Die Ausbildung zum/zur Betonwarenerzeuger*in erfolgt im Lehrberuf Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf).
Betonfertiger*innen im Bereich Betonwarenerzeugung stellen Betonwaren oder Betonfertigteile für den Hoch- und Tiefbau her. Zu ihren Erzeugnissen zählen z. B. Mauersteine, Randsteine, Treppen, Gehwegplatten, Bahnschwellen, Rohre, Fundamente, Decken, Stützen oder Balken. Ihr Tätigkeitsgebiet reicht dabei von der handwerklichen Herstellung (z. B. Einzelanfertigungen) bis zur automatisierten Serienproduktion. Betonfertiger*innen arbeiten in Gewerbe- oder Industriebetrieben in Werkhallen oder auf Baustellen mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf wurde durch den Lehrberuf Betonfertigteiltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Betonwarenerzeuger*in erfolgt im Lehrberuf °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Teilgewerbe:
Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Betonfertiger*innen im Bereich Betonwarenerzeugung stellen Betonwaren und Betonfertigteile für den Hoch- und Tiefbau in Einzelanfertigung oder in Serie her. Beton ist ein Gemisch aus Zement, Sand, Kies, Wasser und verschiedenen Zusatzstoffen. Die Materialeigenschaften der Betonwaren werden durch das Mischungsverhältnis dieser Inhaltsstoffe bestimmt, welches die Betonfertiger*innen berechnen, bevor sie die Betonmischung herstellen.
Sie stellen nach Zeichnungen und Plänen verschiedene Schalungen und Formen aus Holz oder Kunststoff her. Diese werden mit dem flüssigen Betongemisch befüllt. An den Verschalungen sind Rüttelmaschinen („Rüttler“) angebracht, welche durch ständiges Rütteln das Betongemisch verdichten. Zur Verringerung von Spannungen im Beton werden Stahlstäbe und Eisengitter („Bewehrungen“) in die Verschalungen verlegt. Nachdem der Beton hart geworden ist, werden die Schalungen entfernt und verschiedene Nachbehandlungsarbeiten an den fertigen Betonwaren durchgeführt.
Bei der vollautomatisierten Herstellung von Betonwaren steuern und überwachen die Betonfertiger*innen die Maschinen und Anlagen, sie beheben Störungen, führen kleinere Reparaturen durch und überprüfen die Qualität der erzeugten Betonwaren. Auch die Herstellung der Betonmischungen erfolgt computergesteuert, wobei aus verschiedenen Silos die Inhaltsstoffe über Fließbänder zur Betonmischanlage transportiert werden.
Betonfertiger*innen arbeiten mit Berechnungen, Bauzeichnungen und Plänen. Sie bearbeiten Holz und Kunststoff (für Schalungen), Stahl und Beton. Die Betonerzeugung erfolgt häufig mit computergesteuerten Maschinen und Anlagen, die sie steuern und überwachen. An den Verschalungen bringen sie sog. Rüttler an. Für den Transport und die Montage der Betonteile benutzen sie verschiedene Fahrzeuge und diverse Werkzeuge.
Betonfertiger*innen im Bereich Betonwarenerzeugung arbeiten in Werkhallen von gewerblichen oder industriellen Betonwarenerzeugungsbetrieben oder direkt auf Baustellen im Hoch- und Tiefbau. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf), Betonbau (Lehrberuf), Bautechniker*in).
Betonfertiger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Betonfertiger*innen:
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für Arbeitskräfte in Bauberufen an (u. a. Betontechnologie), die zum Teil auch für Betonfertiger*innen – Betonwarenerzeugung geeignet sind.
Für eine Höherqualifizierung ist der Besuch von Höheren Lehranstalten für Berufstätige und Kollegs im Bereich Bautechnik sowie Werkmeisterschulen und Baumeisterschulen möglich.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Drainage | Eine Drainage ist eine Entwässerung des Bodens durch Röhren- oder Grabensysteme, die das überschüssige Wasser sammeln und ableiten. Eine Balkon/Terrassen-Drainage fängt das durch Fliesenbeläge eindringende Sickerwasser auf und leitet es ab. |
Schalungen | Schalungen sind Formen aus Holz, Baustahl oder Kunststoff, die mit flüssigem Beton gefüllt werden. |