Metalltechnik – Stahlbautechnik

Der Lehrberuf Metalltechnik – Stahlbautechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Metalltechniker*in in der Stahlbautechnik erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik im Hauptmodul Stahlbautechnik. siehe Metalltechnik – Stahlbautechnik (Modullehrberuf)

Metalltechniker*innen im Bereich Stahlbautechnik stellen Stahlbaukonstruktionen her, stellen sie auf und montieren und reparieren sie. Sie arbeiten im Hallenbau, Fahrzeugbau, Kranbau und Kesselbau und stellen bauliche Einrichtungen wie Aufzüge, Lüftungsschächte, Portale und Fensterrahmen her. Dabei wenden sie verschiedene Metall bearbeitende Verfahren wie Schweißen, Löten, Nieten, Bohren, Feilen und dergleichen an und programmieren und bedienen computergesteuerte (CNC-) Werkzeugmaschinen. In größeren Betrieben sind sie zumeist auf die Herstellung von Bauteilen oder auf die Montage der Bauteile vor Ort spezialisiert. Metalltechniker*innen – Stahlbautechnik arbeiten in Werkstätten und Werkhallen sowie auf Baustellen im Team mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und verschiedenen Fach- und Hilfskräften der Bautechnik und Metallbautechnik zusammen.

Synonym zu Hauptberuf
Lehrzeit:
3 1/2 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Metalltechnik – Stahlbautechnik wurde mit 1. Juni 2011 durch den Modullehrberuf Metalltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Metalltechniker*in in der Stahlbautechnik erfolgt im Modullehrberuf Metalltechnik.
siehe °Metalltechnik (Modullehrberuf)#

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen folgender

reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich:

  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, BGBl. II Nr. 69/2003 (Novelle Art. 31 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Schlosser, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Schmiede, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

CNC

Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist.

Korrosion

Die chemische Veränderung in Oberflächenmaterialien fester Körper, z. B. bei Metallen und Gesteinen.

Legierung

Legierung nennt man das Zusammenschmelzen verschiedener Metalle zu einem Mischmetall.

Metallurgie

Wissenschaft von der chemischen Zusammensetzung und den physikalischen Eigenschaften von Metallen aller Art.

Schweißtechniken

sind verschiedene Verfahren, metallische Werkstoffe und zunehmend auch Kunststoffe bei hohen Temperaturen zu verbinden. Meist werden dabei Zusatzstoffe wie Schweißdrähte verwendet. Schweißtechniken sind z. B. Press-Schweißen, Schmelzschweißen, Gasschmelzschweißen (Autogenschweißen) mit Brenngas und Sauerstoff, Elektroschweißen (Lichtbogenschweißen), Schutzgasschweißen oder Kunststoffschweißen.