Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Güterbeförderung lenken Fahrzeuge des Gütertransports im Fern- und Nahverkehr. Beim Warentransport führen sie bei grenzüberschreitenden Routen auch alle Zollformalitäten durch. Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in ihren Fahrzeugen, teilweise auch in Werkstätten, Lagerhallen und im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und ihren Vorgesetzten zusammen. Berufskraftfahrer*innen haben Kontakt zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeiter*innen, Frächter*innen, Speditionskaufleuten, zur Polizei, zu Mitarbeiter*innen der Zollverwaltung und Mitarbeiter*innen der belieferten Unternehmen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu findest du z. B. auf der Website der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe:
1. Auf Basis einer Konzession:
2. Auf Basis einer Befähigungsprüfung:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
– die Zuverlässigkeit,
– die finanzielle Leistungsfähigkeit und
– die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.
Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Güterbeförderung lenken Fahrzeuge (Lastkraftwagen, Kraftwagenzüge, Sattelkraftfahrzeuge oder Tankwagen) des Gütertransports im Nah- und Fernverkehr.
Bei der Durchführung eines Waren- bzw. Gütertransports erhalten Berufskraftfahrer*innen von ihren Arbeitgeber*innen einen Transportauftrag. Sie überprüfen vor Antritt der Fahrt das Fahrzeug auf Fahr- und Verkehrssicherheit und stellen es am Warenübernahmeort bereit. Sie übernehmen die Waren und die für die Zollabwicklung benötigten Papiere. Bei der Warenverladung überwachen sie die Einhaltung der transport- und sicherheitstechnischen Vorschriften oder nehmen selbst die Verladung vor. Sie überprüfen die Vollständigkeit ihrer persönlichen Ausweispapiere sowie die Fahrzeugpapiere und planen die Fahrtroute. Dann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort, erledigen an den Grenzen die Zollformalitäten und beim Empfänger die Empfangsmodalitäten. Nach der Warenzustellung übernehmen sie erneut Frachtgut oder treten die Rückfahrt mit leerem Fahrzeug an.
Berufskraftfahrer*innen führen an den Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch. Dabei überprüfen sie alle Funktionen des Fahrzeuges wie die Bremsanlage, die Elektronik, die Lichtanlage oder den Motor. Können sie Reparaturarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung durch eine Reparaturwerkstätte.
Berufskraftfahrer*innen lenken Lastkraftwägen, Kraftwagenzüge, Sattelkraftfahrzeuge oder Tankwägen unter Beachtung der jeweils rechtlichen Bestimmungen. Sie hantieren mit Reparaturwerkzeugen (z. B. Schraubenschlüssel, Wagenheber), Mess- und Prüfgeräte und bedienen Reinigungsgeräte sowie Be- und Entladegeräte (z. B. hydraulische Hebebühnen). Sie lesen Straßenkarten und bedienen elektronische Routenplaner (GPS). Im Warentransport verwenden Berufskraftfahrer*innen einen Vielzahl an Formularen wie z. B. Fracht- und Lieferscheine, Zollformulare, Ursprungszeugnisse.
Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in Fahrzeugen. Sie sind auch in Fahrzeug- und Lagerhallen, in Werkstätten und im Freien tätig. Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Gütertransport haben Kontakt zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeiter*innen, Speditionskaufleuten (siehe Speditionskaufmann / Speditionskauffrau (Lehrberuf)), zur Polizei (siehe z. B. Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst), zu Mitarbeiter*innen der Zollverwaltung (siehe z. B. Zolldeklarant*in) und zu den Auftraggeber*innen und zu Mitarbeiter*innen der belieferten Unternehmen.
Bei sehr langen Routen legen sie regelmäßig Pausen ein und übernachten in Hotels oder im Fahrzeug. Fallweise wechseln sie sich auch mit Berufskolleg*innen ab. Bei umfangreichen Transporten fahren sie teilweise auch im Konvoi.
Der Beruf Berufskraftfahrer*in – Güterbeförderung ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Berufskraftfahrer*innen – Güterbeförderung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Alle Berufskraftfahrer*innen (Personenverkehr, Warenverkehr) müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Aber auch eine Ausbildung zum/r Kranführer*in, zum/zur Hubstaplerfahrer*in oder zum/zur Fahrlehrer*in bietet eine Weiterbildungsmöglichkeit für Berufskraftfahrer*innen – Güterbeförderung.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
ADR | Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa. |