Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik wurde mit 1. Mai 2009 durch den Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ersetzt. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du unter:
Kraftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in KFZ-Werkstätten und führen verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen durch. Eigenständig oder im Team bauen sie schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Service („Pickerlprüfung“) durch. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen usw.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik wurde mit 1. Mai 2009 durch den Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ersetzt.
Die Ausbildung zum/zur Kraftfahrzeugtechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik (>> siehe °Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf)#).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Teilgewerbe:
Informationen zum „Teilgewerbe“:
Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung).
Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Die Kraftfahrzeugtechnik hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Moderne Sicherheitstechnik (z. B. ABS, Airbag) und immer mehr Elektronik (z. B. Bordcomputer, vollautomatische Klimaanlagen, Fenster- und Türöffner, CD-Anlagen) sind mittlerweile fester Bestandteil in modernen Kraftfahrzeugen.
Bevor Kraftfahrzeugtechniker*innen mit den Reparatur- und Servicearbeiten beginnen, suchen sie systematisch nach Störungen und Defekten. Sie finden die Ursachen von Schäden und Funktionsstörungen am Fahrzeug heraus, in dem sie mit verschiedenen Messgeräten und Vorrichtungen die wichtigsten Teile am Fahrzeug überprüfen. Es werden z. B. Hörkontrollen am Motor durchgeführt, am Bremsprüfstand testen sie die Bremsanlage.
Am Abgasmessstand werden die Schadstoffwerte der Auspuffanlage gemessen und bei Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Toleranzgrenze die Ursachen ermittelt und behoben (z. B. eine schlecht eingestellte Zündanlage durch Reinigung der Zündkerzen und Prüfung des Zustandes der Elektroden neu einstellen). Am Motorprüfstand werden die Einstellungen des Motors, des Vergasers und der Zündanlage getestet. Sie führen Reifenwechsel und Ölwechsel durch und stellen Sicherheitszertifikate („Pickerl“) aus. Eine wichtige Aufgabe von Kraftfahrzeugstechniker*innen ist weiters die Beratung und Information ihrer Kund*innen über die Möglichkeiten und Funktionen der Fahrzeuge und deren sichere Handhabung und Wartung.
Kraftfahrzeugstechniker*innen hantieren mit Handwerkzeugen wie z. B. Schraubenzieher und -schlüssel, Zangen, Hämmer, Feilen, Bohrer, Messwerkzeuge, Kerzenschlüssel, Schrauben und Kabel sowie mit verschiedenen Maschinen und Vorrichtungen: Hebebühnen, Wagenheber, Drehmaschinen, Rundschleifmaschinen, Bohrmaschinen, Fräsmaschinen etc. Immer wichtiger werden elektronische Mess- und Prüfgeräte.
Bei ihrer Arbeit verwenden sie weiters diverse Hilfsmaterialien und Hilfsmittel wie z. B. Kühlmittel, Lötmittel, Schmiermittel, Isoliermaterial, Batteriesäure, destilliertes Wasser und Ersatzteile wie Starterbatterien, Generatoren, Starterersatzteile, Zündkerzen, Kondensatoren, Glühbirnen und Dichtungsringe.
Kraftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Werkstätten und Hallen von KFZ-Betrieben aber auch in der Kraftfahrzeugindustrie und in verschiedensten Unternehmen mit eigenem großem Fuhrpark. Je nach Auftrag und Umfang arbeiten sie eigenständig oder im Team mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen. Zu ihren Berufskolleg*innen gehören vor allem Karosseriebautechniker*innen und Kraftfahrzeugelektriker*innen (siehe z. B. Karosseriebautechnik (Lehrberuf)).
Die Berufsaussichten für Kraftfahrzeugtechniker*innen hängen sehr stark von Ihrer Bereitschaft ab, sich weiterzubilden. Durch die technischen Entwicklungen (z. B. elektronische Motor- und Fahrwerksteuerung, Antischlupfregelung, Antiblockiersystem) ist kontinuierliche Weiterbildung für die erfolgreiche Berufsausübung notwendig.
Weiterbildung bedeutet, sich fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:
Für Kraftfahrzeugtechniker*innen in Klein- und Mittelbetrieben wird auch die Kund*innenberatung und -betreuung immer wichtiger.
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für Kraftfahrzeugtechniker*innen an (z. B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik und Turboladertechnik im PKw). Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Einschulungskurse über neue Modelle.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
ABS | Das Anti-Blockier-System (ABS) verhindert ein Blockieren der Räder beim Bremsen. Der Vorteil: Das Fahrzeug bleibt auch bei starken Bremsungen lenkbar und fahrstabil. |
Frontantrieb | Motor mit Vorderradantrieb. |
Hydraulik | Durch Flüssigkeitsdruck (z. B. Mineralöle oder auch Wasser) gesteuerte Antriebssysteme in der Technik. Etwa die Steuer-, Regel-, Antriebs- oder Bremsvorrichtung eines Fahrzeuges oder einer Maschine, die mit Hilfe von Flüssigkeitsdruck betrieben wird. Zum Beispiel bremsen hydraulische Bremsen rotierende Räder durch mit Flüssigkeit gefüllte Druckzylinder, die über Bremsbacken einen Druck auf das Bremsgehäuse ausüben. |
Intelligente Systeme | Intelligente Systeme sind Systeme, die über Sensoren (mit denen Informationen aufgenommen werden) und Computersysteme (die diese Informationen verarbeiten) verfügen. Eingesetzt werden Intelligente Systeme z. B in der Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik, Medizintechnik oder Gebäudetechnik. |
Pneumatik | Ein Teilgebiet der Mechanik, welches das Verhalten von Luft und Gasen erforscht, wie z. B. Druck- und Sogeinwirkungen auf Körper (Luftdruckmechanik). Pneumatische Systeme werden vor allem im Maschinenbau und in der Fahrzeugtechnik eingesetzt. |