Buchhaltung

Der Lehrberuf Buchhaltung wurde mit 1. Juni 2012 durch den Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz ersetzt. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du unter:

Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Buchhalter*innen überwachen alle Geldein- und -ausgänge und sind für die laufenden Aufzeichnung (Verbuchung) der Geschäftsvorgänge anhand von Belegen (z. B. Rechnungen, Inventuraufzeichnungen) verantwortlich. Außerdem übernehmen sie die Lohn- und Gehaltsverrechnung und sind für die ordnungsgemäße Ablage aller Unterlagen zuständig. Buchhalter*innen verwenden für ihre Tätigkeiten entsprechende EDV-Programme. Je nach Art und Größe des Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben eigenständig oder gemeinsam im Team mit ihren Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen.

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • kaufmännisches Verständnis
  • mathematisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Buchhaltung wurde mit 1. Juni 2012 durch den Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz ersetzt. Seit 1. Juni 2012 können keine neuen Lehrlinge mehr im Lehrberuf Buchhaltung aufgenommen werden.

Die Ausbildung zum/zur Buchhalter*in erfolgt im Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz.
siehe °Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)#

Selbstständigkeit

Die selbstständige Berufsausübung wird seit 1. Jänner 2007 durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt und wird als „Selbstständige*r Bilanzbuchalter*in“ ausgeübt. Bisher erfolgte die selbstständige Berufsausübung als „Gewerbliche*r Buchhalter*in“ oder „Selbstständige*r Buchhalter*in“.

Zusätzlich zur Berufsausübung als „Selbstständige*r Buchhalter*in“ bestehen durch das BiBuG auch die eingeschränkten Befugnisse zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als „Buchhalter*in“ oder „Personalverrechner*in“.

Durch das neue Gesetz sind Bilanzbuchhalter*innen zur uneingeschränkten Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund 360.000 Euro möglich.
Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu.

Ausführliche Informationen zum Berufsrecht „Selbstständiger Bilanzbuchhalter*innen“ finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich – Bilanzbuchhaltungsbehörde

Für die bisherigen selbstständigen Berufsausübungen als „Selbstständige*r Buchhalter*in“ oder „Gewerbliche*r Buchhalter*in“ gibt es Upgrading Lehrgänge zum/zur „Selbstständigen Bilanzbuchalter*in“, die z. B. vom WIFI, vom bfi oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) angeboten werden. Informationen dazu finden sich ebenfalls unter dem oben angeführten Link.


Das Recht zur Berufsausübung als Selbstständige Bilanzbuchhalter*in, Buchhalter*in oder Personalverrechner*in wird durch eine öffentliche Bestellung durch die Paritätische Kommission erworben. Das BiBuG regelt die Voraussetzungen wie folgt:


§ 7. (1) Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sind:
1. die volle Handlungsfähigkeit,
2. die besondere Vertrauenswürdigkeit,
3. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
4. eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und
5. ein Berufssitz.


(2) Weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als
1. Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter und die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
2. Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter und
3. Personalverrechner die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner.


Zulassungsvoraussetzungen – Bilanzbuchhalter
§ 12. (1) Zur Fachprüfung für Bilanzbuchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.
(2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen.
(3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Bilanzbuchhalter erforderlich sind.


Zulassungsvoraussetzungen – Buchhalter
§ 13. (1) Zur Fachprüfung für Buchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.
(2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen.
(3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Buchhalter erforderlich sind.


Zulassungsvoraussetzungen – Personalverrechner
§ 14. (1) Zur Fachprüfung für Personalverrechner ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat.
(2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen.
(3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Personalverrechner erforderlich sind.

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

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Anlagevermögen

Anlagevermögen bezeichnet die Vermögenswerte (z. B. Gebäude, Maschinen, Einrichtungen), die dem Unternehmen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen und gebraucht werden, um die Leistung (Produktion, Verkauf etc.) zu erbringen.

Betriebliches Rechnungswesen

In jedem Unternehmen bewegen sich ständig Mengen (Güter, Geld). Das Betriebliche Rechnungswesen umfasst verschiedene Verfahren (z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung), die diese Verschiebungen erfassen und auswerten. So kann das betriebliche Geschehen geplant, gesteuert und kontrolliert werden.

Bilanz

Die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens. Bilanzen müssen zumindest einmal jährlich für ein Geschäftsjahr erstellt werden.

Bonität

Reputation einer Person oder eines Unternehmens im Hinblick auf ihre Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit.

Budget

Ein Budget ist eine in Zahlen (Geld) bewertete Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens, einer Organisation oder auch einer öffentlichen Einrichtung.

Doppelte Buchhaltung

Die Doppelte Buchführung wird von den meisten Unternehmen eingesetzt. Dabei werden für jeden Geschäftsvorfall zwei Konten erstellt, eines im Soll und eines im Haben. Auf diese Weise lässt sich der Unternehmenserfolg genauer und übersichtlicher ermitteln.

IFRS

Die International Financial Reporting Standards sind internationale Rechnungslegungsvorschriften und sollen die internationale Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen erleichtern.

ökonomisch

  1. die Wirtschaft betreffend
  2. wirtschaftlich
  3. sparsam

Passiva

Fachbegriff der Buchhaltung, auch passive Bestandskonten oder Passivposten. Sammelbegriff für alle auf der rechten Seite (Haben-Seite) einer Bilanz ausgewiesenen Positionen = Eigen- und Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Schulden).

SAP

Die SAP AG ist einer der größten Softwarehersteller der Welt. Ihr Hauptgeschäftsfeld ist die Produktion und der Vertrieb von Software zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsprozesse eines Unternehmens. In vielen Unternehmen (insbesondere in den Unternehmensbereichen Buchführung, Controlling, Vertrieb, Einkauf, Produktion, Lagerhaltung und Personalwesen) ist die von der SAP AG entwickelte Software nicht mehr wegzudenken.

Umlaufvermögen

Umlaufvermögen bezeichnet Vermögenswerte, die sich für einen kürzeren Zeitraum in einem Unternehmen befinden (z. B. Lagerbestände, Forderungen, Kassenbestände, Bankguthaben). Das Umlaufvermögen wird vor allem in der laufenden Geschäftstätigkeit, z. B. Produktion, Verkauf eingesetzt.

US-GAAP

Die United States Generally Accepted Accounting Principles sind die allgemein anerkannten US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften.