Baumaschinentechnik

Die Ausbildung zum/zur Baumaschinentechniker*in erfolgt im Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik im Schwerpunkt Baumaschinen. Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du unter:

Baumaschinentechniker*innen warten und reparieren alle Arten von Maschinen, Gerätschaften und Anlagen, die im Bauwesen verwendet werden, wie z. B. Bagger, Kräne, Raupenfahrzeuge, Transportmaschinen, Lauf- und Förderbänder usw. Je nach Spezialisierung sind sie auch mit der Konstruktion, Herstellung und Montage von Baumaschinen befasst. Sie prüfen die Baumaschinen auf ihre Funktionstüchtigkeit, bauen Zubehörteile ein, tauschen Baugruppen und Ersatzteile aus.
Baumaschinentechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen von Unternehmen der Baubranche, von Service- und Reparaturbetrieben für Baumaschinen sowie direkt auf den Baustellen im Team mit Berufskolleg*innen und anderen (bau-)technischen Fachkräften und Spezialist*innen.

Synonym zu Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen aller Art durchführen
  • dabei mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Teile von Baumaschinen testen und prüfen
  • Zubehörteile und Ersatzteile aus- und einbauen
  • Motoren, Lenk- und Bremseinrichtungen, Fahrwerke etc. kontrollieren
  • Betriebsstoffe (Öl, Wasser) wechseln, Filter, Dichtungen etc. austauschen
  • Service- und Montagepläne, Funktionszeichnungen und Schaltpläne lesen
  • im Bereich der Konstruktion technische Pläne und Skizzen anfertigen
  • Bauteile, Baugruppen und Komponenten herstellen und bearbeiten, z. B. durch Feilen, Sägen, Bohren, Schleifen, Gewindeschneiden, Meißeln, Schmieden, Drehen, Fräsen, Polieren
  • Bauteile in Maschinen montieren, z. B. durch Weichlöten, Hartlöten, Kleben, Gasschmelzschweißen, Elektroschweißen, Schutzgasschweißen
  • Bauteile und Maschinenfunktionen überprüfen, dabei diverse Mess- und Prüfwerkzeuge einsetzen
  • Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
  • technische Dokumentationen, Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft
  • Schwindelfreiheit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum/zur Baumaschinentechniker*in erfolgt im Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik im Schwerpunkt Baumaschinen: siehe °Land- und Baumaschinentechnik – Baumaschinen (Lehrberuf)#.

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle Art. 27 BGBl. II Nr. 399/2008,
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, Landmaschinentechnik, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

„Bereits ein halbes Jahr nach Beginn meiner Lehre als Baumaschinentechniker bei Zeppelin Österreich fahre ich mit auf Montage, dabei gefällt mir besonders der direkte Kontakt mit den Kunden. Neben meinem Interesse für Caterpillar-Baumaschinen, welche mich schon als Kind fasziniert haben, bestätigen auch die abwechslungsreichen Problemlösungen im Team, dass ich die richtige Berufswahl getroffen habe.“
Marvin Kitzberger, Lehrling bei Zeppelin Austria GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

Baumaschinentechniker*innen warten und reparieren Baumaschinen aller Art, wie z. B. Raupenfahrzeuge, Bagger, Transportmaschinen, Förderbänder, Hebebühnen, Kräne, Betonaufbereitungsmaschinen. Dabei testen und überprüfen sie Motoren, hydraulische, pneumatische oder computergesteuerte Einrichtungen sowie Elektrik, Elektronik, Lenk- und Bremseinrichtungen und Fahrwerke, tauschen Ersatzteile und Komponenten aus und führen diverse Reparaturarbeiten durch. Sie prüfen die Funktionen und Einstellungen der Maschinen, erfassen technische Daten und dokumentieren diese in Betriebsbüchern und Wartungsprotokollen.

Baumaschinentechniker*innen im Bereich der Konstruktion, Herstellung und Montage von Baumaschinen zeichnen technische Skizzen und Pläne, fertigen einzelne Bauteile und Baugruppen an und bauen die Maschinen und Anlagen zusammen. Dabei wenden sie verschiedene Methoden und Verfahren der Metallbearbeitung an: sie bearbeiten die herzustellenden Werkstücke teils manuell, z. B. mittels Feilen, Sägen, Schneiden, Polieren, teils maschinell, z. B. mittels Drehen, Fräsen, Bohren oder Schleifen. Sie führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch und gewährleisten auf diese Weise die Betriebssicherheit von Baumaschinen.

Arbeitsmittel

Baumaschinentechniker*innen arbeiten an und mit den unterschiedlichsten Baumaschinen und Baugeräten und deren Komponenten, wie Motoren, Lenk- und Bremseinrichtungen, hydraulischen und pneumatischen Schaltungen, Sensoren und Steuerungssystemen usw. Im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten hantieren sie mit Metallbearbeitungsmaschinen und -geräten, wie z. B. Fräs-, Bohr-, Schleif- und Drehmaschinen, Löt- und Schweißgeräte sowie mit Handwerkzeugen, wie z. B. Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Hämmer, Sägen oder Feilen.

Weiters verwenden sie Einzelteile, wie Schrauben, Nieten, Stifte, Nägel, Leitungen und Kabel. Bei allen ihren Arbeiten lesen und verwenden sie technische Montage- und Schaltpläne und führen technische Dokumentationen, Betriebsbücher, Arbeits- und Wartungsprotokolle. Sie tragen Schutzkleidung, wie Schutzhelme, Schutzbrille und Handschuhe.

Arbeitsumfeld

Baumaschinentechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Werkhallen sowie direkt vor Ort auf Baustellen (meist zu Montagezwecken). In den Werkstätten sind sie teils Lärm ausgesetzt und arbeiten bei künstlichem Licht, auf den Baustellen kann es manchmal heiß (im Sommer), aber auch kalt (in Winter und den Übergangszeiten) und auch staubig werden.

Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit anderen (bau-) technischen Fachkräften und Spezialist*innen, siehe z. B.: Maschinenbautechniker*in, Baumaschinenführer*in, Baumeister*in, Bautechniker*in, Polier*in und haben direkten Kontakt mit ihren Auftraggeber*innen sowie zu Lieferant*innen und Zulieferbetrieben von Komponenten und Zubehörteilen.

  • Service- und Reparaturbetriebe für Baumaschinen
  • Unternehmen der Baubranche mit eigener Werkstätte
  • Herstellerbetriebe von Baumaschinen

Für Baumaschinentechniker*innen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in Bezug auf neue Maschinen- und Anlagentypen und andere technische Neuerungen zu aktualisieren und zu ergänzen:

Entwicklungs- und Weiterbildungsbereiche für Baumaschinentechniker*innen:

  • Elektronik (Steuerungstechnik)
  • computergesteuerte Systeme
  • Fachenglisch
  • Projektmanagement, Dokumentation
  • Qualitätssicherung

Möglichkeiten zur Weiterbildung in den genannten Bereichen bieten Kurse der Hersteller-Firmen sowie der Erwachsenenbildungs-Einrichtungen, v. a. Berufsförderungsinstitut (bfi) und Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige, z. B. im Bereich Maschinenbau/Fahrzeugbau. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Baumaschinentechniker*innen zu Teamleiter*innen oder Abteilungsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Hydraulik

Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben.

Intelligente Systeme

Intelligente Systeme sind Systeme, die über Sensoren (mit denen Informationen aufgenommen werden) und Computersysteme (die diese Informationen verarbeiten) verfügen. Eingesetzt werden Intelligente Systeme z. B in der Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik, Medizintechnik oder Gebäudetechnik.

Pneumatik

Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt.

Sensortechnik

Ein Teilgebiet der Signal-, Regel- und Messtechnik. Über elektronische Signalmesser werden bestimmte physikalische Größen, wie z. B. Temperatur, Druck, Lichtstärke usw. registriert und umgewandelt.