Sozialpädagog*innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche und helfen Menschen bei der Bewältigung und Lösung sozialer Probleme. Sie übernehmen dabei beratende, unterstützende, betreuende, vermittelnde und organisatorische Aufgaben. Zu ihren Klient*innen zählen vor allem Kinder, Jugendliche und ganze Familienverbände, aber auch alte Menschen, die z. B. durch Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungsverlust oder Straffälligkeit in besondere Notlagen geraten sind.
Sozialpädagog*innen arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen des Sozialwesens (z. B. Jugendämter, Kinderheime, Jugendzentren) je nach Aufgabenbereich gemeinsam mit ihren Kolleg*innen und anderen Fachkräften aus dem Sozialbereich (z. B. Jugendbetreuer*innen, Sozialarbeiter*innen, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
a) Freie Berufe: z. B. Wissenschafter*in, Journalist*in, Vortragender/Vortragende oder oder beratender Funktion.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
b) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Empathie | Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Situation und Problemlagen anderer Menschen einzufühlen. |
Hard Skills / Soft Skills | Die Bezeichnung für fachliche Kompetenzen. Im Gegensatz dazu: Soft Skills = Soziale Kompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Kommunikationskompetenz, Kontaktfähigkeit. |
Interkulturalität | Der Begriff Interkulturalität bezeichnet die Beziehung und den Austausch zwischen verschiedenen Kulturen. Interkulturalität bedeutet z. B., dass in Situationen wie etwa am Arbeitsplatz MitarbeiterInnen aus verschiedenen Kulturen gleichberechtigt behandelt werden. |
Pädagogik | Erziehungswissenschaft oder die Theorie und Praxis von Bildung und Erziehung. |
Resozialisierung | Wiedereinführung eines Menschen in das soziale Leben oder seine Wiedereingliederung in die menschliche Gemeinschaft. |
Soziometrie | empirische Methode in der Sozialpsychologie, welche die gesellschaftlichen Aspekte der Psychologie erfasst. |