Betonfertiger*in – Betonwerksteinerzeugung

Die Ausbildung zum/zur Betonwerksteinerzeuger*in erfolgt im Lehrberuf Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf).

Betonfertiger*innen im Bereich Betonwerksteinerzeugung stellen verschiedene Betonwerksteine und Kunststeinprodukte her, die für Verkleidungen von Türen und Fenstern oder als Pflasterungen für Gänge, Treppen, Terrassen oder Grabsteine verwendet werden. Neben der Herstellung von Beton- und Kunststeinprodukten führen die Betonfertiger*innen auch Verlegungs- und Reparaturarbeiten durch. Sie arbeiten in Betrieben des Bauhilfs- oder Steinmetzgewerbes mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Synonym zu Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Schalungen und Formen nach Zeichnungen und Konstruktionsplänen anfertigen
  • Betonstahldrähte und -rahmen (Bewehrung) schneiden, biegen und in die Schalungen verlegen
  • Betonmischungen berechnen und Materialien für die Vorsatzschicht auswählen (z. B. Marmor-, Granit-, Sandsteinschotter; Farbstoffe, Wasser, Zement)
  • Betonmischanlage bedienen
  • Natursteinschotter und Beton in die Schalungen einfüllen
  • Formenteile nach Erhärten der Beton- und Kunststeinschichten entfernen
  • Oberflächenbehandlungsarbeiten an den fertigen Werkstücken durchführen: Polieren, Schleifen, Feinwaschen, Sandstrahlen, Gravieren etc.
  • Betonwerksteinprodukte (Platten, Pflasterungen) vor Ort montieren und verlegen
  • Beton- und Kunststeine reparieren und instand setzen
  • Maschinen, Werkzeuge, Gerätschaften und Anlagen reinigen und warten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Lärmunempfindlichkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

Die Ausbildung zum/zur Betonwerksteinerzeuger*in erfolgt im Lehrberuf °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#.

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Freies Gewerbe:

  • Betonwarenerzeuger

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. II Nr. 86/2003, Novelle mit Artikel 41 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


c) Teilgewerbe:

  • Betonbohren und Schneiden

Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Betonfertiger*innen im Bereich Betonwerksteinerzeugung stellen verschiedene Beton- und Kunststeine bzw. -platten her, die als Verkleidungen oder Pflasterungen verwendet werden. Kunststeine werden aus einem Betonkern und einer natursteinähnlichen Oberfläche, der sogenannten „Vorsatzschicht“ hergestellt. Diese Vorsatzschicht besteht aus Natursteinschotter mit unterschiedlicher Korngröße (z. B. Marmor-, Granit- oder Sandsteinschotter), Zement, Wasser und Zusatzstoffen (z. B. Farbstoffe). Der Betonkern wird aus einem Gemisch aus Sand, Zement und Wasser hergestellt.

Die Betonfertiger*innen fertigen zunächst nach Zeichnungen und Plänen bestimmte Formen und Schalungen aus Metall, Kunststoff, Holz oder Kautschuk an. In diese Formen legen sie Stäbe oder Rahmen aus Stahl („Bewehrungen“), um die Festigkeit der Werkstücke zu erhöhen. Anschließend stellen sie Mischungen für den Betonkern und die Vorsatzschicht her. Sie füllen zuerst die Vorsatzschicht in die vorbereiteten Formen und schütten dann eine Betonschicht, den Betonkern, darüber. Mittels Stampfern oder Rüttelgeräten werden die Schichten in der Schalung verdichtet, um die Bildung von Hohlräumen oder Luftblasen zu verhindern. Nach der Erhärtung der Stein- und Betonschichten werden die Formteile entfernt. Abschließend schleifen, sandstrahlen oder polieren sie die Oberfläche der Werkstücke oder gravieren Schriften und Ornamente ein.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Betonfertiger*innen ist das Verlegen und Einsetzen der Werkstücke vor Ort. Beim Verlegen von Pflasterungen, Terrassen-, Fußbodenplatten tragen sie eine Mörtelschicht auf den Untergrund auf, verlegen die Platten und richten sie mit einem Gummihammer ein. Anschließend gießen sie die Fugen aus. Weiters führen sie auch Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an ihren Produkten aus.

Arbeitsmittel

Betonfertiger*innen im Bereich Betonwerksteinerzeugung arbeiten mit Berechnungen, Bauzeichnungen und Plänen. Sie bearbeiten Holz und Kunststoff (für Schalungen), Stahl und Beton bzw. Vorsatzschichten. Die Betonerzeugung erfolgt häufig mit computergesteuerten Maschinen und Anlagen, die sie steuern und überwachen. An den Verschalungen bringen sie sog. Rüttler an. Sie verwenden verschiedene Schleif-, Polier- oder Gravurgeräte zur Oberflächenbehandlung der Werkstücke. Beim Verlegen der Platten verwenden sie Kelle, Gummihammer und Gefäße zum Ausgießen der Fugen.

Arbeitsumfeld

Betonfertiger*innen im Bereich Betonwerksteinerzeugung arbeiten in Werkstätten und Produktionshallen des Bauhilfs- oder Steinmetzgewerbes sowie auf Baustellen. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf), Pflasterer / Pflasterin (Lehrberuf).

Auf Baustellen arbeiten Betonfertiger*innen auch im Freien bei unterschiedlichem Wetter.

  • Betriebe des Bauhilfsgewerbes (mit Spezialisierung auf Kunststeinerzeugung)
  • Betriebe der Bauindustrie
  • Betriebe des Steinmetzgewerbes

Betonfertiger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Betonfertiger*innen:

  • Baubiologie, Bauökologie
  • Betontechnologie
  • neue Baumaterialien
  • EDV und CAD

Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für Arbeitskräfte in Bauberufen an (u. a. Betontechnologie), die zum Teil auch für Betonfertiger*innen – Betonwarenerzeugung geeignet sind.
Für eine Höherqualifizierung ist der Besuch von Höheren Lehranstalten für Berufstätige und Kollegs im Bereich Bautechnik sowie Werkmeisterschulen und Baumeisterschulen möglich.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Drainage

Eine Drainage ist eine Entwässerung des Bodens durch Röhren- oder Grabensysteme, die das überschüssige Wasser sammeln und ableiten. Eine Balkon/Terrassen-Drainage fängt das durch Fliesenbeläge eindringende Sickerwasser auf und leitet es ab.

Schalungen

Schalungen sind Formen aus Holz, Baustahl oder Kunststoff, die mit flüssigem Beton gefüllt werden.