Kraftfahrzeugtechnik

Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik wurde mit 1. Mai 2009 durch den Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ersetzt. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du unter:

Kraftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in KFZ-Werkstätten und führen verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen durch. Eigenständig oder im Team bauen sie schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Service („Pickerlprüfung“) durch. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen usw.

Synonym zu Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • technische Unterlagen (Baupläne, Schaltpläne etc.) lesen und interpretieren
  • Schäden am Kraftfahrzeug durch Überprüfen der wichtigsten Teile und Komponenten (Fahrgestell, Motor, Karosserie) feststellen, Fehlerdiagnosen durchführen
  • Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und beschaffen
  • Reparaturarbeiten an mechanischen und elektrischen Teilen des Fahrzeuges durchführen
  • Teile, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z. B. Zündkerzen, Luftfilter) austauschen
  • Werkstoffe wie Metallteile, Bleche und Kunststoffteile bearbeiten: Messen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schweißen, Schleifen und Trennschleifen
  • regelmäßige Servicearbeiten wie „Pickerlprüfung“ durchführen: Motor, Bremsen, Lichtanlagen, Abgaswerte etc. an entsprechenden Prüfständen und mit verschiedenen Messgeräten kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren
  • Kund*innen über die Handhabung und Wartung der Fahrzeuge beraten und informieren
  • Arbeitsprotokolle, Wartungs- und Serviceprotokolle, Kund*innenkarteien führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gute Beobachtungsgabe
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik wurde mit 1. Mai 2009 durch den Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ersetzt.

Die Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugtechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik (>> siehe °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#).

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke

  • Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik und der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


b) Teilgewerbe:

  • Autoverglasung
  • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
  • Fahrradtechnik

Informationen zum „Teilgewerbe“:
Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung).
Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Die Kraftfahrzeugtechnik hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Moderne Sicherheitstechnik (z. B. ABS, Airbag) und immer mehr Elektronik (z. B. Bordcomputer, vollautomatische Klimaanlagen, Fenster- und Türöffner, CD-Anlagen) sind mittlerweile fester Bestandteil in modernen Kraftfahrzeugen.

Bevor Kraftfahrzeugtechniker*innen mit den Reparatur- und Servicearbeiten beginnen, suchen sie systematisch nach Störungen und Defekten. Sie finden die Ursachen von Schäden und Funktionsstörungen am Fahrzeug heraus, in dem sie mit verschiedenen Messgeräten und Vorrichtungen die wichtigsten Teile am Fahrzeug überprüfen. Es werden z. B. Hörkontrollen am Motor durchgeführt, am Bremsprüfstand testen sie die Bremsanlage.

Am Abgasmessstand werden die Schadstoffwerte der Auspuffanlage gemessen und bei Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Toleranzgrenze die Ursachen ermittelt und behoben (z. B. eine schlecht eingestellte Zündanlage durch Reinigung der Zündkerzen und Prüfung des Zustandes der Elektroden neu einstellen). Am Motorprüfstand werden die Einstellungen des Motors, des Vergasers und der Zündanlage getestet. Sie führen Reifenwechsel und Ölwechsel durch und stellen Sicherheitszertifikate („Pickerl“) aus. Eine wichtige Aufgabe von Kraftfahrzeugstechniker*innen ist weiters die Beratung und Information ihrer Kund*innen über die Möglichkeiten und Funktionen der Fahrzeuge und deren sichere Handhabung und Wartung.

Arbeitsmittel

Kraftfahrzeugstechniker*innen hantieren mit Handwerkzeugen wie z. B. Schraubenzieher und -schlüssel, Zangen, Hämmer, Feilen, Bohrer, Messwerkzeuge, Kerzenschlüssel, Schrauben und Kabel sowie mit verschiedenen Maschinen und Vorrichtungen: Hebebühnen, Wagenheber, Drehmaschinen, Rundschleifmaschinen, Bohrmaschinen, Fräsmaschinen etc. Immer wichtiger werden elektronische Mess- und Prüfgeräte.

Bei ihrer Arbeit verwenden sie weiters diverse Hilfsmaterialien und Hilfsmittel wie z. B. Kühlmittel, Lötmittel, Schmiermittel, Isoliermaterial, Batteriesäure, destilliertes Wasser und Ersatzteile wie Starterbatterien, Generatoren, Starterersatzteile, Zündkerzen, Kondensatoren, Glühbirnen und Dichtungsringe.

Arbeitsumfeld

Kraftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Hallen von KFZ-Betrieben aber auch in der Kraftfahrzeugindustrie und in verschiedensten Unternehmen mit eigenem großem Fuhrpark. Je nach Auftrag und Umfang arbeiten sie eigenständig oder im Team mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen. Zu ihren Berufskolleg*innen gehören vor allem Karosseriebautechniker*innen und Kraftfahrzeugelektriker*innen (siehe z. B. Karosseriebautechnik (Lehrberuf)).

  • gewerbliche Kraftfahrzeugwerkstätten
  • Unternehmen der Kraftfahrzeugindustrie
  • Fuhrparks öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsbetriebe
  • Unternehmen (insb. Transportunternehmen) mit eigenem großem Fuhrpark

Die Berufsaussichten für Kraftfahrzeugtechniker*innen hängen sehr stark von Ihrer Bereitschaft ab, sich weiterzubilden. Durch die technischen Entwicklungen (z. B. elektronische Motor- und Fahrwerksteuerung, Antischlupfregelung, Antiblockiersystem) ist kontinuierliche Weiterbildung für die erfolgreiche Berufsausübung notwendig.

Weiterbildung bedeutet, sich fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:

  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Allgemeine Elektrotechnik und Elektronik (Analog- und Digitaltechnik, Elektrische Antriebstechnik)
  • Qualitätssicherung

Für Kraftfahrzeugtechniker*innen in Klein- und Mittelbetrieben wird auch die Kund*innenberatung und -betreuung immer wichtiger.

Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für Kraftfahrzeugtechniker*innen an (z. B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik und Turboladertechnik im PKw). Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Einschulungskurse über neue Modelle.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

ABS

Das Anti-Blockier-System (ABS) verhindert ein Blockieren der Räder beim Bremsen. Der Vorteil: Das Fahrzeug bleibt auch bei starken Bremsungen lenkbar und fahrstabil.

Frontantrieb

Motor mit Vorderradantrieb.

Hydraulik

Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben.

Intelligente Systeme

Intelligente Systeme sind Systeme, die über Sensoren (mit denen Informationen aufgenommen werden) und Computersysteme (die diese Informationen verarbeiten) verfügen. Eingesetzt werden Intelligente Systeme z. B in der Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik, Medizintechnik oder Gebäudetechnik.

Pneumatik

Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt.