Regieassistent*innen arbeiten mit Regisseur*innen bei Theater-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie kümmern sich vor allem um administrative und organisatorische Aufgaben, erstellen Kosten-, Termin- und Personalpläne und koordinieren den Ablauf der Produktion. Gemeinsam mit den Regisseur*innen besprechen sie Drehbücher, Drehpläne und Storyboards und bereiten Drehorte und Studios vor. Regieassistent*innen arbeiten eng mit allen an der Produktion beteiligten Personen zusammen, das sind z. B. Schauspieler*innen, Bühnen- und Kostümbildner*innen, Licht- und Tontechniker*innen, Kameraleute und handwerklich-technische Fachleute.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Bei der Tätigkeit als Regieassistent*in handelt es sich grundsätzlich um eine unselbstständige Berufstätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnissen/Dienstvertrages.
Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen des freien Gewerbes Filmproduktion (Gewerbeschein Filmproduktion) möglich. Dazu müssen aber jedenfalls folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Dem Filmproduzenten/der Filmproduzentin obliegen sämtliche zur Erstellung eines audiovisuellen Produktes notwendige Schritte selbstständig auszuüben: Entwicklung, Drehbuch, Kamera, Schnitt, Postproduktion und als Nebenrecht die Verwertung der Produktion.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt für gewöhnlich eine unselbstständige Tätigkeit vor.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
Als Autor*in oder Drehbuchautor*in können Regieassistent*innen als Künstler*in auch im Rahmen eines freien Berufes selbstständig tätig sein.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Abblende | Fachbegriff in der Kamera- und Filmschnitttechnik für das langsame Abdunkeln einer Szene bzw. eines Bildes bis Schwarz durch Schließen einer Blende mit der Filmkamera bzw. mit dem Fotoapparat. Beim Fernsehen durch Absenken des Bildsignalpegels bis auf Null. |
Fahraufnahme | Aufnahme mit bewegter Kamera. Diese wird mit einem Kameradolly oder einem Kran, mit einem Fahrzeug oder Flugzeug oder auch mit einer vom Kameramann bzw. von der Kamerafrau getragenen Kamera im Gehen durchgeführt. |