle Angebote für Menschen, bei denen sowohl eine psychische Beeinträchtigung als auch soziale Probleme aufgetreten sind. Durch besondere Maßnahmen wie z. B. der Unterstützung bei der Tagesstrukturierung oder der Sicherung von (finanziellen) Ansprüchen soll die Lebenssituation der Menschen positiv beeinflusst werden. |
Supervision | Supervision hilft Menschen mit psychisch belastenden Berufen, wie z. B. Elementarpädagogen/-pädagoginnen, Therapeut*innen, ihr berufliches Handeln zu überdenken und zu gestalten. Durch die bewusste Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten und belastenden Situationen werden neue Einsichten gewonnen. |